Gestern Nacht hatte ich die zweifelhafte Ehre, einer Razzia mit Schwerpunkt Drogenfahndung beiwohnen zu dürfen.
Ist schon beeindruckend mit welcher Verachtung der Bürgerrechte die Staatsgewalt sich dabei mit „Ruhm“ bekleckert.
Überfallartiges Eindringen von geschätzten 50 Männern (und paar Frauen) in schwarzen Strampelanzügen,
bewaffnet mit Maschinenpistolen, Schäferhunden, Schlagstöcken und Videokameras
Strategische Besetzung sämtlicher Räume, keiner der Anwesenden darf den Platz verlassen,
das Rauchen und Trinken ist einzustellen. Sämtliche Ausweise werden eingesammelt, die Daten gesichert,
Videoaufnahmen von sämtlichen Anwesenden gemacht …
… und dann geht’s ab zur Durchsuchung und Leibesvisitation (!)
Auf meine Frage, auf welcher gesetzlichen Grundlage man die Hose vor Beamten herunterlassen müsse
wurde mir vom Einsatzleiter erklärt, dass es grundsätzlich, ohne zusätzliche Verdachtsmomente, der Polizei gestattet ist,
Leibesvisitationen durchzuführen, wenn man sich an einem „verruchten Ort“ befindet. Notfalls mit körperlicher Gewalt.
Zu den verruchten Orten gehören übrigens nicht nur, wie in diesem Fall, zwielichtige Etablissements
sondern auch Diskotheken und, man höre und staune, Bahnhöfe und eventuell auch öffentliche Plätze(!)
Das heisst im Klartext:
Niemand ist, egal an welchem öffentlichen Ort, davor gefeit, sich vor Polizeibeamten nackt ausziehen zu müssen
und sämtliche Körperöffnungen zur Inspektion zur Verfügung zu stellen.
Ach ja – in München ist es übrigens gang und gebe, Jugendliche beim Verlassen eines bekannten großen Partyareals
dieser Prozedur hinter VW-Bussen auf offener Strasse zu unterziehen.
Ebenso wurden in der Vergangenheit sogar Besucher von Fußballstadien zu diesem unfreiwilligen Striptease gezwungen.
Das waren allerdings keine Hooligans wie man vermuten könnte, sondern minderjährige Jungs und Mädels,
die als verdächtig auffielen weil sie unverdächtig (!) aussahen und wegen der Unverdächtigkeit (!)
eventuell verbotene Gegenstände unerkannt ins Stadion schmuggeln könnten.
Mich würde mal Eure Meinung zu dieser, in meinen Augen, staatlichen Willkür interessieren,
da in diesem Fall ja das Totschlagargument für staatliche Überwachungsarbeit
„Wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nichts zu befürchten“ nicht greift,
da es für den braven Bürger als äusserst demütigend empfunden werden dürfte,
wenn man nicht gerade über eine ausgeprägte exibitionistische Ader verfügt.