Hallo, ich habe vor vielen Jahren mal in Deutschland gelebt und kann mich noch erinnern, dass das Angelrecht ziemlich kompliziert war. Im zarten Alter von dreizehn Jahren habe ich auch mal eine staatliche Fischereipruefung in Bayern abgelegt, die ist jedoch laengst verlorengegangen.
Ich wuerde ganz gerne mal zum Urlaub nach Deutschland zurueckkehren und dann natuerlich auch Angeln.
Was fuer reglementarische Huerden muss ich denn dafuer ueberspringen? Ist das ueberhaupt moeglich?
Gibt's da vielleicht mitlerweile ein europaweites Regelwerk? Idealerweise wuerde ich gerne in den Alpen fliegenfischen, Deutschland, Schweiz, Oesterreich, Italien.
Ist das machbar und wie?
Danke, Hogy