Jaja, mal wieder das leidige Thema lebende / tote Köderfische.
Ich weiß, es wurde bereits viel hier im Forum diskutiert, aber trotzdem hab ich bisher noch keine Antwort auf meine Frage gefunden.
Um es vorwegzunehmen: Ich bin gegen eine Nutzung des lebenden Köderfisches. Erstens ist es ja bekanntlich Verboten und zweitens entspricht es nicht meinen ethischen Vorstellungen gegenüber der Kreatur Fisch .
Nun denn.
Ich bin auf der Suche nach einer detailierten Rechtsgrundlage, die die Nutzung des lebenden Köderfisches verbietet.
Im Tierschutzgesetz bin ich nicht auf eine direkt gültige Klausel gestoßen.
Wird hier einfach der Grundsatz im § 1 ("Niemand darf einem Tier ohne triftigen Grund Schmerzen oder Leid antun") zugrunde gelegt, oder gibt es noch weiterführende Gesetzliche Regelungen ?
Auch im Fischereirecht bin ich nicht fündig geworden.
Vielleicht kennt ja jemand die genaue Klausulierung des Verbotes.