Hallo,
hab nach langer suche nun einen Fischweiher zum pachten gefunden.
Größe ist 15mx50m, die Pacht soll sich jährlich auf 600€ belaufen.
Nun meine Fragen:
Ist der Preis angemessen?
Was ist beim Pachtvertrag zu beachten?
Kann ich auch Tageskarten oder Erlaubnisscheine austellen, wenn jemand Angeln will (Auch für Geld)?
Sollte ich den Fischbestand wissen?
Vermute das die Wassertiefe bei 1-1,50m liegt. Zu wenig?
Fischweiher pachten
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Also ich finde den Preis nicht zu.Vllt könntest du dir den Preis ja mit einem Freund teilen wenn er dir zu hoch ist.
Zu der Sache mit den Karten kann ich dir leider nicht sagen.
Also die Wassertiefe find ich ein bisschen zu niedrig.
Und das Ausbaggern kostet auch ein paar Euros.MFg ToTo
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Wie sieht das mit dem Pachtvertrag aus?
Was sollte so ein Weiher ungefähr an tiefe haben? -
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In welchem Bundesland liegt der Weiher?
Dann mal im FiG nachschlagen, was dort zu Pachten steht.
Ich denke mal, das wird ein reiner Karpfenweiher werden und bei der Größe wirst du keine Erlaubnis zu entgeltlichen Erlaubnisscheinvergabe bekommen.
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Bundesland ist Bayern.
Aber ich kann Erlaubnisscheine ohne Geld ausstellen, oder?
Kann ich zu einem Freund sagen wenn ich Alleinpächter bin, gib mir Summe X und Du kannst am Weiher teilhaben.
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Der Pachtvertrag muss, so weit ich mich erinnere, über 10, oder gar 12 Jahre laufen.
Du kannst dort angeln lassen. Allerdings müssen die Leute dann auch einen gültigen Fischereischein haben. Alles andere ist Schwarzfischerei! Willst du Karten vergeben, dann musst du dir das vom Landratsamt genehmigen lassen. Die geben dir dann auch die Anzahl vor.
Du kannst dir die Pacht ganz offiziell mit zwei weiteren Personen teilen.
Vor dem Vertragsabschluss würde ich auf jeden Fall ein, oder mehrere Probefischen verlangen und mir mal genau ansehen, wie es mit der Wasserversorgung aussieht. Läuft hier das Wasser von intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen zusammen? Fällt der Weiher gar im Sommer mal trocken?
Wie gesagt, bei der Größe wirds auf einen Schwung Satzkarpfen hinauslaufen und das sollte es dann auch gewesen sein. Mein Vater hatte auch mal so eine Lacke; mehr war da such ned drin.
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Du kannst dir die Pacht ganz offiziell mit zwei weiteren Personen teilen.
Muß das auch schon beim Pachtvertrag passieren.
Wie gesagt, bei der Größe wirds auf einen Schwung Satzkarpfen hinauslaufen und das sollte es dann auch gewesen sein. Mein Vater hatte auch mal so eine Lacke; mehr war da such ned drin.
Wegen der Tiefe, oder allgemein wegen der Größe? Finde den gar nicht so klein.
Kann man auch ein Paar Hechten, Barsche und Aale einsetzen.? -
Kannst du auch machen allerdings wird es dann nix mit Weißfischen etc.,
ie ja als Futter benötigt werden, also eher nicht zu empfehlen. -
Also ist er für Raubfische zu klein!!
Das mit der tiefe würde mich noch interessieren ob 1m-1,5m zu wenig sind.
Morgen währe der Vertrag zu unterzeichnen.Achja, hab auch gehört das Schleien gut für Teiche sind und gerne als Satzfisch genommen werden! Warum genau?
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Ein Hecht will Grünzeug als Deckung, ein Zander mags gerne etwas dunkler, Barsche hast du in dem Wasser ruck zuck verbuttet und ein Waller geht da eher zu Fuss, als dass er schwimmt. Was also!?
Wenn der Zulauf stimmt sind die vorhanden Tiefen ausreichend. Ausbaggern kostet eh ein irres Vermögen!
Bei 600,- €/Jahr und zu zweit, oder zu dritt, kannst eh unterschreiben. So eine Pacht übernimmt dir in Bayern eh jederzeit ein anderer, wenn es dir nicht mehr taugt.
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Tschuldige wenn ich nochmal so dumm frage.
Müssen nun die zwei Kollegen im Pachtvertrag unterschreiben oder kann ich die selbst wählen.?
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machs dir doch nicht so schwierig ,wenn wer dort angeln will dann sag einfach das er dir nen 10ner geben soll und dann hat sich die sache.
600 Ueor find ich doch sehr überzogen ich bekomm mit freunden heuer einen Weiher der hat 150x40 und der kostet uns 200 euro im jahr und der liegt auch in Bayern -
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Das ist mir schon klar.
Es ginge ja darum das wir den Weiher entweder zu zweit oder zu dritt betreiben wollen.
Nun gehts mir darum, ob die unterschreiben müssen oder ob das auch so geht. -
Ah der Rechtsgelehrte spricht!
Und hier steht es drin: http://www.angeltreff.org/gese…bayern/bay_schonzeit.html
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Pächter ist der der unterschreibt, dürfen aber nicht mehr als drei sein.
Es dürfen aber auch nicht mehr als drei Angeln.Richtig ?
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Pachtverträge werden für 12 Jahre ausgestellt - das ist meines Wissens in ganz Deutschland so
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Gilt das auch alles wenn einer einen Weiher privat verpachtet.
Auf seinem privaten Grundstück. -
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http://www.suche.bayern.de/suc…%A4sser+pachten&x=14&y=12
Schau hier mal rein - vieleicht ist da das richtige mit dabei .
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