Helfer ohne Angelschein

  • Schönen guten Tach alle zusammen.


    Ich muss jetzt mal ne Frage stellen !!!


    Zur Vorgeschichte:
    Mein Vadder hat vor mit mir mal angeln zu gehen. Er hat aber keinen Angelschein. Man kann ja jemanden auch ohne Angelschein zum Angeln mitnehmen, der einem als Helfer zur Seite steht.


    Zur Frage:
    Was darf denn der jenige genau alles machen ???


    Ich bin mir da jetzt total unsicher und frage deshalb mal bei euch nach. Nicht das ich meinen Vadder mit ans Wasser schlepp und der nur rumsitzen muss, weil er garnix machen darf.


    Ich weiß das man sowas eigentlich wissen müsste, bei mir war es nur noch nie der Fall, dass ich jemanden ohne Angelschein mitgenommen habe. Deshalb frage ich lieber nochmal nach.


    Lieben Gruß


    Domi

    Wir müssen eindeutig aufhören so wenig zu angeln !!!


    P.S.: Diese Info wurde auf 100% recycelten Datensätzen geschrieben und ist nach der Löschung sämtlicher Buchstaben und Zahlen erneut verwendbar.

  • Zitat von Gerd aus Ferd

    Er darf eigentlich alles, außer die Angel in die Hand nehmen. Also so elementare Dinge wie: Bier öffnen, Würmer anködern, Grill anheizen. Aber halt in Hessen nicht angeln.


    Also ich habe es so gelernt das er mit einer Handangel angeln darf....So wie mir immer bekannt war ist das er nur keine Fische töten darf...
    bei mir ja auch in hessen...


    aber das beste ist wohl den angelschein zu machen....

  • In NRW dürfte er höchstens den Kescher halten und anschliessend ein zünftiges "Petri" wünschen. Eine fertig montierte Angel darf am Wasser nur derjenige in die Hand nehmen, der auch ausübungsberechtigt ist. Und das setzt nunmal die blaue Pappe voraus.

  • In Bayern ist es so, dass die Hilfsperson nur mit einer der Handangeln des Fischereischeininhabers fischen darf, wenn derjenige ohne Angelschein unter 18 Jahren ist.
    Das soll zum Heranführen an die Angelfischerei dienen.

    Sich zu melden verhält sich zu einfach drangenommen werden
    wie
    Von "Amts wegen" zu "auf Antrag"


    -Sprach der Rechtspfleger ;)

  • Zitat von Carp hunter Trunstadt

    In Bayern ist es so, dass die Hilfsperson nur mit einer der Handangeln des Fischereischeininhabers fischen darf, wenn derjenige ohne Angelschein unter 18 Jahren ist.


    Und genau so ist es auch im Hessenländle, zudem muss der "Heranwachsende" einen Jugendfischereischein haben, den es ohne Ablegen einer Fischereiprüfung bei der örtlichen Stadtverwaltung gibt. Aber ich setze jetzt einfach mal voraus, dass "De Vadder fum Schimpi" Ü18 ist. Obwohl in Zeiten der Genforschung ja einiges möglich ist 8)

  • Äääääähhhhhmmmm ???
    Muss mal kurz überlegen................ Ja,, mein Vadder is Ü18. :D


    OK, dann Danke ich euch für die schnellen Antworten.


    Zitat

    Also so elementare Dinge wie: Bier öffnen, Würmer anködern, Grill anheizen.


    Dann mus sich halt mein Vadder auf diese elementaren Dinge beschränken. Hab ich auch nix gegen. 8)

    Wir müssen eindeutig aufhören so wenig zu angeln !!!


    P.S.: Diese Info wurde auf 100% recycelten Datensätzen geschrieben und ist nach der Löschung sämtlicher Buchstaben und Zahlen erneut verwendbar.

  • Tach


    Wenn eine Person ohne Berechtigung bzw. Erlaubnis eine fangfähige Angel führt, dürfte das den Tatbestand der "Wilderei" erfüllen und kann unangenehm teuer werden.


    Wenn mich meine grauen Zellen nicht täuschen, muß man sogar in einem Privatgewässer die blaue Pappe haben, nur die Erlaubnis der Landesregierung fällt weg. Die Erlaubnis erteilt dann der jeweilige Gewässerbesitzer, Pächter etc.


    Gude....

  • § 25


    Fischereischeinpflicht



    (1) Wer den Fischfang ausübt, muß einen auf seinen Namen lautenden, mit Lichtbild versehenen Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen nach § 47 Abs. 1, den Beamten der Fischereibehörden, den Fischereiberechtigten und den Fischereipächtern vorzeigen.



    (2) Wer volljährig und zum Fischfang berechtigt ist, kann sich von weiteren Personen unterstützen lassen, von denen jedoch nur eine den Fischfang mit der Handangel ausüben darf.


    dies gilt für Hessen :D

  • Hi! Das ist so typisch Deutsch.... . Wenn ich jemanden dabei habe, der als mein "Fischereigehilfe" mal eine Angel in der Hand hat, wird sich wohl niemand großartig aufregen - so ich denn über eine gültige Erlaubniss verfüge.. .
    Da ich soetwas sehr oft mache, wenn ich meinen Mitmenschen das Angeln näher bringen möchte, werde ich auch öfter mal darauf "angesprochen"; ausser einem mal in Baden Würtemberg, habe ich immer nur Kontrollpersonal getroffen mit dem man reden konnte... :D .
    Der Ar... in BW kam aber auch nicht über den Staatsanwalt hinaus; nach einem kurzen und erklärendem Telefonat hat der freundliche Mann das einfach eingestellt... :D .
    Alles Andere wäre ja auch sonderbar - wird doch "richtiges" Schwarzangeln auch kaum geahndet.
    Petri!

  • Zitat

    (2) Wer volljährig und zum Fischfang berechtigt ist, kann sich von weiteren Personen unterstützen lassen, von denen jedoch nur eine den Fischfang mit der Handangel ausüben darf.


    Also verstehe ich das jetzt so, dass mein Vadder mit einer Handangel angeln dürfte ??? :doubt:

    Wir müssen eindeutig aufhören so wenig zu angeln !!!


    P.S.: Diese Info wurde auf 100% recycelten Datensätzen geschrieben und ist nach der Löschung sämtlicher Buchstaben und Zahlen erneut verwendbar.


  • Wenn dies so wäre, fände ich das klasse. Allerdings finde ich in meiner Hessenpappe nirgends diesen Passus.


    Allerdings ist mein Fischereischein in Rheinl. Pfalz ausgestellt, falls es auf der blauen Pappe steht, finde ich es natürlich nicht.


    Wo steht das geschrieben ?????????????????? :roll:


    Ich werde mich mal in die Gesetze eingoogeln, bzw. meine Frau, wozu habe ich geheiratet.


    Ps: bin waschechter Hessenbub :badgrin:


    Gruß Alfredo :D

  • Hab mir den § jetzt mal ausgedruckt und werde ihn zu meinem Angelschein legen, damit ich in so einem Fall immer was schriftliches dabei hab.


    DANKE nochmal an alle. Ihr habt mir echt weitergeholfen.


    Lieben Gruß


    Domi

    Wir müssen eindeutig aufhören so wenig zu angeln !!!


    P.S.: Diese Info wurde auf 100% recycelten Datensätzen geschrieben und ist nach der Löschung sämtlicher Buchstaben und Zahlen erneut verwendbar.

  • Tach


    Ich habe mal Nägel mit Köpfen gemacht und an der entsprechenden Stelle angerufen.


    Ich würde an eurer Stelle keine Hilfsperson angeln lassen, auch nicht mit einer Handangel.


    Ich hatte also recht, daß ist dann Wilderei und kann 1000 Oiros kosten.


    Höchstens eine Handangel ohne Haken. (nicht fangfähig), selbst das könnte ins Auge gehen.


    Der Passus bezog sich ürsprünglich auf die Berufsfischerei.


    Wenn ich richtig verstanden habe, darf eine Hilfsperson nicht mal den Fisch betäuben und töten.


    Jungendliche unter 12 dürfen in Begleitung eines Erwachsenen mit Berechtigung angeln, ab 12 gibt es dann den Gelben.


    Und das mit den Jugendlichen, sollte man auch nicht übertreiben. zB eine ganze Schulklasse mitnehmen :D


    Quellennachweis: Regierungspräsidium Darmstadt, Frau Wilhelm 06151 12 5438. Dr. Köhler 06151 12 5271


    Ave und beim Jupiter


    :3@

  • OK Bambusangler,


    Wie es aussieht is dann doch nicht so. MIST !!!


    Naja, dann muss sich mein Vadder doch aufs Bier holen, Grill anzünden, ...... beschränken. :)

    Wir müssen eindeutig aufhören so wenig zu angeln !!!


    P.S.: Diese Info wurde auf 100% recycelten Datensätzen geschrieben und ist nach der Löschung sämtlicher Buchstaben und Zahlen erneut verwendbar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!