Zitat von reverendDas RV ist nur symptomatisch, so der Autor, für die Beschneidung verfassungsrechtlich verbriefter Freiheiten durch die Politik.
Es wird eine Verfassungsbeschwerde gegen das RV in seiner jetzigen Form geben.
Soweit es um Widerstand gegen die Beschneidung Rechte und Freiheiten der Staatsbürger durch den Staat bzw. die Gesetzgebung geht, sympathiere ich ich immer mit denjenigen, die sich gegen eine Einschränkung ihrer verfassungsmässig verbrieften Rechte und Freiheiten wehren.
Allerdings ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit auch ein verfassungsmäßig verbrieftes Grundrecht. An diesem Recht entzündet sich der Konflikt immer wieder.
Als Nichtraucher denke ich, in öffentlichen Gebäuden ist ein Rauchverbot gerechtfertigt, weil man sich nicht aussuchen kann, ob man da reingeht oder nicht (Schule, Krankenhaus, Rathaus, Gericht usw.).
Kneipen, Bierzelte und Restaurants sind jedoch Orte, die man freiwillig zum Zeitvertreib aufsucht (ausgenommen vielleicht das Personal) und da könnte das Rauchverbot sicher liberaler gehandhabt werden. Gestern war ich übrigens in einem Restaurant in der großen Nichtraucherzone, wo wegen der großen Gästezahl von der Bedienung gefragt wurde, ob man sich dadurch gestört fühlt, wenn am Nachbartisch geraucht wird. An meinem Tisch war keiner dagegen.
Als Nichtraucher habe ich kein Problem damit, Kneipen zu besuchen, in denen noch geraucht wird. Ist ja meine Entscheidung!
Allerdings denke ich im Gegensatz zu Reverend, in einigen Jahren wird sich das Problem ums Rauchverbot in blauen Dunst aufgelöst haben, weil es sich dann allgemein in der Öffentlichkeit durchgesetzt hat...
Petri, Werner