Gibt es ein Gesetz das man eine bestimmte Frist nach dem Setzten im Bach einhalten muss bevor der wieder befischt werden darf?
mfg Tom
Gibt es ein Gesetz das man eine bestimmte Frist nach dem Setzten im Bach einhalten muss bevor der wieder befischt werden darf?
mfg Tom
Weiß das es eine frist von 3 wochen gibt....wo du nach einen besatz nicht angeln darfst....zumindest hier in hessen....
Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern (AVFiG)
§ 11 Fischen nach Besatzmaßnahme
Innerhalb von zwei Wochen, in geschlossenen Gewässern im Sinn von Art. 2 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 des Fischereigesetzes für Bayern innerhalb von vier Wochen nach einer Besatzmaßnahme mit Fischen, die das festgesetzte Schonmaß erreicht haben, ist das Fischen auf die eingesetzte Fischart verboten. Satz 1 gilt nicht für die Fischzucht und Fischhaltung in geschlossenen Gewässern im Sinn von Art. 2 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 FiG.
Heißt: Am Bach muss mindestens 2 Wochen lang ein Fangverbot nach der Besatzmaßnahme bestehen; an Forellenteichen sind es 4 Wochen.
Danke für die schnelle info.
Mfg Tom
Das is ja auch mal was besonderes...
Innerhalb von 24 Minuten alle Fragen beantwortet :D:D:D:D:D:D:D
Richtig, find ich Super
@ Andal: Mich würde dann ja mal interessieren, wie das bei Euch mit den Pu***t and Take Seen aussieht. Haben die ne Ausnahmegenemigung, weil wegen Fischzucht oder weil sie kommerziell sind oder wird das nur geduldet?
Viel mir gerade bei der Sache ein.
mfg Tristan
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