Schonfrist für Karpfen

  • Heute hab ich per Post meine Angelkarten fürs Angeljahr 2008 bekommen.-mit 2 Überraschungen.


    1.an meinem See ist das Angeln jetzt mit 3Ruten erlaubt :lol: :lol: :lol:
    und der Hammer--->
    2.zum ersten mal Schonzeit für den Karpfen vom 01.05-30.06 :evil: :evil: :evil:


    Natürlich fällt ausgerechnet mein Haupturlaub in diese Zeit.
    Habt ihr auch solche bekloppten Reglungen an euren Gewässern? Auf der einen Seite soll der Bestand geschont werden,auf der anderen Seite wir nun erlaubt mit 3 Ruten zu fischen...


    gruß Karpfengott

  • Also das ist echt Schade, da die Zeit ja bekanntlich eine Recht gute Zeit ist zum Karpfenfischen.
    Bei uns haben sie die Schonzeit für Karpfen von 1.1 bis 31.2 gewählt, das geht noch, da der See in dieser Zeit meißtens eh zu ist.
    Bei uns im Verein ist es eben nur ein bischen blöd, dass die Leute aus dem Vorstand, sich immer ein Haufen rausnehmen, was die anderen eigentlich nicht machen dürfen. Das fängt beim Bootsangeln an und höhrt mit beim befischen von Schutzzonen auf.
    Ist ziemlich mieß was da so abläuft, als Ausrede kommt dann eben, ja sie hätten soviel Arbeit usw. aber dies ist auch einer der Gründe, warum ich mir keine Jahreskarte mehr genommen habe, da ich letztes Jahr keine 10mal fischen war und ich einfach nicht mehr dafür habe.h

  • Nabend karpfengott24,


    Bei uns gibt es für Karpfen keine Schonzeit, da sie bei uns in den Baggerseen nicht ablaichen.


    Gruß,
    Niklas

    "When the fish are feeding two rods is one to many, when they aren't feeding one rod is one too many"


    Gruß,
    Niklas

    Einmal editiert, zuletzt von NS3000 ()

  • Bei uns gibt es keine Schonzeit für den Karpfen - außer wenn besetzt wird, sind die Gewässer für drei Wochen gesperrt. ;)

  • Karpfengott


    Irgendwie sinnbefreit die Regelung an deinem See. Aber es ist leider nunmal so, dass oft über solche Regelungen nicht groß nachgedacht wird.


    Bei uns könnte so eine Schonzeit auch nie Bestand haben, denn dann würden die Vorstände ja garnicht ihre Gefriertruhe mit Satzkarpfen voll bekommen...
    Deswegen haben Karpfen bei uns auch keine Schonzeit...


    Dafür haben sie jetzt eine schöne neue Regelung rausgebracht:
    In unserem kleinen See darf ab jetzt angefüttert werden... und zwar mit Lebendködern.


    Ich hab da so einen Verdacht: In dem See sind so gut wie keine größeren Weißfische... also kann man mit Lebendködern ganz prima was anlocken? Richtig: Satzkarpfen...
    Ach ja, und Boilieangeln ist an dem See sowieso tabu.


    Ist also echt schwer da mal nen anständigen Karpfen zu fangen, zumal jedes Jahr Massen an 40cm- Pfannenkarpfen gesetzt werden, und die kleinen Biester lassen sich nicht durch 2 Pellets am Haar, Tigernüsse oder ne extrem lange Hartmaiskette abschrecken... Alles haben sie sofort im Maul.


    An dem Beispiel sieht man auch wieder mal schön, wie Regelungen schön zurecht gebogen werden für bestimmte Personenkreise.

    Sich zu melden verhält sich zu einfach drangenommen werden
    wie
    Von "Amts wegen" zu "auf Antrag"


    -Sprach der Rechtspfleger ;)

  • Das ist ja mal wieder eine typisch Deutsche Reglung. Für den jenigen der gezielt auf Karpfen geht mit der Schonzeit natürlich dumm, musst hat in den paar Wochen das Gewässer wechseln, wird dir wohl nichts anderes übrigbleiben! Ich bin bis jetzt noch froh das es bein uns noch nicht so weit ist, das einzig gute ist bei uns das Karpfen über 70cm geschützt werden und nach dem fang wieder frei gelassen werden sollen. Obwohl sich da auch der ein oder andere Karpfenkochtopfangler nicht dran stört.

  • In welchem Widerspruch steht eine Schonzeit zur Befischung mit 3 Ruten?


    3 Ruten bedeutet nicht, dass ich mehr Fisch entnehmen darf. Schonzeit bedeutet, dass eben die Fische nicht gezielt zu beangeln sind und wenn gefangen nicht entnommen werden dürfen.

  • Zitat von Binde

    gute ist bei uns das Karpfen über 70cm geschützt werden und nach dem fang wieder frei gelassen werden sollen.


    Sowas hab ich ja noch nie gehört! Das geht ja überhaupt nicht komform mit dem Gesetz. Aber was mich viel mehr interessiert ist, welchen Sinn hat das? Ist das wirklich gut für das Gewässer? Wieso müssen Karpfen gesondert geschützt werden, der Bestand ist doch größer als z.B. der Hecht Bestand!


    Hää ?:{ ? Bitte um Aufklärung, bin unwissend !

  • Was soll da nicht konform mit welchem Gesetz sein?


    >>i.d.R. ist in jedem Fischereigesetz das Hegeziel enthalten - was spricht dagegen Karpfen oder auch andere Fische von einer bestimmten Größe bis zu einer bestimmten Größe nicht entnehmen zu lassen?


    >> ein Vergleich zwischen Friedfisch und Raubfisch hinkt grundsätzlich was den Bestand anbelangt. Tatsächlich könnte es aber auch Sinn machen über ähnliche Regelungen beim Raubfisch nachzudenken.

  • Hallo,


    bei den mir bekannten Gewässern hat der Karpfen auch keine gezielte Schonzeit, lediglich ein Mindestmaß von 35 bis teilewise 40 cm. Da es meist höhergelegene Gewässer sind, kommen sie in unserer Gegend temperaturbedingt eher selten zum ablaichen.


    Meiner Meinung nach machen gewässerabhängige Schonzeiten schon teilweise Sinn, wenn es der Lebensweise der Fische entspricht. Nur sollten solche Bestimmungen dann grundsätzlich für alle gelten.


    Im Schluchsee z.b. wurde vor ein paar Jahren die Schonzeit von Hecht und Zander einnander angepaßt, damit sich das ganze einfacher gestaltet.


    Selber sehe ich eigendlich keine Probleme gewisse Größen auch beim Raubfischbestand zu schonen, nur muß das ganze auch einen Sinn haben und nicht willkürlich von gewissen Personenkreise unterwandert werden.


    Einen Widerspruch in Bezug auf Anzahl der Ruten und entnahme sehe ich persönlich nicht. Am Schluchsee gab es früher die Regelung, daß nur eine Raubfisch und eine Friedfischrute erlaubt waren. Mittlerweile hat man das ganze praktikabler gestaltet und es sind in den meisten Fällen 2 Handangeln erlaubt, egal ob Fried- oder Raubfisch.


    Gruß Forellenberti

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