Fischschonbezirk Moselmündung und das Merkblatt

  • Im Merkblatt der Moselscheins ist unter Punkt 3 folgender Satz zu finden:
    "...3.1 Mosel von Strom-km 2,000 bis zur Mündung in den Rhein ... ist ganzjährig jede Art von Fischfang verboten..."




    Die Beschilderung sagt aber aus, das man an den zugänglichen Teilstücken der Lützler/Neuendorfer Seite mit Friedfischködern bis zur Strommitte angeln darf.


    Außerdem steht das letzte Hinweisschild am Rhein am Ende des Campingplatzes und dieses sagt aus, das der Schonbezirk noch weiter in Richtung Sportplatz TUS Neuendorf geht. Allerdings fehlt hier das Schild, das den Schonbezirk begrenzt.



    Soweit so gut.... Da mir die Sache zu unklar war, habe ich mich in eine Telefonorgie gestürzt und von der WaschPo, Amt für Naturschutz, unterer/oberer Fischereibehörde alles und jedem eine Kasette ins Ohr gedrückt.


    Die Sachlage verhält sich nach Auskunft von Herr Jörgensen bei der oberen Fischereibehörde folgendermaßen:


    1. Das angeln ist an den frei zugänglichen Strecken von Lützel/Neuendorf bis zur Strommitte mit Friedfischködern gestattet. Also am kleinen Hafen am Campingplatz und am Ufer bis in den Rhein.
    Die Beschilderung und die Aussage darauf ist richtig. Das mit dem "Fehlerteufel" im Merkblatt ist bekannt, allerdings waren diese schon gedruckt. Im nächsten Jahr ist die Sache richtig gestellt.


    2. Der Schonbezirk Moselmündung geht auf der Ehrenbreitsteiner Seite bis ungefähr Ortseingang Vallendar. Das ist auch auf der Neuendorfer Seite auch die Grenze. Danach kann man wieder mit Raubfischködern angeln. Auch dieses Problem ist ist bekannt und soll abgestellt werden.

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