Sonderrechte für Taub/Stumme bzw. Behinderte

  • Hallo, ich hab mal ne Frage:Gibt es für Taub/Stumme bzw. Behinderte Sonderrechte?Insbesondere beim Fischereiausweis?Bin eigentlich der Meinung, dass diese Personen ebenso einen Schein mit Fischereimarke brauchen wie jeder andere Angler auch!? :?: (Raum-Berlin)

  • Hallo,


    ich habe mich gerade mal erkundigt und herausbekommen, dass Behinderte in manchen Bundesländern von der Fischereischein-Pflicht ausgenommen sind. Welche Regelung für dein Bundesland gilt, erfragst Du am besten bei der für dieses Land zuständigen Fischerei-Behörde.



    Schöne Grüße


    Gregor Bradler
    BLINKER

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