Waffengesetzänderung steht bevor

  • Geplante Neufassung des Waffenrecht



    Datum: 20.02.2008 heute im Bundestag - 20.02.2008
    Breite Zustimmung im Innenausschuss zur Waffenrechtsnovelle



    Berlin: (hib/HAU) Der Weg zur Neuregelung des Waffenrechts ist frei. Sämtliche Fraktionen mit Ausnahme der FDP stimmten in der Sitzung des Innenausschusses am Mittwochvormittag dem durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen modifizierten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Waffengesetzes


    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/077/1607717.pdf


    zu, der am kommenden Freitag vom Bundestag in dritter Lesung behandelt wird. Der Entwurf sieht vor, das Mitführen von so genannten Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit zu verbieten. Als Anscheinswaffen sollen sämtliche Waffen gelten, die in ihrem äußeren Erscheinungsbild mit echten Waffen zu verwechseln sind.


    Außerdem ist ein Mitführverbot von Einhandmessern und Messern mit feststehender Klinge ab einer Länge von 12 Zentimetern vorgesehen. Der Verstoß gegen diese Vorschriften soll als Ordnungswidrigkeit gelten und mit einem Bußgeld geahndet werden.


    Als einen "guten Kompromiss" sieht die Union die Regelung an. Das Gesetz schaffe ein "Mehr an Sicherheit". Gemeinsam mit dem Koalitionspartner habe man auch in Folge des Erkenntnisgewinns durch die öffentliche Anhörung am 13. Februar den Gesetzentwurf durch ein Verbot gefährlicher Messer erweitert. Einhandmesser, so die Union, hätten seit dem Verbot der Butterfly-Messer diese als Statussymbole bei gewaltbereiten Jugendlichen abgelöst. Nun habe die Polizei eine Handhabe, um Jugendlichen diese Messer zu entziehen. Für die SPD ist der Gesetzentwurf ein Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung und ein auch Beispiel dafür, dass man "mit gutem Willen auch etwas Vernünftiges zustande bringen kann". Das Messerverbot sei nötig, da räumliche Verbote, wie sie eine Hamburger Initiative vorsieht, angesichts der Verlagerung von Kriminalitätszentren "nicht weiterführen". Auch die Linksfraktion stimmte dem Entwurf zu, da er viele sinnvolle Regelungen beinhalte. Es sei gut, dass die Erkenntnisse der Anhörung so schnell in den Entwurf eingeflossen sind. Dennoch bestehe weiterhin die Forderung nach einem zentralen Waffenregister. Zustimmung gab es auch von den Grünen. Da man auf Bundesebene in der Messerfrage umgedacht habe, betrachte man den eigenen Antrag als erledigt. Er habe "seinen Zweck erfüllt". Die FDP hingegen kritisierte den Entwurf. Waffenrechtsänderungen brächten nichts bei der Kriminalitätsbekämpfung, weil damit nicht das Problem der illegalen Waffen entschärft werde. Zweifel am zusätzlichen Sicherheitsgewinn seien daher angebracht. Auch das Messerverbot bringe aus Sicht der Liberalen nichts. Während der Anhörung hätten Experten bestätigt, dass erst durch ein Verbot derartige Messer zu Statussymbolen bei Jugendlichen würden.



    Diese Änderung würde auch Jäger, Angler, Rettungskräfte betreffen. Bedeutet ihr dürft dann nicht mal mehr ein Filetiermesser mitführen.


    Vielen vieleicht unbekannt ist die Möglichkeit auf gesetzgebende Maßnahmen über den Petitionsausschuß des deutschen Bundestags Einfluss zu nehmen.


    Es wurde heute eine Petition gegen die geplante WaffG Änderung eingereicht.


    Diese Petition ist hier zu finden:
    http://rapidshare.com/files/93…tionsformularOff.doc.html


    Je mehr sich der Petition anschließen um so größer die Erfolgswahrscheinlichkeit.


    Also Ausfüllen und absenden Die Zeit drängt!!!!!

  • Also mich betrifft das nicht und ich bin Angler!


    Mir reichen zwei ordinäre Klappmesser mit Zweihandbedienung vollkommen aus. Eines hat 60 mm Klingenlänge und hängt am Gürtel, das andere 110 mm und liegt im Rucksack. Das Filetiermesser liegt zu Hause im Küchenschubladen und harrt dort seiner Verwendung. Mehr braucht es nicht!


    Alles andere wäre reiner Schnickschnack... :!:

  • Da kann ich mich Andal nur anschließen, mir reicht auch mein Klapptaschenmesser mit Zweihandbedienung.

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    Es ist so, wie es ist und nicht wie wir es gerne hätten.
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  • "Diese Änderung würde auch Jäger, Angler, Rettungskräfte betreffen. Bedeutet ihr dürft dann nicht mal mehr ein Filetiermesser mitführen. "


    Ich bezweifle dass dieses Gesetz in der Praxis Anglern und Co. in Schwierigkeiten bringen wird. Auch Polizisten haben einen Ermessensspielraum.


    Ich werde auch weiterhin mein Filetiermesser mit mir führen (wenn ich angle), eine 12 Zentimeter Klinge ist ja wirklich nicht viel. Und wenn ein Polizist meinen Angelkoffer durchsuchen will kann er das gerne tun.


    Es ist etwas völlig anders wenn ein devianter Jugendlicher nach einer Schlägerei in der Disko mit einem Messer in der Tasche erwischt wird, als wenn ein Angler ein werkzeug damit hat, was er völlig sinnvoll und nachvollziehbar begründen kann.

    "Wenn man nicht ab und zu Pech im Leben hat, weiss man das Glück nicht zu würdigen...
    Danke dafür!"

  • Sehe ich genauso..... Ich führe meine Messer weiterhin beim angeln mit mir wie vorher auch schon.... Und ob die Klinge dann 6 cm oder wie meine Machete 45 hat spielt für mich keine Rolle! Das Messer dient nicht als Waffe sondern als Werkzeug!

    !!!mehr als nichtsfangen kann man nicht!!!


    spreche hiermit für alle rhein herne kanal angler ;) ihr wisst was ich meine

  • Wobei das mit der Machete wäre dann auch so ne Sache...... :D
    Glücklicherweise bin auch ich nicht von der Vorschrift betroffen - beim Angeln hab ich ein Einhandmesser dabei, das eine Klingenlänge von 9 cm hat. Filetiert wird zu Hause.


    Aber ganz ehrlich: Wenn es z.B. mal ne Stecherei gibt , dann ist es dem Opfer eigentlich wurscht, ob er jetzt mit einer 9cm-Klinge oder einer 12 cm-Klinge abgestochen wird. So einen großen Vorteil bringt das Gesetzt jetzt sicherlich auch nicht

  • Na ja Machete....


    Also ich führe, wenn ich angeln gehe eigentlich immer zwei Messer mit mir. Das eine ist ein "normales" Klappmesser mit einer Klingenlänge con ca. 10 cm, aber das andere würde dann wohl als "illegal" eingestuft!
    Es ist keine Machete, ich würde es ehr als Dolch bezeichnen!
    Es hat einen Klingenlänge von ca. 25 cm und einen schönen Handgriff. Dieses Messer hat früher mein Vater benutzt und es würde mich nicht wundern, wenn es davor sein Vater benutzte. Dieses Messer nehme ich immer mit, weil es mir etwas bedeutet. Es ist schon so alt und hat schon so viel mitgemacht. Man sieht ihm förmlich an, dass es schon einige Jahrzehnte auf dem Buckel hat.
    Ich benutzte es auch ab und an beim angeln, weil es trotz seiner Größe erstaunlich handlich ist und würde es auch fast als so eine Art Glücksbringer bezeichnen.


    Diese "Verschärfung" des Waffengesetzes wird mich nicht daran hindern es weiter mit zu führen und ich denke, dass es auch absolut lächerlich wäre, wenn ein Polizist einem Angler oder Jäger eine Ordnungsstrafe aus der Tasche zieht, weil sein Messer zu lang ist. Man soll die Katze auch mal im Dorf lassen...

  • Zitat von Onkel Tom


    Diese "Verschärfung" des Waffengesetzes wird mich nicht daran hindern es weiter mit zu führen und ich denke, dass es auch absolut lächerlich wäre, wenn ein Polizist einem Angler oder Jäger eine Ordnungsstrafe aus der Tasche zieht, weil sein Messer zu lang ist. Man soll die Katze auch mal im Dorf lassen...


    lächerlich mit sicherheit. aber glaub mal nicht, dass sowas irgendwen daran hindert ein OWI verfahren anzustrengen. gesetzliche grundlage gibt es dazu dann.


    Zitat von Joscha


    Glücklicherweise bin auch ich nicht von der Vorschrift betroffen - beim Angeln hab ich ein Einhandmesser dabei, das eine Klingenlänge von 9 cm hat.


    falsch. einhandmesser = böse. egal welche klingenlänge.


    Zitat von Joscha


    Aber ganz ehrlich: Wenn es z.B. mal ne Stecherei gibt , dann ist es dem Opfer eigentlich wurscht, ob er jetzt mit einer 9cm-Klinge oder einer 12 cm-Klinge abgestochen wird. So einen großen Vorteil bringt das Gesetzt jetzt sicherlich auch nicht


    gut erkannt.


    Zitat von Schraube

    Sehe ich genauso..... Ich führe meine Messer weiterhin beim angeln mit mir wie vorher auch schon.... Und ob die Klinge dann 6 cm oder wie meine Machete 45 hat spielt für mich keine Rolle! Das Messer dient nicht als Waffe sondern als Werkzeug!


    das ist falls die änderung durchkommt eine sehr mutige argumentation. ähnlich als würde ich meinen revolver immer dabei, er diene mir als werkzeug und nicht als waffe.


    Zitat von Der Junge mit der Angel

    Ich bezweifle dass dieses Gesetz in der Praxis Anglern und Co. in Schwierigkeiten bringen wird. Auch Polizisten haben einen Ermessensspielraum.


    und einige gemeinden finden schnell eine neue einnahmequelle. ist ja rechtlich alles wasserdicht - ob dann neue blitzer aufgestellt werden um die kasse aufzubessern oder zwei herren vom ordnungsamt am samstagnachmittag mal die angler kontrollieren...


    Zitat von Der Junge mit der Angel


    Ich werde auch weiterhin mein Filetiermesser mit mir führen (wenn ich angle), eine 12 Zentimeter Klinge ist ja wirklich nicht viel.


    aber dann verboten. so ein verstoss gegen das waffengesetz macht sich auch gut in jedem lebenslauf...


    Zitat von Der Junge mit der Angel


    Es ist etwas völlig anders wenn ein devianter Jugendlicher nach einer Schlägerei in der Disko mit einem Messer in der Tasche erwischt wird, als wenn ein Angler ein werkzeug damit hat, was er völlig sinnvoll und nachvollziehbar begründen kann.


    messer in der tasche in der disco ist auch nach aktuellem WaffG schon verboten. natülich ist dieses messerverbot unsinn - aber es wird genau so festgelegt.


    und ich find erschreckend wie gleichgültig hier mit der beschneidung eurer rechte umgegangen wird...
    sagt dann aber nicht, es hat euch keiner gewarnt.

  • Hi! In einigen Jahren werden die für eine Axt ne WBK verlangen - die gibt es dann aber erst nach dem erfolgreichen Abschluß des 6Wöchigen Sachkundelehrgangs.... .
    Die beschneiden unsere Rechte bis garnichts mehr geht!
    Da fällt mir wieder der "Flugangelschein" ein... :roll: .
    Petri!

  • Hm....
    Denke ich würde selbst mit meinem Klappmesser Probleme bekommen, da 20cm Klingenlänge ausgeklappt und wenn es zugeklappt ist reicht es noch immer zum Abstechen, weil die Klinge dann 10cm aus dem Griffteil herausragt.
    Schade schade ! Das Messer ist seit 11 Jahren mein treuer Angelbegleiter gewesen :roll:

  • Immer mit der Ruhe und dann mal die Bundestagsdrucksache in Ruhe durchlesen, Seite 96 reicht schon.


    Da steht doch drin, dass man von diesem Antrag aus Berlin abgewichen ist.


    Ich versteh nicht, was der Themenersteller damit bezweckt, hier heiße Luft zu quirlen?

  • Zitat von kid

    und einige gemeinden finden schnell eine neue einnahmequelle. ist ja rechtlich alles wasserdicht - ob dann neue blitzer aufgestellt werden um die kasse aufzubessern oder zwei herren vom ordnungsamt am samstagnachmittag mal die angler kontrollieren...


    Meiner Meinung nach eine wünschenswerte Nebenerscheinung, ich plädiere schon lange für mehr Kontrollen am Wasser! ;)
    Mit meinen beiden zweihandbetriebenen Taschenmessern müsste ich mir dann auch weiterhin keine Sorgen machen...

  • Ich habe nun schon einige Kontrollen hinter mir - inkl. Fragen nach Kescher und (einer) Taschenkontrolle, ob ich auch ja keine untermaßigen Fische abgeschlagen habe. Niemand wollte bisher mein Messer sehen.
    Mal abgesehen davon, dass mein mitgeführter Fischtöter wahrscheinlich, wenn jemand es ganz genau wissen will, auch nicht so 100%ig legal ist.
    Ein vernünftiger Kontrolleur/ Polizist, im Zweifelsfalle Richter wird sehr genau unterscheiden, ob ich eine lange Klinge beim Angeln mitführe oder ob ich damit in eine Disko rein will.
    Wie bei allen Gesetzen ist es doch nicht nur eine Frage des Gesetzestextes, sondern vor allem der Umsetzung.
    Und was das Beschneiden unserer Rechte angeht: da mache ich mir um den "Bundestrojaner" etc. wirklich mehr Sorgen...

  • Zitat von Holger Wulf

    Und was das Beschneiden unserer Rechte angeht: da mache ich mir um den "Bundestrojaner" etc. wirklich mehr Sorgen...


    :biggthumpup:


    Sollte das Ordnungsamt tatsächlich mal auf die Idee kommen auf diese Weise die Stadtkasse aufzubessern, dann bin ich mir sicher, dass es bei manchem Petrijünger sehr unangenehm verdiente Taler werden :badgrin:

  • So Folgendes:


    Soeben wurde eine erneute Diskussion im Bundestag live auf Phoenix übertragen. Es soll demnach keine Einschränkungen für Personen geben, die bei der Ausübung ihres Sports oder Hobbys auf Messer angewiesen sind, wie ANGLER, Jäger, Camper, Bergsteiger, Segler und sogar Trachtengruppen, wo bestimmte Messer zur Tracht gehören.


    In dieser Form soll der Entwurf ejtzt abgestimmt werden.


    Immerhin brauchen wir uns jetzt keine Sorgen mehr zu machen unsere Messer "illegal" mit ans Wasser zu nehmen.
    Trotzdem finde ich es immer noch enorm überzogen, diese Änderung des Waffengesetzes. Das Problem ansich wird damit nicht behoben. Dann wir eben mit anderen Waffen Schaden angerichtet.
    Und mal ganz ehrlich, das Problem liegt icht darin ob die Waffen zugänglich, verboten sind oder erlaubt, das Problem liegt doch viel mehr in der Perspektivlosigkeit vieler Jugendlicher und daran dass die Hemmschwelle bei Jugendlichen heutzutage sehr niedrig liegt.
    Keine Waffe der Welt töten von alleine, auch wenn ich ne durchgeladene Waffe vor mir liegen hätte, würde diese sich von allein nicht abfeuern, das nur mal dazu.



    mfg Tristan

  • @ Werner G.


    Und diese "Angelscheinbesitzer", Petri-Jünger möchte ich sie nicht nennen, sind dann Schuld daran, dass eine Mehrheit von vernünftigen Anglern mit denen in einen Sack gesteckt wird. Nee, Danke.

  • Von "Angelscheinbesitzer" kann nicht die Rede sein.
    Ich meine damit eher rückwärtssprechende Schwarzangler, die nie allein sind und sogar einen Fischereiaufseher bedroht haben.

  • Heute haben sie gesagt, dass Bergsteiger und Taucher z.B. ein längeres Messer besitzen dürfen.


    Hatte bis jetzt immer mein Filetiermesser mit, daran wird sich auch nach einem Gesetzt nichts ändern !
    Ich bin ein Angler und kein Berufskiller, dass würde wohl auch ein Richter so sehen.


    Legal - Illegal- Scheissegal :D

  • Was die guten Beamten dann von meinem Werkzeug halten ist mir ehrlich gesagt scheiss egal.... Wenn sie meinen mich anzeigen zu müssen sollen sie machen! Ich bezweifel das die Anzeige durch kommt da ich nicht damit durch die Stadt renne mit nem Messer sondern am Wasser sitze mit offensichtlichen absichten....


    Ich bin Angler und benötige ein Messer. Und ich lasse mir nicht vorschreiben wie mein Messer auszusehen hat. Wenn ich eine längere Klinge benötige dann ist es so! Und zum Thema Machete.... Sie ist frei erwerblich ab 18 Jahren. Und eine Machete ist ein Werkzeug wie jeder weiß der auch eine hat und sie sinnvoll nutzt. Praktischer als jedes kleine Beil.... Und manchmal erfordert es ebend etwas Werkzeug wenn man an einen guten Angelplatz will....


    Ich lasse mir nicht alles verbieten.... Wird eh immer schlimmer in Deutschland!

    !!!mehr als nichtsfangen kann man nicht!!!


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