Vereinsgründung

  • Hallo Hardbeat,


    Generell sieht der Entwurf ganz gut aus. Was noch fehlt ist folgendes: Wie hat die Wahl zu erfolgen, schriftlich, per Aklamtion?. Eine Höchstsumme über die der 1. Vorstand ohne weitere Sitzung verfügen kann. Z.B. Erwerb von Büromaterial für Rundschreiben und Versand. Idealerweise sind hier 250- 500 ¤. Die Verwendung ist durch Belege nachzuweisen.


    Gültigkeit von Entscheidungen bei der Generalversammlung z.B. Der Beschluß ist gültig, wenn mind 75% der anwesenden Mitglieder dem Entscheid zustimmen.


    Das Geschäftsjahr wäre idealer von 1. Nov-31.Okt. Wenn ihr Beschlüsse fasst, können diese bereits in der kommenden Saison umgesetzt werden. Bei Beschluß im Januar könntet ihr ein Jahr verlieren.


    Vereinsstrafen können auch Geldbußen umfassen, diese kommen dem Verein eher zugute als ein Kartenentzug.


    Ein Ausschluß von Versammlungen aufgrund eines Fehltritts ist nicht statthaft.


    In der Satzung muß auch eine evtl Mitgliedschaft in einem Dachverband aufgeführt werden.


    Bitte vergeßt auch nicht die notwendigen Versicherungen. wie Haftpflicht und dergleichen. Ihr als Verein seid zum Bsp. für angelegte Stege haftbar!


    Wegen der evtl. Kosten für Notar--- es könnte sein, daß dieses erst ab einem gewissen Jahresumsatz zustande kommt. Dieser ist bei uns beträchtlich.


    <Gruß


    Marco

  • Das ging fix...


    deine Änderungsvorschläge habe ich bereits übernommen.
    Kann es sein, dass der Sachbearbeiter beim Amtsgericht eine Satzung beanstanden kann und somit höhere Bearbeitungskosten entstehen?


    Wir Gründen den Verein 1 Monat bevor der Pachtvertrag mit der Gemeinde beginnt. Damit wir uns gleich im Januar/Februar ein Bild von den Gewässern und deren Fischbestand machen können.
    Wird dieser Monat ausreichen, oder braucht das Amtsgericht länger um uns ins Vereinsregister einzutragen?


    Müssen/können Fischereibedingungen in die Satzung aufgenommen werden (Schonzeiten, Naturköderverbot etc.), oder reicht es diese auf den Erlaubnisscheinen zu vermerken?
    Wo werden Mitgliedbeiträge/Aufnahmegebühren und Preise für Erlaubniskarten fest gehalten? Das hat in der Satzung wohl nix zu suchen - ich denke an ein gesondertes Tarifwerk


    Das mit den Versicherungen erzählst du dem richtigen... ich arbeite bei einer Versicherung im Vertrieb :D

  • Zitat von HardBeat

    Das ging fix...


    deine Änderungsvorschläge habe ich bereits übernommen.
    Kann es sein, dass der Sachbearbeiter beim Amtsgericht eine Satzung beanstanden kann und somit höhere Bearbeitungskosten entstehen?


    Ist eine Ermessensentscheidung, bei Kleinichkeiten zahlt man nur Porto usw. Wir diSatzung komplett abgelehnt geht es von vorne los


    Zitat von HardBeat

    Wir Gründen den Verein 1 Monat bevor der Pachtvertrag mit der Gemeinde beginnt. Damit wir uns gleich im Januar/Februar ein Bild von den Gewässern und deren Fischbestand machen können.
    Wird dieser Monat ausreichen, oder braucht das Amtsgericht länger um uns ins Vereinsregister einzutragen?


    Klappt alles kannst du mi 4 bis 6 Wochen rechnen.


    Zitat von HardBeat

    Müssen/können Fischereibedingungen in die Satzung aufgenommen werden (Schonzeiten, Naturköderverbot etc.), oder reicht es diese auf den Erlaubnisscheinen zu vermerken?
    Wo werden Mitgliedbeiträge/Aufnahmegebühren und Preise für Erlaubniskarten fest gehalten? Das hat in der Satzung wohl nix zu suchen - ich denke an ein gesondertes Tarifwerk


    Schonzeiten kommen ja vom LFV aber Naturköderverbot in die Satzung und Erlaubnisschein.


    Zitat von HardBeat

    Das mit den Versicherungen erzählst du dem richtigen... ich arbeite bei einer Versicherung im Vertrieb :D


    PS: Notar brauchst du in Bayern. Kostet aber nicht die Welt

  • Zu den Reglements wie Schonzeiten, Maße etc.


    Diese können frei von der Vorstandschaft gewählt werden, solange das gesetzliche Maß nicht davon berührt wird. Kritische Entscheidungen würde ich allerdings immer aus der JHV heraus abstimmen lassen.


    Da ich nicht weiß, welchen Weg ihr gehen wollt, z.B. Fly only, Schonung vorhandener Äschenbestände usw. würde ich lieber von Anfang an die schärferen Regeln einführen, da z.B. ein nachträgliches Ändern der Fangmenge, Schonung einzelner Arten oder Heraufsetzung eines Schonmaßes schwierig werden kann.


    Auch das Tarifwerk könnte alleine durch die Vorstandschaft oder die JHV bestimmt werden. Diese muß auch nicht in der Satzung aufgeführt werden.



    Bitte berücksichtigt bei der Finanzplanung den Kapitalbedarf incl. Rückstellungen. D.h. ca. 40& Budget Pacht, 40% Besatz, 10% laufende Vereinskosten und 10% Rückstellungen (Gewässerkauf, Stützbesatz nach Hochwasser oder ähnlichem.


    Eine höhere Rücklagenbildung ist nur statthaft, wenn es einen Vorstandsbeschluß über eine Zweckbindung gibt, sonst zickt mal wieder das FA.


    Ich denke auch das 4-6Wochen beim Registergericht ausreichen sollten.


    Gruß


    Marco

  • So... jetzt ist es vollbracht :)


    haben uns zwei Stunden versammelt und alles unter Dach und Fach gebracht.
    Wir sind bis jetzt 9 Gründungsmitglieder und ich wurde sogar zum 1. Vorsitzenden gewählt. Protokoll verfasst... Mitgliederliste erstellt... weitere Ämter gewählt und benannt.
    Jetzt müssen erstmal alle Sachen zum Amtsgericht... dann heisst es warten. In der zwischenzeit werd ich ein Konto eröffnen, alle Drucksachen erledigen...
    Wenn dann am 1.1 der Pachtvertrag unterschrieben ist, gehen gleich die Jahrekarten raus. Sobald die Beiträge drauf sind, werden Aufnäher geordert.
    Als Jahresbeitrag haben wir 60¤ angesetzt. 15¤ Aufnahmegebühr. 140¤ für die Jahreskarte und 15 für die Tageskarte (jugendl. 10¤). Alles nur für Mitglieder.


    Wir haben uns Fischereitechnisch auf folgendes geeinigt:
    - Naturköder verboten - ausser Köderfisch
    - Entnahme: zwei Salmoniden in der Woche. Hechte müssen alle entnommen werden und sind auch ganzjährig offen. Während der Forellenschonzeit sind nur Köfis und Kunstköder ab 15cm erlaubt.
    - Die Äsche ist nur vom 15.5 bis 15.6 offen - ansonsten ganzjährig geschont.
    ansonsten halt das übliche was im Gesetz steht.
    Meint ihr das ist so richtig? Denkt ihr, ich hab was wichtiges vergessen?

  • Moin moin,
    die Satzung schaut gut aus, könnte mir gut vorstellen, dass diese 1:1 eingetragen wird. Ggf. köönntet ihr einige nicht unbedingt notwendigen Angaben weglassen, da sonst alle ggf. beabsichtigten Änderungen eine Satzungsänderung darstellen, welche mit kosten für das Vereinsregister verbunden sind.


    Den Zweck einer Gemeinnützigkeit würde ich nicht zwingend verfolgen, zumindest auf Seiten des Finanzamtes, sofern nicht mit hohen Einnahmen zu rechnen ist. Wenn ihr in eine uneingeschränkte Steuerpflicht kommt, müsst ihr nicht nur Einnahmen versteuern, sondern habt gleichzeitig einen Ausgabenabzug. Gerade in Gründungsphasen überwiegen die Kosten. Aus umsatzsteuerlicher Sicht könnt ihr von der sogenannten Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Ein Steuerberater hilft hier aber gewiss weiter.


    Zu Eurer Schonzeit in Punkto Hecht:
    Meines Wissens ist jeder Verein an gesetzliche Schonzeiten und -maße gebunden, d.h. Ihr dürft nicht die Schonzeit des Hechtes aufheben bzw. verkürzen. Ebenso nicht das Schonmaß herabsetzen. Eine Ausnahme hiervon gibt es meines Wissens nicht. Die Verlängerung der Schonzeit der Äsche jedoch ist ok, allerdings ist daran kein Mitglied gebunden, da es sich um eine vereinsinterne Regelung handelt. Es könnte dann lediglich wegen Verstoss gegen vereinsinterne Regelungen belangt werden, aus gesetzlicher Sicht jedoch nicht.


    Verbessert mich bitte, wenn ich hier falsch liege.

  • Hallo Hardbeat,


    Herzlichen Glückwunsch, daß ihr das Ziel Verein mit eigenem Wasser erreicht habt. Auch dir Glückwunsch zum Vorsitz oder Beileid für die zusätzliche Arbeit.


    Karten sind sehr günstig!*g* Ich würde die Äsche bis zu einem Maß von 50 cm ganzjährig schonen, darüber kann sie problemlos entnommen werden, da das baldige Ableben dann zu erwarten ist. Desweiteren würde ich von spätestens 30.10. - 16.04. ein Watverbot machen, Hechte gehen eh vom Ufer, und die Laichgruben werden nicht beschädigt.


    Beim Köderfisch ist eine Mindestgröße zu empfehlen, und vor allem nur ganze Fische!!! sonst kommen manche daher und sagen: Der Fetzen war von einem Köderfisch der 7 cm hatte!



    Wie hoch ist das Jahresfanglimit? bei 2 Forellen die Woche können das immer noch bis zu 80 Fische sein, Drilling ja oder nein?



    @ Gerd,


    Wenn es sich um ein Salmonidengewässer im gesetzlichen Sinn handelt, ist zumindest in Bayern der Hecht ohne Schonmaß und Zeit zu entnehmen.


    Bestehende Gesetze und Regelungen können vom Verein nicht unterboten, jedoch massiv verschärft werden. Wichtig hier der Passus in der Karte: Neben den gesetzlichen gelten auch die vom Verein erlassenen Bestimmungen. Eine Abstrafung bis zum Fischereischeinentzug wäre dann möglich.


    Gruß


    Marco

  • So weit ich weiß, darf in Ba-Wü die Schonzeit nur vergrößert werden,aber es gibt natürlich immer Ausnahmeregelungen, nur wie man das dann hinbekommt, kann ich dir leider nicht sagen.
    Ich denke mal, du dürftest, in Absprache mit dem Verband, die Schonzeit des Hechtes aufheben, wenn du nachweisen könntest, das er eine echte Plage für euer Gewässer ist (zumindest wurde einem Nachbarverein unter diesem Aspekt das Angeln mit lebenden Köderfischen erlaubt, da das Gewässer einen viel zu großen Welsbestand hatte) ;)

  • Das mit der Hechtschonzeit muss ich noch genau überprüfen... hab noch einen Monat Zeit bis die Karten fertig sein müssen.


    Mal noch was anderes... was muss man tun, wenn man als Verein Vorbereitungslehrgänge für den Fischreischein anbieten will? Andere Vereine in der Region bieten sowas an...
    Um überhaupt für die Prüfung zugelassen zu werden, muss man ja so nen Lehrgang machen. Ich kann mir vorstellen, dass die "Ausbilder" eine bestimmte Qualifikation brauchen - wo kann man diese erlangen, bzw. wie muss die Aussehen?
    Das wär echt noch was, was ich mir für unseren Verein für die Zukunft wünschen würde. Wir haben einen Lehramtsstudenten als Mitglied - der wäre für so nen Job wie geschaffen... auch ich könnte mir sowas vorstellen.

  • Um Vorbereitungslehrgänge anzubieten, braucht die betreffende person die nötigen Qualifkationen. Ab nächstem Jahr darf der Landesfischereiverband Baden-Württemberg wieder selbst die Fischerprüfung abhalten, weshalb ich denke,das die die erste Anlaufstation für deine Frage wäre ;)

  • Hier mal ein kurzer Lagebericht und ein paar Fragen zum Thema:


    Die Gründung des Vereins ist so gut wie in trockenen Tüchern... ich muss nur noch dem Amtsgericht den genauen Namen mitteilen - war wohl irgendwie nicht eindeutig ersichtlich...
    Das Fischrecht ist mit Brief und Siegel an uns übertragen.
    Gestern hat gleich die Jahreskartenausgabe an unsere bisherigen Mitglieder (10 an der Zahl) statt gefunden - inklusive anschließender Gewässerbegehung und einigen Probewürfen mit Hechtködern. Hier ein kleiner Teil unserer Gruppe:



    Unerfreulich ist, dass wir trotz glasklarem Wasser nahezu keinen Fisch ausmachen konnten. Das kanns doch nicht sein??? (Ja, wir sind am Ufer vorsichtig aufgetreten)
    Klar ist, dass in den vergangenen Jahren die Anwohner des Baches schwarz gefischt haben - die können aber doch nicht alles so dermaßen leer gefischt haben, dass nicht eine einzige Forelle zu sehen ist?
    Wo verschwinden die im Winter denn hin?


    Naja, wir haben vorerst und ganz vorsichtig für mitte März den ersten Besatz geplant - der Fischzüchter gab uns diesen Zeitpunkt als ideal an.
    Das stellt uns jetzt aber vor einige Probleme...


    Es kann sein, dass der jetzige Bestand gar nicht sooo gut ist, wie bis dato vermutet - deshalb muss ne würdige Stückzahl an Fisch her, dass das Wasser für unsere Mitglieder atraktiv bleibt/wird, aber nicht zum Puff wird.
    In welchen Dimensionen müssen wir denken?


    Da wir auch mit dem Kollegen-Kormoran rechen müssen... kann man da mit ner bestimmten Größe der Besatzfische dem großen Fressen entgegen wirken. Ich mein, mir ist klar dass ein Kormoran auch vor nem 50er Hecht nicht zurück schreckt - ich denk da eher daran, dass größere, ältere Fische "klüger" und geschickter sind sich selbst zu schützen und zu verstecken?????


    Jetzt ne blöde Frage, ich weiss... aber: Wie hoch schätzt ihr die Gefahr ein, dass ein erheblicher Teil unseres Besatzes nach oberhalb und unterhalb unserer Strecke abwandert? Es wird sich kaum vermeiden lassen dass der eine oder andere Fisch zum Nachbar anbwandert - aber gibt es Tricks und Kniffe das einzuschränken? Mein Anglerauge sagt mir zwar, dass unser Mühlkanal für Forellen der Himmel auf Erden sein müsste... aber was könnte die Fische dennoch dazu bewegen abzuwandern?


    Was rechtliches: Ein Anwohner (einer der nachweislich schwarz fischt) hat bereits jetzt schon verlauten lassen, dass er gar nicht so arg damit einverstanden ist, dass wir sein Grundstück betreten um zu fischen. Kann der uns das verbieten? Steht nicht im Gesetz, dass das Fischereirecht ein Betretungsrecht beinhaltet? Ansonsten könnte man ersteres schließlich gar nicht ausüben?!? Die Wiese von der die Rede war, ist eigentlich offenes Gelände - das muss doch eigentlich frei begehbar sein dürfen?
    Inwiefern können die Anwohner verbote an uns aussprechen?
    Unsere Möglichkeit wäre halt watend über den Wasserweg an die entsprechenden Stellen zu gelangen - wär aber Schade wenn's nur so geht... einige tiefe, verheissungsvolle Stellen sind auch so nicht erreichbar. Da der Kanal direkt durch das Grundstück des angesprochenen Herrn fließt müssen wir da aber wohl zurück stecken, oder?


    Letztendlich: zu welcher Fischart würdet ihr raten? Ich mein, Forelle ist klar... aber gibt es im Verhalten Unterschiede zwischen Regenbogen- und Bachforellen? Ist es möglich, dass sich Bachforellen aufgrund Ihrer Natur geschickter gegenüber Ihren natürlichen Feinden verhalten? Regenbogenforellen kenne ich bisher nur als "leichtsinnig" und extrem einfach zu überlisten. Kann man das auf Besatz-Bachforellen übertragen, weil sie in einer Fischzucht aufgewachsen sind?
    Eventuell haben wir auch die Möglichkeit ganz billig/umsonst an ne gute Anzahl Barsche zu kommen. Ist es möglich, bzw. sinnvoll nen Bestand aufzubauen? Weissfische als Futterfisch wäre wohl nonsens, oder?


    Vielen Dank schonmal für eure Mühe
    :)

  • Schwierig das so aus der Ferne...............


    Unbedingt den Rat eines Fachmannes vor Ort einholen!


    Den Bach genau analysieren,Wasserwerte(PH, Nitrat, Nitrit, Ammoniak, O² u.s.w.) Temperaturführung über das Jahr, Nährtiere und Nährtierdichte, vorhandene Fischarten u.s.w.
    Sollen Forellen mit dem Ziel zur Bildung eines selbstreproduzierenden Bestandes angesiedelt werden, dann genau prüfen ob potenzielle Laichmöglichkeiten vorhanden sind(kiesige Bereiche mit starker Strömung, Korngröße des Kieses ca. 15-40mm), diese kiesigen Stellen sollten nach Möglichkeit "winterwarm" sein(Grundwassereintrag).
    Zu dem Zwecke kämen nur Bachforellen in Frage, entweder im Frühjahr als schwimm-und fressfähige Brut oder im Herbst vorgestreckte Fische, je jünger um so besser anpassungsfähig.
    Braucht aber wie gesagt fachliche Beratung und viel Geduld.
    Nutzbare Strecke darf auch nicht zu kurz sein.
    BF sind auch wesentlich standorttreuer als RF.
    Festbinden lassen sie sich aber auch nicht, die Fische werden zum Beispiel auch Laichwanderungen unternehmen und sich an den Stellen ansiedeln die ihnen am besten zusagen.
    RF neigen mehr zum herumstreunen, viele Stämme auch dazu stromab abzuwandern(je nach genetischem Anteil der anadromen Wanderform im Zuchtmaterial), auch ist die Selbstreproduktion der RF wesentlich problematischer (schwierig geeigneten Stamm zu finden, Brut intolerant gegen zu niedrige PH-Werte, zickig beim Substrat u.s.w.).



    Oder eben das Ganze als reines Rausfanggewässer betreiben, wie es leider sehr oft gemacht wird und nicht so mein Ding ist.
    Also fangfähig verklappen und wieder rausangeln.
    Dann tuts RF besser als BF.

    Diese Nachricht entspricht dem deutschen Forenreinheitsgebot von 2005, besteht aus 100 % chlorfrei gebleichten, FCKW-freien, wiederverwendbaren, geschmacksneutralen, nicht genmanipulierten Bits und ist frei von jeglichen Editierungen!©

  • Hier mal ein Auszug aus dem HESSISCHEN Fischereigesetz bezüglich des Uferbetretungsrechtes.


    Um auf der sicheren Seite zu sein, würde ich evtl. die untere Fischereibehörde zu Rate ziehen.


    Meiner Meinung nach sollte es aber rechtens sein, wenn Ihr den Grund betretet, da, wie ich dich verstehe, die Wiese nicht zum – wie heißt es im FischG so schön – unmittelbaren Haus-, Wohn- und Hofbereich des Herrn gehört.


    Wie ist das gemeint mit dem Schwarzfischen? Fischt er schwarz, weil er keinen Fischereischein hat, oder weil er keine Erlaubnis an eurem Gewässer hat?


    Ist Letzteres der Fall, könnte man auch versuchen, sich auf der Schiene "Du darfst XY Fische Fangen, wenn wir deinen Grund betreten dürfen" einigen. Wäre allerdings die Frage, ob andere Grundstückseigentümer nicht auf den gleichen Zug aufspringen.


    Grüße


    QuickNick

    "Nach all den Jahren des Angelns nehmen die Fische jetzt Rache." (Queen Mum, zu Lebzeiten begeisterte Anglerin, im Krankenwagen auf dem Weg in die Klinik, nachdem ihr eine Gräte im Hals stecken geblieben war.)

  • Also möglich ist das schon, dass man durch intensive Befischung eine ganze Strecke leerfischen kann.
    Wenn zudem auch nichts mehr nachgesetzt wird und sich die Fische immer weniger oder überhaupt nicht vermehren.
    Insofern könnte das schon sein, oder die Fische sind abgewandert, zuviele andere Fressfeinde oder eine Krankheit.
    Kann sein, muss nicht sein.
    Das ist ja mal ein Spassvogel, will nicht dass ihr über sein Grundstück geht, angelt aber auf der anderen Seite, die Fische, welche ja im Prinzip euch gehören raus, bzw. hat es getan.
    Auf der anderen Seite muss ich auch ehrlich sagen, fände ich es auch nicht so toll, wenn dauernd jemand über mein Grundstück läuft, und ich denke mal Besitz ist Besitz.
    Da spielt es keine Rolle ob ihr in dem Bach angeln dürft oder nicht, ihr könnt ja im Bach laufen, könnte man sagen.
    Allerdings so wie es auf deinen Bildern zu sehen ist, sind das ja nur Wiesen oder Felder und wen stört dass da schon, das ist ja lächerlich, da ihr sicher nichts kaputt macht oder besser machen könnt.
    Solche Leute sind meißtens ziemlich leicht bestechlich, die wollen wegen jedem Mist, Geld von einem.


    P.S: Ah in Aitrach ist das, dass kenne ich liegt bei mir in der näheren Umgebung. Bin da schon öfters durchgefahren, stimmt da fließt ein Bach durch, der heißt doch glaube ich auch Aitrach.

  • wolfgang


    Danke für deine Stellungnahme.
    Wir werden auf jeden Fall einige der Fischzüchter aus der Region zu rate ziehen - einer davon wird sich die Gegebenheiten sicher mal genauer Anschauen.
    Für mich scheiden Regenbogenforellen nach deiner Aussage direkt aus. Muss aber erstmal hören wie die anderen Mitglieder dazu stehen.
    Es wäre doch auch sicher möglich Bachforellen in verschiedenen Größen zu besetzen? Ich mein einige hundert Jungfische um langfristig den Bestand zu sichern + ne gute Anzahl an älteren, maßigen Forellen.
    Wir haben uns im Verein auf ein Naturköderverbot geeinigt, deshalb gibt es kein Problem, dass die Jungfische verangelt werden. Da gibt's dann eben nur die Kormoran-Sorge :(


    QuickNick


    Genau so dürfte das bei uns in BW auch drin stehen.
    Der Anwohner von dem ich gesprochen habe, verbietet schon seit jeher allen Anglern das Bachstück, das unmittelbar durch sein Grundstück fließt, zu befischen. Früher wurde man dort regelrecht verjagt.
    Er betreibt dort eine Turbine zur Stromgewinnung - den Kanal hat er dort aufgestaut. du kannst dir vorstellen, dass das ne atraktive Angelstelle wäre.


    Johnny-Catch


    Unser Mühlkanal wurde in den letzten Jahren/Jahrzenten eigentlich offiziell überhaupt nicht befischt.
    Da gab's nur ein paar Angler des Nachbarvereins die sich mal dort hin verirrt haben und eben die Anwohner, die schwarz gefischt haben. Das können wir behaupten, weil 1. in den Bäumen Posen und Blinker hängen und weil es 2. allgemein bekannt ist.
    Eine bekannte von mir badet oft dort in dem Bach - sie meinte, dass sie noch nie einen Fisch gesehen hat
    :cry:


    Auf dem Bild oben ist nur ein Stück des ersten Teils zu sehen. Der Rest fließt direkt durch den Ort (Aichstetten).
    Der eigentliche Bach heisst schon Aitrach - hier dreht es sich um den "Seitenarm" der nachträglich angelegt wurde, also ein seperates Gewässer darstellt. Deshalb war es überhaupt erst möglich das Fischereirecht zu bekommen.
    Nähere Umgebung? Wo kommst du denn her?

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