Darf ich mit einem Belly Boat auf einen See der z.B. nicht mit Boot befahren werden darf? Unter was fällt das Belly Boat? Kennt sich da jemand mit aus? Wir haben hier doch bestimmt auch Fischereiaufseher unter uns.
Zählt das Belly Boat zu Boot oder nicht?
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Ja und nein zugleich. Eine allgmeine Regelung gibt es nicht. Es liegt im Ermessen jedes einzelnen Rechtsinhabers, wie er das BB sehen möchte. Meistens ist aber auch das BB nicht erlaubt, wenn Bootsangeln verboten ist.
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Ja, auch bei uns ist hinter dem Bootsverbot auch immer der Hinweis (darunter fallen auch die Belly Boote der Fliegenfischer). Aber pauschal muss man es wohl immer abklären. Wenn z.B. der Grund für das Verbot evt. austretender Treibstoff ist (also z.B. Badeseen verbieten deshalb gerne Boote), dann könnte man evt. eine elaubnis bekommen. Ansonsten würde ich immer auf Nr. sicher gehen und das Belly Boot eben als Boot zählen.
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Dann müssten ja nur Motorboote verboten sein...
Schon Elektromotoren wären unschädlich, Ruderboote erst recht.Wie Andal schon schrieb: Es kommt darauf an, was der Rechtsinhaber mit dem Ausspruch eines Bootsverbotes bezwecken will.
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Zitat von reverend
Schon Elektromotoren wären unschädlichNa das bring mal einigen Ämtern bei. Es gibt Gewässer, welche extra eine "Bootsverordnung" haben. In dieser stehen dann Beispielsweise solche Sachen wie :
Die Benutzung von Elektromotoren ist zulässig, jedoch nur, wenn die Akkus fest mit dem jeweiligen Boot verbunden sind.
Ob eine akute Gefährdung für das Gewässer vorliegt, wen ein Akku über Bord geht, sei mal dahingestellt. Falls das Boot kentert, dann ist der Akku im Gewässer, sei es als Festeinbau oder aber mobil.
Soll so vielleicht das Mitbringen von eigenen Booten mit mobilem Antrieb verhindert werden und die Angler zum Mieten von Booten animiert werden ??
Ein Schelm - der böses denkt.Zum Thema hatte ich vor kurzem eine Diskussion mit Teilen des Vorstandes meines örtlichen Angelvereines.
Boote sind auf unserem Gewässer verboten, in der Badesaison darf jedoch ein BellyBoot benutzt werden, da man es als schwimmreifähnliches Badespielzeug ansehen kann. Allerdings muss dann eine Tageskarte für den Badebereich gelöst werden. Ich stell es mir recht witzig vor, wie der kleine Gerd mit Angelrute, Flossen und Schwimmring durch die Badegäste watschelt und zu Wasser steigt. Hauptproblem ist dann jedoch, dass zu "Badezeiten" das Angeln im Badebereich verboten ist, im Angelbereich jedoch haben die Badegäste nichts verloren
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Hmm erstmal Danke für so zahlreiche Antworten.
Also lieber abklären als einfach drauf? Ok -
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Abklären ist immer gut!
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