Die Ausnahme der vorhergehenden Betäubung bei Aalen, Plattfischen und Krustentieren und anderen Meeresfrüchten findet man im Bundestierschutzgesetz.
Krebse und andere Krustentiere müssen deshalb auch nach Möglichkeit einzeln und mit dem Kopf voran in kochendes Wasser gegeben werden. Die sind dann garantiert schlagartig tot!
@ Gerd:
Der Salmiakduft verfliegt sehr schnell und die Aale nehmen ihn nicht an.