Vielleicht ist es ja eine blöde Frage aber brauche ich fürs Angeln an der Nor und Ostsee noch etwas anderes als meinen normalen Fischereischein????
Direkt dazu könnte mir ja nochmal jemand verraten ob ich fürs Fliegenfischen einen speziellen Schein brauche. danke
Erlaubniss fürs Meer
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Zitat von Macell84
Vielleicht ist es ja eine blöde Frage aber brauche ich fürs Angeln an der Nor und Ostsee noch etwas anderes als meinen normalen Fischereischein????
Direkt dazu könnte mir ja nochmal jemand verraten ob ich fürs Fliegenfischen einen speziellen Schein brauche. dankeDas kommt drauf an wo du an der Ostsee Fischen willst. In Meck-Pomm z.b. brauchst du noch einen extra Küstenschein.
In SH dagegen nicht.
Ich denke mal du willst in Deutschland Fischen, oder?
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Wie sieht das denn in Niedersachsen an der Nordsee aus?
Bei den Verwandtenbesuchen die meine Eltern tätigen, fahr ich dann die 15km bis zum Meer und geh fischen, wenn das ohne zusätzliche Papiere geht. -
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Ja ich möchte das nur mal für Deutschland wissen, da man in Holland fürs Meer eh keinen braucht
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Hi! An der Nordsee genügt der Jahresfischereischein. Petri!
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Jahresfischereischein? In Niedersachsen gibts doch den lebenslangen bzw. unbefristeten Fischereischein. Der langt meines Wissens auch für NS und SH. Zumindest war es "früher" immer so.
Was kostet die Ostseeerlaubnis für Meck-Pomm und wo bekommt man sie? Schließt sie die Boddengewässer mit ein? Gilt das dann für ein Jahr oder wie lange geht das? Seit wann gibt es dort überhaupt so eine Sonderregelung?
Gruß
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Die Regelung in M/V mit der Ostseekarte gibt es schon einige Jahre, die Karte kostet 20,-Euro/Jahr und schließ die meisten Boddengewässer mit ein. Es gibt auch Tages- und Wochenkarten.
Erhältlich sind die Karten in den anliegenden Angelgeschäften.
Die Ostseeangelkarte dient übrigends zu einem nicht unwesentlichen Teil zur Refinanzierung des Meerforellenprogramms. -
Zitat von wolfgang
Die Ostseeangelkarte dient übrigends zu einem nicht unwesentlichen Teil zur Refinanzierung des Meerforellenprogramms.
Ich hab mir dieses Jahr erstmal die letzte Jahreskarte für Meckpomm gekauft. Ich hab keine Lust ewig weit zu fahren und festzustellen das sich die Fischer am meisten über meine 20¤ freuen wenn sie die guten Strände komplett mit ihren Netzen dichtstellen.
Deshalb gibts von mir erstmal nix mehr, ich hoffe eure Fischereibehörde checkt das mal und bessert mit den mindest Netzabständen zum Ufer nach.
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Welche Voraussetzungen muß eigentlich ein Nebenerwebsfischer erfüllen um solche Netze auszulegen? Kann da jeder irgenwohin gehen, sich Nebenerwebsfischer nennen und Netze auslegen? WIe ist das geregelt und was kostet es?
Gruß
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Zitat von Tom Rustmeier
Ich hab mir dieses Jahr erstmal die letzte Jahreskarte für Meckpomm gekauft. Ich hab keine Lust ewig weit zu fahren und festzustellen das sich die Fischer am meisten über meine 20¤ freuen wenn sie die guten Strände komplett mit ihren Netzen dichtstellen.
Deshalb gibts von mir erstmal nix mehr, ich hoffe eure Fischereibehörde checkt das mal und bessert mit den mindest Netzabständen zum Ufer nach.
Diese Situation, wie sie Tom hier beschreibt, ist in der Tat höchst bedauerlich. Zumal sie für die Leute, die sich für den Erhalt und die Verbesserung der Meerforellenbestände eigentlich ein Schlag ins Gesicht ist.
Einige Leute, unter anderem auch ich haben vor geraumer Zeit mal versucht, auch über das Internet eine Aktion dagegen zu starten.
Die Resonanz der Angler war jedoch leider sehr verhalten, insbesondere die der Angler aus anderen Bundesländern, da sie der Meinung waren, dies ginge sie nichts an.
Dabei wären gerade Meinungsäußerungen aus den anderen Bundesländern wichtig gewesen um die Sache etwas in Richtung des Angeltourismus zu schieben, da M/V ja gerade diesen sehr bewirbt!Auch die Reaktionen der zuständigen Behörden waren höchst unbefriedigend, es wurde stets mit einem Standardbrief geantwortet.
Da ich diesen Standardbrief bereits kannte, ging ich bei meiner Anfrage beim Ministerium detailiert auf die Punkte ein, welche in diesem Standardschreiben angesprochen wurden, ich bekam aber lediglich das übliche, gleichlautende Schreiben als Antwort, was in mir den Verdacht bestärkte, daß die Anfragen garnicht gelesen wurden, zumindest aber zur Kenntnis genommen wurden.Kernproblem des Ganzen ist die Aussage im Schreiben des Ministeriums, daß man von der Annahme ausginge, daß die abgewanderten Meerforellen sich grundsätzlich sofort in tiefere , küstenferne Zonen begeben würden, somit im Frühjahr überhaupt nicht in Strandnähe zu fangen seien.............
Auf die Frage hin, was dann um diese Jahreszeit die ganzen Netze in unmittelbarer Strandnähe sollten, bekam ich keine Antwort.Das ist natürlich ausgemachter Blödsinn, da gerade diese Jahreszeit einen Saisonhöhepunkt darstellt.
Weiters Nachhakeln bei den betreffenden Stellen endete mit der Auskunft, daß dieser Sachverhalt erstmal höchst amtlich-wissenschaftlich untersucht werden müsse, wobei man einen Untersuchungszeitraum von 4 Jahren angab!
Wen es interessiert hier mal meine Anfrage:
ZitatSehr geehrte Damen und Herren,
das Thema Stellnetze an der Küste bewegt zur Zeit viele Angler, so auch mich.
Zwar wurden durch die Novellierung der Küstenfischereiverordnung 2006 gewisse Fortschritte erreicht, welche in der Schonzeit der Meerforelle eine positive Wirkung haben, jedoch empfinde ich den momentanen Zustand, wie wir ihn in den letzten Monaten an der Küste vorfinden auf Dauer für unhaltbar.
Da wird zum Teil zugestellt was irgend geht, selbst bis ins hüfttiefe Wasser, dabei ist oft fraglich ob die Netzlängen und die Abstände zwischen den Netzen eingehalten werden, auch finden sich in Einzelfällen Netze ohne Kennzeichnung.
Von den festgestellten Verfehlungen während der Schonzeit will ich garnicht reden.Ich möchte hier auf keinen Fall das Berufsbild des Fischers schlecht reden, denn dieser Berufszweig gehört nun mal nach Norddeutschland.
Wenn man sich, wie viele Angler, so auch ich, mit dem Aufbau und Erhalt der Meerforellenbestände ehrenamtlich beschäftigt klafft da eine gewisse Schere auf.
So ist der Meerforellenbestand noch auf Hilfe angewiesen, für die ja auch recht erhebliche Mittel aufgebracht werden müssen. Andereseits wird der Bestand bereits stark kommerziell genutzt.
Anders gesagt, das was von Seite der engagierten Angler an Erfolgen erzielt wird, wird von der Fischerei in Empfang genommen und das meist nicht gerade dankend.Die Stellnetzproblematik hat auch negative Folgen für den Angeltourismus, der sicher förderlich für unser Land sein könnte. In Zeiten der medialen Vernetzung sprechen sich derartige Dinge schnell herum, in Folge bleiben viele Angler aus anderen Regionen weg, wer will schon vor einer teilweise 20km langen Netzwand stehen, von der er auch noch einen Abstand einhalten muß, der allein schon von der Lage der Netze zum Strand unterschritten ist.
Auch ist die oft gebrauchte Argumentation, daß absteigende Meerforellen tiefere Gewässerbereiche bevorzugen zumindest stark zweifelhaft, sind doch die sich im Frühjahr schneller erwärmenden Flachwasserzonen mit ihren Kleinlebewesen bevorzugte Nahrungsreviere in denen man Meerforellen bis direkt vorn im Spülsaum beobachten kann.Im Sommer, wenn die Wassertemperaturen zu hoch werden, werden diese Bereiche dann eher von Meerforellen gemieden, zumindest meist am Tage.
Warum wohl ist das Frühjahr aus anglerischer Sicht die erfolgreichste Jahreszeit und warum stehen wohl die Netze in der Zeit so nah am Strand?Ich denke, es müsste doch möglich sein, eine Regelung zu finden, mit der Angler und Fischer leben können.
Hochachtungsvoll
Wolfgang Hinderjock
Und hier die Standardantwort:
ZitatSehr geehrter Herr Hinderjock,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19.04.2007, mit der Sie auf ein Konfliktfeld zwischen der in Ufernähe ausgeübten Berufsfischerei und dem Brandungsangeln hinweisen.
Die Thematik wurde bereits im vergangenen Jahr im Rahmen der Novellierung der Küstenfischereiverordnung - KüFVO M-V mit Vertretern des Landesanglerverbandes des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Berufsfischerei ausgiebig diskutiert.
Grundlage für die Diskussion bildete eine im Vorjahr vorgelegte Studie zu dem fischereilichen Aufwand (Anzahl von Stellnetzen) in küstennahen Bereichen der Mecklenburger Bucht. Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass die ufernahe Stellnetzfischerei während der Herbstmonate erheblich dazu beitragen kann, dass Meerforellen am Aufsteigen in die Flüsse gehindert werden. Vor dem Hintergrund dessen, dass alljährlich erhebliche finanzielle Mittel aus dem Verkauf von Angelberechtigungen und aus der Fischereiabgabe zum weiteren Aufbau eines natürlichen Meerforellenbestandes eingesetzt werden, wurden Regelungen zur Stellnetzfischerei diskutiert, die Meerforellen das Aufsteigen in die Flüsse erleichtern sollten. Dabei wurde außerdem überlegt, wie im Einvernehmen mit der bereits durch EU- Recht stark reglementierten Berufsfischerei den Interessen der Brandungsangler besser Rechnung getragen werden kann.
Bei aufsteigenden Meerforellen wurde davon ausgegangen, dass diese sich eine gewisse Zeit in Ufernähe aufhalten; für absteigende Meerforellen wurde hingegen angenommen, dass diese nach dem Ablaichen weitgehend zielgerichtet in tieferes Wasser abwandern.
Vor diesem Hintergrund wurde zum Schutz der aufsteigenden Meerforellen mit der Novellierung der KüFVO M-V im Jahr 2006 als Kompromiss zwischen dem Landesanglerverband M-V e.V. und der Berufsfischerei während der Meerforellenschonzeit (Mitte Sept..... bis Mitte Dez.) innerhalb einer 300-m-Zone vor der Küste geregelt, dass Stellnetze einen Abstand zueinander von mindestens 300 m haben müssen und eine Länge von 500 m nicht übersteigen dürfen. Damit wurde auch den Interessen der Brandungsangler (zumindest für die Dorschangelei im Herbst) weitgehend Rechnung getragen.
Außerdem wurden im Salzhaff Sonderregelungen für die Fischerei getroffen. Um absteigenden Meerforellen einen besseren Schutz zu gewähren, wurde ebenfalls als Kompromiss zwischen LAV und Berufsfischerei bis zum 28. Februar eines Jahres in einer Entfernung von 300 m zur Mündung wesentlicher Zuflüsse die Fischerei untersagt.
Für eine Ausweitung der Abstandsregelung für Stellnetze auf die Monate Januar bis März jedes Jahres wäre nach jetzigem Stand der Diskussion zunächst ausreichend zu belegen, dass absteigende Meerforellen sich in der in Frage stehenden Zeit noch verstärkt in Ufernähe aufhalten. Es ist angedacht, diese Fragestellung in nächster Zeit untersuchen zu lassen. Voraussetzung dafür ist die Bereitstellung von Mitteln aus der Fischereiabgabe. Sollte sich im Ergebnis entsprechender Untersuchungen belegen lassen, dass sich absteigende Meerforellen auch in den Monaten Januar bis März in Ufernähe aufhalten, gäbe es neben den von Ihnen genannten Interessensbekundungen aus hiesiger Sicht neue fachliche Gründe, um erneut mit der Berufsfischerei und dem Landesanglerverband über eine entsprechende Abstandsregelung der Stellnetze zum Schutz der Meerforellen auch während des ersten Quartals eines Jahres nachzudenken.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ulf Blume
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Wie gesagt, solange da nix passiert Investiere ich keine 20 ¤ mehr für die Fischer in Meck-Pomm.
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Wenn es nicht so traurig wäre, dann könnte man sich fast totlachen.
Denen Fehlt ja offensichtlich jede Form von fischereibiologischem Sachverstand. Das darf eigentlich bei so einer Behörde nicht sein.
"Meerforellen, im Frühjahr in Küstennähe? Sind Sie sicher?"
In meinen Augen eine mehr als peinliche Vorstellung.
Hier sollte mal der Landesverband und am besten auch der Bundesverband massiv einschreiten und die wachrütteln.
Welche Voraussetzungen muß man denn für die Stellnetzfischerei erfüllen? Man könnte ja evtl. auch die Angler massenhaft als Nebenerwerbsfischer Anmelden und die STellnetzplätze dann mit Netzdummies blockieren. Oder Lizenzen blockieren, falls diese begrenzt sind.
Ich ärgere mich immer wieder, wenn ich sowas sehe. Da sollte mal was passieren.
Gruß
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Klar ist das traurig, mir kocht immer regelrecht das Blut wenn ich mit dem Thema in Berührung komme.
Dem Landesanglerverband kann man in der Sache keinen Vorwurf machen, die Leute haben getan, was sie tun konnten.Ich kann auch verstehen, daß Angler diese Ostseeekarte nicht mehr kaufen wollen, da sie nicht im Netzkäfig angeln wollen.
Bloß das muß man den Leuten auch sagen, welche diese unsinnigen Bestimmungen erlassen, damit sie es endlich mal merken, das wäre auf jeden Fall sinnvoller als sich zurück zu lehnen und zu denken, "seht mal zu wie ihr das beseitigt kriegt", was natürlich bequemer ist. -
Gib mir ne addi wo ich mich beschweren kann, dann mach ich das auch gerne Wolfgang.
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Sollst Du haben : [email protected]
Die Beschwerde muß aber die vollständige Absenderadresse enthalten.
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um noch mal auf den fligen fischer schein zurück zu kommen gibt es den und wenn ja wo
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Es gibt ne Fliegenfischer Prüfung, die man ablegen kann.
Ich glaube, dass du nur mit der an einigen wenigen Gewässern dann mit der Flugangel fischen darfst.
Hauptsächlich in Bayern, wenn ich mich nicht irre.So richtig?
mfg Tristan
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Zitat von WhiteHawk
Es gibt ne Fliegenfischer Prüfung, die man ablegen kann.
Ich glaube, dass du nur mit der an einigen wenigen Gewässern dann mit der Flugangel fischen darfst.
Hauptsächlich in Bayern, wenn ich mich nicht irre.So richtig?
mfg Tristan
Nein, ist Blödsinn.
Das einzige Gewässer von dem ich die Info habe, dass dieser "Ausweis" benötigt wird liegt in Schleswig Holstein. -
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Was ist das denn jetzt? Auge um Auge, Zahn um Zahn ?
Das war keineswegs persönlich gemeint, n Kollege erzählte mir mal(ist schon länger her, kann sein dass es sich geändert hat oder es nur falsch wiedergegeben hat), dass er um an einem Gewässer angeln zu dürfen(welches es war weiß ich nicht, lag aber in Bayern) die Fliegenfischerprüfung hätte haben ,müssen, welche in seinem Sportfischerpass hätte drinstehen müssen
Welches Gewässer das hier ist, täte mich auch mal interessieren
mfg Tristan
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