Erhöhung des Vereinsbeitrages ohne Info an die Mitglieder

  • Hallo liebe Blinker Gemeinde,


    wie ich heute auf meinen Kontoauszügen feststellte wurden mir 83€ anstatt der üblichen 50€ von meinem Zweitverein abgebucht.
    Nach einem Anruf beim Kassenwart wurde mir mitgeteilt das das die 33€ eine Strafe sind für nicht geleisteten Arbeitsdienst. PECH gehabt....
    Das ich darüber nicht gerade erfreut war ist klar :x ,wurde ich darüber schließlich nicht informiert.


    Frage:
    -ist das überhaubt rechtens, also einfach so eine Strafe zu erheben von der ich garn nichts wusste, bzw den Beitrag anzuheben??
    -kann ich rückwirkend austreten und mir das Geld wiederholen?


    tight lines
    Dennis

  • Die Höhe des finanziellen Ausgleichs für nicht geleistete Arbeitsstunden wird auf der Hauptversammlung per Mehrheitsbeschluß abgesegnet.
    (Bei uns im Verein derzeit jährl. 12 Pflichtstunden Arbeitseinsatz, bzw. alternativ dazu je nicht geleistete Stunde 10,--)


    Lies Dir mal die Satzung, sowie das sonstige Regelwerk Deines Vereins durch.
    Da wirst Du sicherlich fündig werden.


    Also:
    Alles rechtens und korrekt!

  • Zitat von Taxler

    Die Höhe des finanziellen Ausgleichs für nicht geleistete Arbeitsstunden wird auf der Hauptversammlung per Mehrheitsbeschluß abgesegnet.
    (Bei uns im Verein derzeit jährl. 12 Pflichtstunden Arbeitseinsatz, bzw. alternativ dazu je nicht geleistete Stunde 10,--)


    Lies Dir mal die Satzung, sowie das sonstige Regelwerk Deines Vereins durch.
    Da wirst Du sicherlich fündig werden.


    Also:
    Alles rechtens und korrekt!




    Dem ist nichts hinzuzufügen. Wer nicht zu den Arbeitsstunden im Verein erscheint muss auch bei uns bezahlen. ;)

  • Soweit so klar. Wenn es denn in der Satzung steht und bekannt ist.


    Hmm...Satzung hab ich nicht. Das muss also auf der letzten JHV beschlossen worden sein. In meinen Augen ein Armutszeugnisses eines Vereins. Bei uns kommen auch ohne diese Straf Sanktion mehr als genug helfer.


    Aber hätte der Verein mich nicht wenigstens in Kenntnis setzen müssen?
    Und kann ich rückwirkend austreten?


    Cheers
    Dennis

  • Das ist eher ein Armutszeugnis für dich selber; sorry. Wer nicht mal die Zeit aufbringt, sich eine JHV zu geben, oder sich wenigstens über deren Inhalt informiert, der hat halt diverse Wissenslücken und muss damit (zahlend) leben. Es bricht sich auch keiner einen Zacken aus der Krone, am einem Samstag mal Dreck zu sammeln, oder Büsche zu schneiden. Zweitverein heißt eben Zweitarbeit, oder Zweitkosten!

  • Zitat von Masterofdesaster

    In meinen Augen ein Armutszeugnisses eines Vereins. Bei uns kommen auch ohne diese Straf Sanktion mehr als genug helfer.


    Das siehst du falsch, ist in meinen Augen ein Armutszeugnis der Mitglieder :!:


    Zitat von Masterofdesaster

    Aber hätte der Verein mich nicht wenigstens in Kenntnis setzen müssen?
    Und kann ich rückwirkend austreten?
    Cheers
    Dennis


    Eine gewisse Menge Informationspflicht liegt auch bei dir, konntest du nicht an der Versammlung teilnehmen weil du verhindert warst, könntest du auch telefonisch nachfragen. Ob du rückwirkend austreten kannst, kann dir wohl nur der Vorstand sagen.

  • Rückwirkend geht gar nichts!
    Du hast das ganze Jahr als aktives Mitglied dem Verein angehört und dafür hast Du die Kosten zu tragen.


    Eine Kündigung steht Dir vermutlich zum Ende dieses Jahres zu (Satzung befragen!)
    mit einer (vermutlich) dreimonatigen Kündigungsfrist.


    D.h. im Klartext:
    - dass Du in 2009 dort angeln darfst (nicht musst!)
    - dass Du den Jahresbeitrag für 2009 berappen musst (nicht darfst!)
    - und auch die Arbeitsstunden für 2009 per Zeit oder Geld erbringen musst
    (nur ein ärztliches Gutachten oder der Vorstand kann dich von dem Arbeitsdienst befreien)

  • Hallo Masterofdesaster,


    wenn dir in diesem Jahr die Gebühr abgezogen worden ist, wird es für nicht geleistete Arbeitsstunden des vergangenen Jahres sein.
    Ergo müsste der Beschluss im Jahre 2008 erfolgt sein.
    Also müsstest du die JHV des vergangenen Jahres und die diesjährige verpasst haben.
    Erhöhungen der Beiträge sollten natürlich, genauso wie ein Protokoll der Jahreshauptversammlung schriftlich den Mitgliedern zugeschickt werden.


    Eine Kündigung wird, wenn überhaupt, wohl nur zum nächsten Monat möglich sein.
    Du kannst natürlich den Beitrag zurückbuchen lassen. In dem Fall wirst du dann wohl aus dem Verein geworfen. 33 Euronen wären mir solch eine Schmach nicht wert.
    Ich würde bezahlen und gut.


    So mache Angler würden sich so einen Mitgliedsbeitrag erträumen.


    Gruß Tino

  • Zitat von FangNix

    Erhöhungen der Beiträge sollten natürlich, genauso wie ein Protokoll der Jahreshauptversammlung schriftlich den Mitgliedern zugeschickt werden.


    "Sollten" nicht müssen, denn Informationen sind keine reine Bringschuld des Vereins. Wir haben dieses Jahr die Beiträge erhöht auf der JHV und diese Information liegt für alle jederzeit einsehbar auf der Geschäftsstelle aus.


    Wir versenden solche Infos nicht an jeden, der den Termin der JHV nicht wahrnimmt, denn die Kosten dafür müssten dann auf alle umgelegt werden. Daher kann jeder das Protokoll und die Satzung einsehen, wenn er will.


    In meinem Verein werden pro nicht geleistete Stunde 11 Euro berechnet, wenn man den Auftrag an eine Fremdfirma vergeben würde, müsste es sicher mehr sein. Wir müssen 8 Stunden ableisten und das ist in meinen Augen auch ohne Probleme für fast alle möglich.


    Wer nicht arbeiten will, soll zahlen, sich darüber aufzuregen, erachte ich als unpassend, denn jeder will alles sauber und gepflegt haben, dann muss man dazu auch seinen Beitrag leisten.

    Ich suche immer alte ABU Angelrollen, Kartons und Papiere sowie Werbematerial.
    Ich freue mich über Angebote aller Art per PN oder Mail. Danke

  • Zitat von heinzi73

    Da bist du doch noch gut dran. Ich zahle jedes Jahr 50 € Strafe.


    Dann geh halt zum Arbeitseinsatz.

  • Zitat von Graubarsch

    Geh zu deinen Arbeitseinsätzen, lernen kannst du immer was Neues.


    z.B. wie sich gezählte 73 Stiche von Bremsen allein an meinen Beinen (Oberschenkel abwärts) anfühlen! :badgrin:
    (ich hab gelitten wie ein Hund! :p )
    Seitdem zahle ich die 120,- Öcken gerne ;)

  • Moin Leuts...
    Bei uns im Verein (FSV Oberlahn) bezahlt man für 8 Arbeitsstunden 104,- Euro,
    aber im voraus. Bedeutet wenn man seine 8 Arbeitsstunden macht ( ein
    Samstag im Jahr ) bekommt man sein Geld fürs nächste Jahr gutgeschrieben. Macht man sie nicht, bezahlt man im neuen Jahr wieder 104,- Euro. Und ein Samstag ist nun wirklich kein Problem. Vor allem im Frühjahr bisschen Müll sammeln an den Ufern ist erstmal wie ein Spaziergang und zweitens lernt man vielversprechende neue Stellen kennen wo man sonst vielleicht nie hingekommen wäre.


    Gruß Shoude

  • So das Geld bin ich auf jedefall los, der Verein ist leider im recht. Nur ärgerlich um die 33€, dafür könnte ich ein Jahr Mitgleidschaft in nem anderen Verein zahlen der mehr Gewässer bietet.


    Ich bin aber doch erstaunt hier zu lesen das es noch mehr Vereine gibt in denen es so etwas gibt. In meinen Augen echt bescheiden.


    Das es auch anders geht haben wir letztes Jahr bewiesen: Wir schrieben alle Mitgleider (ca. 500) an mit der bitte zur Mithilfe an einem neuen Vereinsheim (ca100m²) massiv plus Vorbauten!
    In über 5000 Arbeitsstunden bauten wir das Ding komplett in Eigenleistung auf! Sanitär, Elektrik, Dachstuhl natürlich inbegriffen.


    chers
    Dennis

  • Da bist Du aber, wie schon geschrieben, selbst dran schuld. Die paar Arbeitsstunden kann man im Jahr mal abreißen. Zumal es auch Spaß macht (mir auf jeden Fall), durch die Pampa zu tingeln und Bäume zu frisieren oder einmal im Monat Würstchen und Bier an unserer Teichanlage zu verkaufen und mit den Leuten ein wenig dummes Zeug zu schwätzen.


    Ist ja erfreulich, dass es bei euch soviel Eigeninitiative gibt, aber das ist leider nicht an der Tagesordnung und deshalb greifen die meisten Vereine (nachzuvollziehenderweise) zu dieser Maßnahme. Ich vermute auch mal, dass von euren 500 Mitgliedern auch nur ein Bruchteil mit angepackt hat?!


    Und in einem anderen Verein wird es so eine Regelung wahrscheinlich auch geben.


    Gruß
    QuickNick

    "Nach all den Jahren des Angelns nehmen die Fische jetzt Rache." (Queen Mum, zu Lebzeiten begeisterte Anglerin, im Krankenwagen auf dem Weg in die Klinik, nachdem ihr eine Gräte im Hals stecken geblieben war.)

  • Zitat von Masterofdesaster

    So das Geld bin ich auf jedefall los, der Verein ist leider im recht. Nur ärgerlich um die 33€, dafür könnte ich ein Jahr Mitgleidschaft in nem anderen Verein zahlen der mehr Gewässer bietet.


    Das hast du dir aber selber zuzuschreiben. Du kannst dich ja informieren was es neues gibt, und der Verein wird ja vermutlich auch irgendwie darüber berichtet haben, sei es auf der Homepage, dem Vereinsblatt oder in der Hütte durch Aushang. Ein Protokoll ist ja einsehbar. Und dass er seiner Informationspflicht nachgekommen ist nehme ich mal an. Alles andere wäre verwunderlich. Das sehe ich also auch so wie die anderen hier, selber schuld. Zumal wenn du ohne Ahnung von den Pflichtstunden mal mitgeholfen hättest (also von Dir aus), dann hättest du ja auch nicht zahlen müssen.


    Aber mir hat letztes Jahr auch einer erzählt er habe in den letzten Jahren (wie lange ist das schon so?) nicht mitbekommen das der lebende Köderfisch verboten ist. Dabei hatten wir ihn zwei Wochen vorher noch darauf hingewiesen, weil wir die Vermutung hatten er nutzen einen. Ist halt oft so das nachträglich keiner was weiß, daher verstehe ich auch wenn der Verein sagt so nicht (selbst wenn du es wirklich nicht wusstest, das kann halt jeder sagen).


    Naja ich bin froh das es so eine Zwangsabgabe bei uns nicht gibt. Ich denke bei den zu erwartenden Einnahmen würde es dann ein Problem geben mit der Gemeinnützigkeit. :lol:

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