Der Kormoran galt in Deutschland lange Zeit als fast ausgestorben. Die Fischerei sah in ihm eine starke Konkurrenz in Bezug auf die gemeinsam genutzte Ressource „Fisch“ und bejagte ihn deshalb gnadenlos. Dank der EU-Vogelschutzrichtlinie von 1979 haben sich die Bestände in den letzten Jahren wieder erholt.
Vermehrt treten allerdings in letzter Zeit auf Länderebene - wie zum Beispiel in Nordrheinwestfalen, Baden-Württemberg und Brandenburg – Verordnungen zum Schutz von Fischereigebieten und Gewässern in Kraft. Damit wird die Kormoranjagd zumindest zum Teil legalisiert. Und das, obwohl der Vogel laut Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Arten zählt. Die Argumente für den Abschuss sind immer wieder die gleichen: Die Vögel würden den Fischbestand in Deutschland vernichten. Langzeitbeobachtungen zeigen allerdings, dass der Rückgang der Fischbestände auch in den Binnengewässern eher einen globalen Hintergrund aus Verschmutzung der Gewässer, Überfischung der Bestände, Trockenlegung und Abwässer aus der Industrie hat. „Den Kormoran als Hauptverursacher für die rückläufigen Fischbestände verantwortlich machen zu wollen, entbehrt jeglicher Grundlage. Auch wenn es keinen einzigen Kormoran in Deutschland mehr gäbe, würde das die Fischbestände nicht retten.“, kommentiert Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e.V. die traurige Entwicklung.
Quelle : TASSO Newsletter