Helfer ohne Angelschein

  • Zitat von Schimpi

    OK Bambusangler,


    Wie es aussieht is dann doch nicht so. MIST !!!


    Naja, dann muss sich mein Vadder doch aufs Bier holen, Grill anzünden, ...... beschränken. :)


    Wäre zu schön gewesen um wahr zu sein.


    Mal logisch denken, wir machen eine sauteure Anglerprüfung, drücken für den Jahresfischereischein und den Erlaubnisschein dicken Schotter ab und dann soll es möglich sein eine Hilfsperson für Lau angeln zu lassen ?!?!


    Aber nicht in Germanski !!!!!!!!!!


    Oder man schert sich nicht um Gesetze und angelt munter drauf los. Wenn dann der Aufseher kommt, sagt man einfach "ich nix verstehn"


    Ich könnte da einige Anekdoten erzählen, da die aber nicht gut rüberkommen, laß ich das lieber bleiben und zahle als guter Deutscher Untertan brav meinen Gebührenobulus. :D


    Die Wallers laß ich zur zeit in Ruhe, der Rhein führt Hochwasser, MIST !


    Bei Hochwasser fängt man nur Weihnachtsbäume bei denen noch alle Kerzen brennen. :dance:: :freak:

  • Ich würde mich trotzdem auf das Fischereigesetz berufen.
    Und es ist ja nicht so, dass der Helfer für "lau" angelt.
    Schließlich benutzt er ja "deine" Handangel.
    Wenn als mit 2 Handangeln geangelt werden darf, dann sind es 2 Handangeln mit oder ohne Helfer.

  • Zitat von Zanderschreck

    Ich würde mich trotzdem auf das Fischereigesetz berufen.
    Und es ist ja nicht so, dass der Helfer für "lau" angelt.
    Schließlich benutzt er ja "deine" Handangel.
    Wenn als mit 2 Handangeln geangelt werden darf, dann sind es 2 Handangeln mit oder ohne Helfer.




    So mache ich das immer, solange man mit der erlaubten Rutenanzahl Angelt sagt da bei uns kein Mensch was.



    Was würde das Gesetz machen wenn es an einer Rute einen Karpfen drillt,
    und gleichzeitig die andere Rute im See verschwindet? :cry:

  • Hi! Wenn ich einen "Helfer" dabei habe, fische ich eigentlich nicht selbst. Da habe ich dann auch garkeine Lust zu; denn daß ich Gesetze zumindest großzügig für mich auslege ist schon klar, also gebe ich mich bescheiden... :D - vielleicht liegt es daran, daß ich eigentlich immer auf Verständniss stoße.
    Petri!

  • Zitat

    Was würde das Gesetz machen wenn es an einer Rute einen Karpfen drillt,
    und gleichzeitig die andere Rute im See verschwindet?


    Genau, das wäre dann wieder Umweltverschmutzung. :)


    Also, falls mein Vadder mal mitkommt zum angeln lass ich Ihn besser nix machen. Ach, mal schauen. Wenn ich sehe das da ein ganz kleines Fischchen dranhängt, kann er den ja schnell rausziehen. Wenn dann ein Kontroll-Mensch kommt nehme ich einfach meine zweite Rute und mach so als wäre da ein Fisch dran. :badgrin:


    Neeee, ich lass es lieber. Will ja meinen Schein behalten und sooo viel Geld hab ich jetzt auch wieder net, dass ich so Strafen bezahlen kann. Oder eher will.

    Wir müssen eindeutig aufhören so wenig zu angeln !!!


    P.S.: Diese Info wurde auf 100% recycelten Datensätzen geschrieben und ist nach der Löschung sämtlicher Buchstaben und Zahlen erneut verwendbar.

  • Männers !


    Wenn jemand, der über 12 Jahre alt ist, eure zweite Rute auch nur anfaßt, oder mit einer fangfähigen Angel am Rhein entlang läuft, dann ist das "schwarz" geangelt und wird bestraft bzw. kann bestraft werden.


    Wie das Euer Fischereiaufseher auslegt, ist seine Sache. Bestraft bzw. unterbindet er es nicht , macht auch er sich strafbar. Wie er das bestraft, zB. mittles einer Verwarnung oder einer Drehung um 180°, ist sein Bier.


    Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.


    Ruft doch einfach mal an, die Nummern habt ihr ja.


    Und ich frage mich wo hier einige ihre Anglerprüfung gemacht haben :D


    :bindafür: Waller ahoi !!! Die Waschfrau von Laboe hat Urlaub. :3@

  • RISCHTISCH !!!


    Werde es lieber lassen.


    Zitat

    Und ich frage mich wo hier einige ihre Anglerprüfung gemacht haben


    Hab meinen Angelschein im Lotto gewonnen. :D :D :D
    Nee, nur ein Spaß. Hast ja recht.

    Wir müssen eindeutig aufhören so wenig zu angeln !!!


    P.S.: Diese Info wurde auf 100% recycelten Datensätzen geschrieben und ist nach der Löschung sämtlicher Buchstaben und Zahlen erneut verwendbar.


  • Was willst du denn???unglaublich...Wenn sowas in Dem Bestimmungen der Hess.fischerreiGesetz drin steht sollte dies doch auch stimmen....


    Nen Kumpel von mir hatte bei seinem Lehrgang nachgefragt und dort wurde es ihm auch so gesagt...
    also was soll das ganze rumgerede...ich würde einen Helfer auch eine Angel in die Hand geben .....
    Meine Meinung...
    Hier bei meinen Beitrag geht es nur um Das Bundesland Hessen

  • @ Bambusangler


    Man bist du genau. Ich will ja nur hoffen das du mit deinen Waffen auch immer nur auf dem Schießstand geschossen hast. Sonst wäre das........
    Wenn ich mit meinem Sohn angeln gehe hält er immer eine meiner Angeln
    auch wenn wir Besuch kriegen.
    Man sollte das ganze Thema nicht überspitzen oder bist du noch nie betrunken Fahrrad gefahren??


    Waidmann- und Petri Heil


    Der Ruheangler

  • Meine Fischereiprüfung hat anno dazumal rund 20 DM gekostet, inzwischen dürften sich die Kosten hierfür auf wohl ca 200 Euronen belaufen. Hinzu kommt -beispielhaft- die Jahreskarte für den hessischen Rhein, macht 40 Euronen. Wieso nur habe ich meinen Angelkumpanen dazu gedrängt, dieses Geld zu investieren, da wir beide sehr oft mit der Spinnrute am Rhein unterwegs sind?
    Hätte er sich nicht das Geld sparen und als mein Gehilfe auftreten können, da man bekanntermaßen beim Spinnfischen eh nur eine Rute bedienen kann, zugelassen jedoch zwei Ruten sind?


    Wieder mal Fragen über Fragen, auf die es nur eine vernünftige Antwort gibt - kommt bestimmt bald aus Taxlers Feder.


    Fakt ist, dass man -sobald man aus Altersgründen dazu in der Lage ist- in Hessen nicht ohne Fischereischein angeln darf. Sobald man das 14 Lebensjahr (oder war es das zwölfte,bin ich mir jetzt nicht ganz sicher) vollendet hat, besteht die Möglichkeit für die Erteilung eines Jugendfischereischeines, dieser gilt bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres. Wer älter als 18 Jahre ist, muss Besitzer eines Fischereischeines sein. Er muss nicht zwingend eine Prüfung abgelegt haben, aber der Schein ist Pflicht !!

  • Zitat von MKS

    Was willst du denn???unglaublich...Wenn sowas in Dem Bestimmungen der Hess.fischerreiGesetz drin steht sollte dies doch auch stimmen....


    Nen Kumpel von mir hatte bei seinem Lehrgang nachgefragt und dort wurde es ihm auch so gesagt...
    also was soll das ganze rumgerede...ich würde einen Helfer auch eine Angel in die Hand geben .....
    Meine Meinung...
    Hier bei meinen Beitrag geht es nur um Das Bundesland Hessen


    Und ich habe beim Regierungspräsidium in HESSEN!!!!!!!!!!!!!!!! angerufen, Hallooooooooooooooo....


    Die Nummern stehen auch da, ich habe mir das nicht aus den Fingern gezuckelt, ich habe mich informiert und das nicht zum Spaß sondern für Euch.


    Ich habe länger schwarz geangelt und mehr Äpfel geklaut als ihr alle zusammen, aber bei der Frage ging es einzig und allein um das Thema "Hilfsperson darf angeln" und sie darf halt nicht, sagt das Regierungspräsidium, basta..........vieleicht haben die Damen und Herren im Reg.Präs. ihre Meinung schon wieder geändert, Wayne interessierts, mich nicht, denn ich lasse mit meinen Ruten niemanden anglen, nicht mal Osama bin Laden. Und ich bin kein Kind von Traurigkeit, aber Geld, um es zum Fenster rauszuschmeißen, habe ich nicht. Außerdem ist dann meine Pappe für ein Jahr weg.


    Meinungen zählen bei der Gerichtsbarkeit einen feuchten Kehricht, hier zählen nur Fakten.


    Ihr könnt Euch von dem Passus meinetwegen 500 Kopien ziehen, die werden Euch wenig nutzen wenn der richtige Aufseher kommt, werden ihr zahlen, Pinke Pinke abdrücken, Oirönchen löhnen oder Asche ausschütten.


    Ps: so weit ich weiß, geht in Hessen der Blaue auch nicht mehr ohne vorhergehende Prüfung und der Jungendfischereischein geht nur bis 16 J. alldieweil ab 16 J Jugendliche der Strafgerichtsbarkeit unterliegen bzw. sie können ohne Elterliche Begleitung angeln gehen, ergo müßte ab 16J eine Prüfung abgelegt werden.


    Und noch eins Männers


    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht


    Ihr habt Euch ständig über Änderungen im Fischereigesetz zu informieren, zB. Änderungen der Mindestmaße, Schonzeiten, Angelverbotszonen, Uferbetretungsrecht, angeln lassen einer Hilfsperson u.ähnl.


    Natürlich macht das kaum einer, ich auch nicht. Jetzt habe ich es aber mal gemacht und man hat mir an oberster Stelle gesagt, daß das mit der Hilfsperson so nicht stimmt. Wenn ihr das also nicht glaubt, ruft einfach mal an so wie ich das getan habe, oder schreibt eine mail an das Regierungspräsidium und stellt die Antwort hier ein.


    :bussi: :yau:

  • Zitat von Gerd aus Ferd


    Hätte er sich nicht das Geld sparen und als mein Gehilfe auftreten können, da man bekanntermaßen beim Spinnfischen eh nur eine Rute bedienen kann, zugelassen jedoch zwei Ruten sind?


    In welchem Bundesland ???????


    In Hessen ist nur eine Raubfischangel zugelassen.


    2 Handangeln, davon höchstens eine Raubfischangel. (ohne Hilfsperson) :D


  • Wo kein Kläger ist auch kein Richter, gelle.....


    Natürlich habe ich mit meinen Kanonen immer nur auf Schießständen geschossen, darauf kannste einen lassen.....


    Die Dinger sind mir genauso lieb wie meine Angelruten. denn wenn ich mit den Kanonen Mist baue, sind die 5 jahre weg oder gar für immer.


    Ich nehme die nicht mal bei einer Polizeikontrolle aus dem behältnis, denn das ist dann "Führen einer Waffe". Wenn Dir der Onkel Polizist was böses will, würgt er Dir einen rein, wobei wir wieder bei der Hilfsperson angelangt sind.


    Bei den Schützen ist das mit dem Alter vom Jugendlichen ähnlich wie beim Angeln.


    Ab 12 nur Luftdruckwaffen, ab 14 alles unter Aufsicht bzw. Einverst. der Alten, ab 16 dann eigenständig. Seit Erfurt wird eine Waffenrecht. Erlaubnis erst ab 25 erteilt. Gottseidank gibt es bei uns Anglern keine Amokläufer :D


    Guck mal, eine meiner Winchesters.
    Mod. 73
    Halbschaftmagazin.
    Cal.38-40 Win
    Baujahr 1878
    24 Inch Barrel 6 Kant auf Rund


    http://img112.imageshack.us/img112/9814/win73rj3.jpg


    Angeln kann man damit auch, aber nur ein mal :D


    Gude

  • Zitat von Bambusangler

    In welchem Bundesland ???????


    In Hessen ist nur eine Raubfischangel zugelassen.


    2 Handangeln, davon höchstens eine Raubfischangel. (ohne Hilfsperson) :D


    Wieso war mir klar, dass genau dieser Beitrag kommt? Hätte ihn jedoch nicht aus Deinem Munde vermutet 8)
    Zum Ersten : Es war eine beispielhafte Aufzählung.
    Zum Zweiten: Spinnfischen kann durchaus auch mit "Friedfischködern" erfolgreich durchgeführt werden (was ich jedoch nicht mache)
    Und zum Dritten: Ohne es hundertprozentig zu wissen stelle ich jetzt mal die Behauptung auf, dass es sich bei der Begrenzung auf eine Raubfischrute um eine gewässerspezifische Regelung handelt, die meines Wissens nicht im hess. FischG verankert ist. Am hess. Rhein gilt diese, das ist mir durchaus bekannt - auch zum Zeitpunkt meiner Threatverfassung (Threat: Der fiktive angelnde Kollege).
    Wie geschrieben, ich bin mir nicht sicher, diese Aussage spiegelt nur meine aktuelle Meinung wider - ich lasse mich hier gerne belehren (ggf. durch Zitat aus dem FischG), bin aber ganz ehrlich gesagt derzeit viel zu faul, nach einem entsprechenden Passus zu suchen 8)

  • Was das Fahrrad angeht. :roll:


    Falls man mich besoffen auf dem Fahrrad erwischt, sind die Wummen auch weg.


    Und wenn ich besoffen über einen Rote Ampel torkle, auch.


    Wenn ich beim angeln Mundharmonika spiele und es beißt nix mehr, mächt das nix.


    :dance::

  • Zitat von Gerd aus Ferd

    bin aber ganz ehrlich gesagt derzeit viel zu faul, nach einem entsprechenden Passus zu suchen 8)


    :top: :top: :top: Mir reicht das jetzt auch mit den Bestimmungen und dem ganzen Schnulli Bulli.


    Nutzen wir die Zeit um Würmer und Maden zu baden. :bindafür:

  • Also, ich muss jetzt mal ehrlich sagen das ich etwas verwirrt bin.


    Einerseits steht es so im Gesetz das man jemanden mit einer Angel angeln lassen darf.


    Andererseits hat Bambusangler beim Reg.Präs. angerufen und genau das Gegentel erfahren.


    Zitat

    Mir reicht das jetzt auch mit den Bestimmungen und dem ganzen Schnulli Bulli.


    Stimmt, ich überleg mir das ganze nochmal.


    DANKE NOCHMAL FÜR DIE VIELEN INFOS !!!


    Lieben Gruß und Petri


    Domi

    Wir müssen eindeutig aufhören so wenig zu angeln !!!


    P.S.: Diese Info wurde auf 100% recycelten Datensätzen geschrieben und ist nach der Löschung sämtlicher Buchstaben und Zahlen erneut verwendbar.

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