• Gestern war ich zum ersten mal an einem See bei uns in der Nähe, um mal ein wenig abwechslung zur gewohnter Umgebung zu bekommen.
    Dabei hab ich mich mit einem älteren Angler unterhalten, der dort seine kleine Hütte hat und dort schon seit nunmehr 30 Jahren fischt.
    Nachdem er mir so einiges Wissenswertes preis gegeben hat, meinte er, er habe vor einiger Zeit zusammen mit anderen Jahreskarteninhabern den Bestand des Sees mittels eines Stellnetzes überprüft.
    Gehört habe ich zwar schon davon, nur kann ich mir relativ wenig darunter vorstellen. Mich würde nichts mehr interessieren, als was bei uns im See so rumschwimmt...
    es kann sein, dass ich jetzt in Teufels Küche komm, ich würde trotzdem gern wissen:
    Ist sowas zur Bestandsüberprüfung überprüfung erlaubt?
    Überleben das die Fische die sich verfangen?
    Wie funktioniert sowas technisch?


    Kann mich mal jemand aufklären?

  • Erstmal Grundsätzlich: Ein Stellnetz darf nur der Inhaber des Fischereirechts stellen, außer, er gibt dritten die ausdrückliche Genehmigung.


    Ein Stellnetz hat meisten unten eine Metallbeschwerung und oben ein Korkbeschwerung. Diese Netz wird der Länge nach "gestellt" und die Fische verfangen sich in diesem Netz.

  • Ja. Die Benutzung eines Stellnetztes, bzw. von Reusen oder E-Geräten zur Bestandsüberprüfung ist mit Genemigung erlaubt.


    Die so gefangenen Fische dürfen allerdings meines Wissens nach nicht entnommen werden. So richtig?


    mfg Tristan

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