...würdet ihr denn festlegen, wenn ihr ein Gewässer bewirtschaften würdet und Gastangler dort fischen sollen?
Damit das etwas einheitlich wird, schlage ich vor, dass es sich bei dem betreffenden Gewässer und einen natürlichen See, mit naturbelassenen Ufern, je einem Zu- und Abfluss, einer kleinen Insel, ca. 15 ha Wasserfläche, einigen Stegen, 5 Leihruderbooten, keiner weiteren Nutzung durch Badegäste und einem ausgeglichenen Mischbesatz handelt.
Ihr seid der Rechtsinhaber. Wie also würden eure Bestimmungen für die Gastangler aussehen? Stichworte gibt es dazu viele!
- Nachtangeln
- Anzahl der Ruten
- besondere Schonzeiten
- Zelte, oder nur Brollys
- Schleppfischen, oder nur Wurfangeln
- maximale Futtermengen
- Fangbegrenzungen und Pflichtentnahmen
- offenes Feuer
- Schongebiete
- Ausschluss bestimmer Köder und Techniken
und viele andere Punkte mehr.
Was sollte das kosten?
Und nicht vergessen: Deutsches Recht und landesfischereirechtliche Vorgaben dürft ihr nicht brechen!!!