Rechtsfrage

  • was soll man machen, wenn man einen untermaßigen Fisch gefangen hat, er aber sterben muss weil er viel zu tief verschluckt hat.
    Haken irgedwie lösen und zurücksetzen? Der Fisch überlebt ja sowieso nicht :shock:
    Mitnehmen? Und dann von einem Fischereiaufseher zur Rede gestellt werden? :shock: :shock:
    Verstecken? Und wenns dann doch gefunden wird noch mehr zahlen? :shock: :shock: :shock:
    Fisch mit Vorfach mitnehmen und wenn ein Fischereiaufseher kommt es ihm zeigen? :?
    ich frag das, da ein Freund meines Großvaters mal erwischt wurde und ich keinen Bock drauf hab. :? :?
    Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
    MfG Maffong 8)

  • SHit happens - das mal vorweg.
    Auch einem geübten Angler kann ein untermaßiger Fisch den Haken bis zum A .... nschlag schlucken. Wie dann verfahren, wenn der Fisch ungewollt verangelt ist?
    Es kommt wohl auch auf die Gewässerreglements an.


    An unseren Vereinsgewässern gilt:
    "Nicht überlebensfähige untermaßige Fische sind waidgerecht zu töten und in die Fangliste einzutragen. Sie werden auf das Fanglimit angerechnet."


    Dann mache ich genau dies:

    Zitat

    Fisch mit Vorfach mitnehmen und wenn ein Fischereiaufseher kommt es ihm zeigen?


    An anderen Gewässern besteht ein striktes Aneignungsverbot für untermaßige Fische.
    Dann wird der verangelte Fisch waidgerecht getötet, in kleine Stücke geschnitten und ins Wasser entsorgt. Irgendein Raubfisch freut sich über das Futter.
    Als Alternative kann der Fisch dann auch vergraben werden.

  • Irrtum, Sir Corbi.
    Ein Fischereiaufseher darf deine gesamten Gerätschaften einschließlich Ruckäcken, Taschen und Angelkoffer untersuchen,einschließlich der Kleidung, die du am Leib trägst. Er darf sogar dein Auto durchsuchen, dein Angelgerät und dein Auto beschlagnahmen, wenn dringender Tatverdacht auf eine unter Strafe stehende Handlung besteht.

  • zumindestens bei uns ist es folgendermaßen geregelt.
    Als FA darf ich die Montage kontrollieren sowie mir gefangen Fische zeigen lassen.
    Personalien darf ich auch aufnehmen.
    Zu sämtlichen Beschlagnahmungen muß ich die Polizei holen.

  • Es ist abhängig wo Du angelst Maffong.


    In der Verordnung von Schleswig Holstein steht, dass geschonte Fische zurückgesetzt werden müssen, auch wenn diese verletzt oder tot sind.


    In Hamburg ist das nicht so eindeutig geregelt. Habe deswegen auch schon mit der Fischereibehörde Kontakt gehabt und nach deren Aussage greift das Tierschutzgesetz wonach der Fisch waidgerecht zu töten ist.


    Zitat aus dem Originaltext hier:
    http://www.fishinghh.de/start/…&task=view&id=27&Itemid=9

  • Wie willst du denn einem FA im nachhinein Kenntlich machen, das der Fisch nicht überlebensfähig war?


    Nur durch z.B. Blutungen de Fisches ist das nicht möglich.
    ist bei dem Fisch ein lebenswichtiges Organ verletzt, wird er aller Voraussicht daran zu grunde gehen. Hast du den Fisch an einer anderen Stelle mit dme Haken verletzt, besteht noch eine gute Chance zur Regeneration.


    Also im Zweifelsfall abschneiden und zurück.


    Sollte der Fisch wirklich nicht überlebensfähig sein, würde ich auf alle Fälle das Vorfach dran lassen, falls eine Kontrolle kommt

  • Zitat von snoek

    Das zeigt mir mal einer, wo das steht, dass er (FA) mein Auto beschlagnahmen darf. :roll:



    Dein Auto kannst du zur Flucht und zur Beseitigung von Beweismitteln verwenden...

  • Tja, unsere Bajuwaren 8)


    allerdings deckt dieser Artikel des BayFiG nicht die Beschlagnahme von Fahrzeugen, es sei denn es wird mit dem Fahrzeug geangelt :badgrin: und es gilt auch nur für bestätigte FA. Für FA der Vereine z. B. gilt das nicht, wenn sie nicht von der Fischereibehörde, ich vermute jetzt einfach mal der Unteren, bestätigt wurden.

  • In Bayern gibt es nur offiziell von der untern Fischereibehörde ernannte Fischereiaufseher mit Abzeichen und Ausweis, die von den Vereinen eingesetzt (bestimmte Gewässer) werden.
    Ohne diese Legitimation darf dich bei uns (mein Verein) auch jedes Vereinsmitglied kontrollieren, nach dem Erlaubnisschein fragen, aber er hat nicht die vollen Rechte eines Aufsehers.

  • Zitat von Forellenhoschi

    Genau das hat Kite auch für NRW so beschrieben und das ist absolut richtig.


    aber versuch mal am du-hafen in gewässernähe so'n teil zu vergraben! da hast du entweder beton oder schotterböden!


    also die hamburger regelung empfinde ich als die praktikablere lösung!
    aber da ich nur noch 2-3 mal im jahr in hamburg fische, muss ich halt mit der von NRW vorlieb nehmen!


    *sonnenkind

  • Sonnenkind, ich habe ja auch noch eine andere Möglichkeit genannt:
    Kleinschneiden und damit Raubfische füttern. Statt Erdebestattung eben Seebestattung. Das sollte doch im Duisburger Hafen möglich sein.
    Natürlich könntest du dir noch ein transportables Fischkrematorium basteln und die Asche entweder übers Hafengelände oder in den Rhein streuen. :lol:

  • also wir haben in Baden Württemberg in der Prüfung gelern ,Fische die in der Schonzeit gefangen wurden ,aber nicht mehr lebensfähig sind abzuschlagen.
    Ich hatte selbst mal so einen Fall:
    Letztes Jahr im Dezember wollte ich im Vereinsse auf Hecht, aber dieser war zugefroren, also ging ich an unserem kleinen Fluss auf hecht:
    13-15 cm Laube mit Drilling am Stahlvorfach.Nach einem Biss gab ich Schnur und nach dem Anschlag kam eine 40er Bafo zum Vorschein.
    Der Drilling war nicht mehr zu sehen, so tief schluckte sie.
    Also hab ich sie abgeschlagen,weil sie schon stark blutete.
    Was hättet ihr gemacht?


  • Das Tierchen still, leise und gut versteckt mit nach Hause genommen.


    Was allerdings vollkommen gegen das Gesetz hier verstößt. :?
    Und sonst steckst dir das Ding in die Unterhose.
    Das ist ne Stelle wo garantiert kein Fischereiaufseher oder sonstiges nachgucken wird. :lol:

  • Heimlich und versteckt mit nach Hause nehmen - ohne dass der Fisch dann in der Fangliste geführt wird... :roll:
    Dann gehen die Gewässerbewirtschafter davon aus, dass der Fisch noch im Wasser ist.
    Und die Angler der Firma "Heimlich und Co." klagen darüber, dass ihre Zielfische nicht in ausreichender Zahl besetzt werden... :roll:


    Von daher ist - zumindest in Gewässern mit regelmäßigem Besatz - der Eintrag eines verangelten Fisches (mit Anrechnung auf das Jahreslimit) fischereiwirtschaftlich sicher die bessere Alternative.


    Denn auch bei einem strikten Aneignungsverbot (mit vorgeschriebener Fischbestattung) kann der Gewässerbewirtschafter nicht erschließen, wie viele Fische einer Art tatsächlich gefangen wurden. Es erscheinen ja nur die maßigen auf der Fangliste.


    Der Eintrag eines verangelten Untermaßigen in die Fangliste ist ja auch eine peinliche Sache - zumindest für einen verantwortungsbewussten Angler.
    Darum wird ein verantwortungsbewusster Angler alles daran setzen, einen untermaßigen Fisch zurückzusetzen. Und in den Fällen von "Shit happens" : Vorfach aushängen und nicht abködern. Der Kontrolleur wird dadurch den Fall nachvollziehen können.


    Ein striktes Aneignungsverbot hingegen produziert "Heimlichs und Co." .
    Und erschwert eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung.

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