Moin Moin
Da ich jetzt meinen Angelprüfung bestanden habe , aber erst im neuen Jahr wieder angeln kann,wollte ich noch einmal zum Forellenteich. Hab ihr ein Paar Tipps für den Winter????
Freue mich auf viele Tipps
MFG Toto
Moin Moin
Da ich jetzt meinen Angelprüfung bestanden habe , aber erst im neuen Jahr wieder angeln kann,wollte ich noch einmal zum Forellenteich. Hab ihr ein Paar Tipps für den Winter????
Freue mich auf viele Tipps
MFG Toto
an der kante fischen - auf grund mit auftreibenden köder , ich nehme meistens bienenmade. vorfach bis 1 meter auftreibend ist aber von der gewässertiefe abhängig.
die methode mit bodentaster ist auch sehr gut - siehe neue blinker ausgabe
Ok danke für die Tipps werd ich machen
hi,
was ist denn mit der sogenannten forellen schonzeit??????
oder gelten die an den forellen teichen nicht????
gruss tobi
Also die gelten in NRW glaub ich nicht an den Forellenteichen.
an kommerziellen forellenteichen gibt es keine schonzeit . in allen bundesländern ist das so.
Zitat von NR.9an kommerziellen forellenteichen gibt es keine schonzeit . in allen bundesländern ist das so.
Auch an kommerziellen Anlagen gelten gesetzliche Bestimmungen - kein Betreiber ist in der Lage, geltende Gesetze außer Kraft zu setzen.
Die Erlaubnis zum Fang an diesen Anlagen könnte vielleicht damit im Zusammenhang stehen, dass meist Regenbogenforellen besetzt sind
Ja das könnte sein,dar diese in NRW nicht als heimisch gelten
MFG Toto
Falsch. Bei Forellenteichanlagen handelt es sich um geschlossene Gewässer im Sinne der jeweiligen Fischereigesetze der einzelnen Bundesländer!
Ok gut zu wissen
aha^^
da muss ich ja ma schaun wo bei uns in der nähe sowas ist...^^
und das heist jetzt ? ich kenne nur von den forellenteichen in meiner region und anlagen in s.h. das diese das ganze jahr zu befischen sind. wo ist das denn anders und warum wird das so verschieden gehandhabt?
Hallo,
wie Andal schon sagte fallen Forellenteiche unter die Kategorie "geschlossene Gewässer" für welche die jeweiligen Fischereigesetze nicht greifen. Da gibt es weder Schonzeiten noch Mindestmaße von Gesetzes wegen. Das Tierschutzgesetz muß selbstverständlich auch an diesen Anlagen genau eingehalten werden.
Cheers
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!