Nie wieder angeln??

  • So, Mannschaft, nun muß ich mal eingreifen.
    Ich selbst bin VDSF Prüfer bzw.Ausbilder und staatlicher Fischereiaufseher (in Hamburg).
    Grundsätzlich, obwohl Fischereirecht Ländersache ist, gilt die amtliche prüfung der Sportfischereiprüfung in allen Bundesländern.


    AUCH IN BAYERN.


    Siehe
    Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern (AVFiG )


    § 2 Gleichstellung anderer Fischereischeine und Fischerprüfungen
    (1) In anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland ausgestellte Fischereischeine gelten auch in Bayern, soweit die Inhaber in einem dieser anderen Länder ihre Hauptwohnung (Art. 16 Abs. 2 Meldegesetz) haben oder zum Zeitpunkt der Erteilung des Fischereischeins hatten. Nimmt der Inhaber eines Fischereischeins nach Satz 1 seine Hauptwohnung in Bayern, gilt der Fischereischein hier längstens bis zum Ablauf seiner Geltungsdauer.



    Das bedeutet im Klartext: Ist der Fischereischein wie z.B. in Hamburg auf Lebenszeit ausgestellt, gilt das auch.


    Dann zu deinem anderem Problem.


    Normalerweise wird ein amtliches Dokument (und das ist dein Prüfungszeugnis) 10 Jahre aufbewahrt.


    Also wenn es noch keine 10 Jahre her ist, ab zu deinem Ausbildenden Verein und neu beantragen.

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