Frage bezüglich der Schonzeit

  • Guten Nabend leute...hab eine wichtige frage die hoffentlich hier geklärt werden kann...also hab mein angelschein in gut nem monat fertig und wollt dann als ersten großen ausflug den möhnesee in der kommenden zeit befischen...ich weiß das die schonzeit des hechtes am 15.2. beginnt. da ich nicht nur auf friedfische angeln wollte hatte ich vor auf barsch bzw. zander zu gehen....wie ist das geregelt falls auf köderfisch oder kleineren gummifisch/wobbler/twister etc. doch mal ein hecht beißt???? :?: :?: natürlich würd ich diesen direkt wieder ins wasser setzen aber kriegt man dann trotzdem in irgendeiner form ne strafe oder ähnliches weil prinzipiell kann man ja gerade bei raubfischen nicht direkt bestimmen was beißt....?!


    hoffe ihr könnt die frage beanwtorten...dankeschön

  • Nein, ist nicht strafbar. Was willst Du denn z. B. machen, wenn Du einen Hecht auf Wurm fängst? Ist mir schon passiert. Schonendes Zurücksetzen, möglichst schon im Wasser den Haken lösen und schwimmen lassen.

  • Du hast ja keinen Einfluss darauf was beißt.
    Wichtig ist, dass Du den Hecht schonend zurück setzt.
    Selbst wenn der Hecht stark bluten würde und das Ende abzusehen ist, hast Du den Fisch wieder schonend ins kühle Nass zu befördern.
    Eine Strafe gibt es dafür nicht.


    Haben den selben Thread in der Rubrik "Hecht" gelöscht.
    Cross-Postings sehen wir garnicht gerne.

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