Bitte um Hilfe: Zuschauen beim Angeln erlaubt?

  • Hallo liebe Forenmitglieder


    Ich habe folgendes Problem: Ich habe den Angelschein schon seit mehreren Jahren. Nun hat mein Vater (es ist wirklich nicht andersrum ;)) keinen Angelschein. Er möchte auch keinen machen, da er vom Angeln nichts hält (ist halt seine Überzeugung). Nun ist er aber auch gerne in der Natur (ornithologisch bewandert) und möchte deshalb auch gerne mal mit mir zum Angeln gehen. Er will nicht die Angelrute berühren, nur zuschauen und selber die Natur beobachten. So bin ich und er nicht so alleine.
    Ist das erlaubt? ist nun meine Frage. Also darf er am Fluss bzw. See neben mir stehen, wenn er nichts berührt? Darf er auch Sachen (Kescher, Tasche) zum Angelort tragen helfen?
    Und noch eine letzte etwas komplizierter Sache: Wenn ich mir am See ein Boot miete um zum Angeln rauszufahren, darf er dann mit auf dem Boot sein? Wie gesagt er fasst nichts an, er ist halt nur dabei. Eigentlich für mich ziemlich trivial, aber in Deutschland gibts so viel Stolperfallen als Angler, deshalb frag ich lieber mal nach. Ich möchte meinen Schein nämlich gern behalten ;)
    Ich danke euch sehr für eure Antworten. :)


    Viele Grüße
    fishy

  • Zitat von Gerd aus Ferd

    Darf Dein Vater in Deinem Auto mitfahren, wenn er keinen Führerschein hat?
    Darf er Deine Reifen am Auto wechseln, wenn er keinen Führerschein hat?
    Darf er es volltanken - ganz ohne Führerschein ?


    Ja, das darf er alles :lol:


    Ich würde sogar soweit gehen, Ihn nur im Auto mitzunehmen wenn Er es volltankt. Die Angelsachen müsste Er dann auch tragen, und rudern. :bindafür: :bindafür: :bindafür: :lol:

  • @ fishy5,
    ein Begleiter beim Angeln muß nicht nur still daneben sitzen, sondern darf auch einfache Hilfsdienste leisten.
    Er darf Dir sogar im Drill befindliche Fische keschern!


    Lediglich Angeln darf er nicht, d.h. auswerfen, einholen, Fische drillen, etc. ....

  • Echt!! Mensch da habt ihr mir aber echt geholfen. Das ist ja super.
    Ich dachte man steht heute schon mit einem Bein im Knast, wenn man
    die Angelsachen nur anfasst. Hat man uns in der Fischerprüfung so
    beigebracht.
    Was ist, wenn er den Köder anfasst bzw. wechselt und darf er den gefangenen Fisch auch versorgen? Oder darf er im Grunde alles nur nicht Taxler die Angel halten?
    Und was ist mit dem Uferbetretungsrecht? Bei uns am Fluss rennen zwar auch immer ne Menge andere nicht Angler rum, aber das Betretungsrecht, hab doch nur ich, oder?
    Oder nehm ich das jetzt alles viel zu ernst? Wisst ihr, in der F-Prüfung haben die uns damals echt Bange gemacht mit strengen Aufsehern und Bussgeld bis hin zu Knast.
    Ich dachte am Anfang schon dran immer nen Anwalt mit ans Wasser zu nehmen ;-)


    Vielen Dank an alle für eure schnellen Antworten
    fishy

  • Töten darf er ihn jedenfalls nicht, und so ganz unrecht hattest du auch nicht, denn mit einer fertig montierten Angel am Wasser ohne Erlaubnis reicht teilweise schon aus, auch wenn man nicht in dem Moment damit angelt.
    Und wieso solltest nur du ein Betreteungsrecht haben. Wer da was darf hängt davon ab um was für ein Ufer es sich handelt. Privatbesitz mit Zaun, da darfst du nicht einfach drauf. Öffentliches Ufer, warum sollten sie nicht das Ufer betreten dürfen, dazu kommt ja auch noch dass du alle anderen Angler mit Erlaubnis auch grade ausgrenzt. :D

  • Ja da haste Recht. Das ist dann gar nicht das Problem. Aber mit der montierten Angel schon. Wenn ich angel und er steht oder sitzt (Boot) dabei dann ist er ja nun mal in der Nähe einer montierten Angel und schwups hamse mich am A... Jetzt bin ich echt verwirrt. Darf er nun, darf er nicht?
    Und mit einem Kescher nen Fisch fangen ohne Schein, find ich schon bedenklich. Also was meint ihr? Ich weiß jetzt echt nicht weiter.


    VG
    fishy

  • Du bist verdammt kompliziert.
    Also er hält erst mal nicht die montierte Angel, zudem hast du ja nur soviele Ruten wie du nutzen darfst. Wer da ein problem machen will, der hat den Schuß nicht gehört. Es wäre etwas anderes wenn er allein und ohne Angelerlaubnis mit der Rute am Wasser wäre, aber für dich Sachen tragen, das ist absolut kein Problem. Und wer da Probleme machen will, sollte damit niemals vor Gericht durchkommen. Außerdem warum sollten sie DICH am Arsch haben? Der einzige der ein Problem bekommen könnte wäre dein Vater. Du hast die Angelerlaubnis, also darfst du die Sachen haben.


    Und mit einem Kescher FÄNGT man keine Fische, er landet den von DIR gefangenen Fisch. Du fängst den, er hilft nur den an Land zu bringen, das ist was ganz anderes.


    Und wenn bei euch ein Fischereiaufseher stunk macht weil dein Vater neben dir im Boot sitzt oder weil er dir hilft indem er keschert, dann sollte dein Verein/deine Stadt mal überlegen ob der noch für die Aufgabe geeignet ist. Ebenfalls wenn er dir beim Rutenschleppen hilft und du nicht übertrieben viele Ruten dabei hast und der sich dann anstellt. Würden bei uns zwei Leute mit 18 Ruten am Wasser rumlaufen, dann würde ich als Fischereiaufseher es schon verdächtig finden wenn einer davon keine Angelerlaubnis hat. Ähnlich wenn ein Jugendlicher mit Erlaubnis und ein Erwachsener ohne mit mit 11 Ruten rumlaufen würden. Denn die doppelte Anzahl der für Erwachsene erlaubten Ruten bzw. genau die Anzahl der Ruten mehr die ein Erwachsener mit Schein nutzen dürfte, das ist schon auffällig. Aber selbst dann würde ich nichts machen sondern abwarten und ein Auge drauf haben, denn wie soll man sowas ernsthaft vor Gericht durchbekommen. Das würde als Bagatelle, und vermutlich sogar mangels Beweis das er angeln wollte, zu den Akten gelegt. Denn es würde nur auf die Aussage hinauslaufen hey ich will flexibel sein, es ist doch nicht verboten Ersatzruten dabei zu haben. Die sind alle nur für mich, er hilft nur.


    Aber wenn ein Jugendlicher mit 3 Ersatzruten rumläuft und deshalb 6 dabei hat, das finde ich nicht so komisch, genau das selbe wenn ein Erwachsener halt mit 13 Ruten rumläuft, denn ich selber habe auch gerne mal ein paar Ersatzruten dabei. Du machst dir da einen Kopf um Sachen die sind schon unglaublich. Nehm deinen Vater mit, er hilft dir tragen, er hilft dir keschern, er macht mal einen Köder am Haken während du die Rute hälst, ja sogar wenn er ausnahmsweise eine Rute für dich einholt weil du einen dicken Fisch hast und die Gefahr besteht das der in die andere Rute reinschwimmt und abreißt, selbst dann sollte es keine Probleme geben. Die ersten Sachen sind absolut ok und beim letzten wird kein richtig denkender Mensch was sagen wenn du es sachlich damit begründest dass es eben eine Ausnahmesituation war und dass der Fisch sonst evt. mit einem Haufen Schnur im Maul abgerissen wäre. Da geht eben das Wohlergehen des Fisches vor. Ok das könnte man im blödesten Fall gegen ihn auslegen, aber wie gesagt kein richtig tickender Mensch würde das machen.


    Also mach dir keinen Kopf. Die haben dir da vielleicht eine Scheiße erzählt bei der Prüfung wenn du so übertreibest.....


    taxler hat es doch gesagt, lass ihn nicht auswerfen, lass ihn nicht drillen, und lass ihn nur einholen wenn es wirklich nötig ist damit der Fisch an deiner anderen Rute nicht unnötig in Gefahr gebracht wird, aber sonst nicht.


    Also tief durchatmen und keinen Kopf machen. Bei uns gab es letztes Jahr sogar den Fall das zwei Fischereiaufseherkollegen einen Jugendlichen beim Angeln mit Gummifisch vom Boot auf einem See angetroffen ahben. Erst war der Schein am Ufer, dort angekommen gab er dann zu dass er ihn grade macht und nur geübt hat.....
    Meldung, kam Vereinsintern vors Ehrengericht, das akzeptierte ER nicht und ER selber ging vor Gericht. Er wurde freigesprochen weil er vor Gericht sagte er habe einen Speziellen Schlau über den Haken gezogen und so könnte er keine Fische damit fangen. Der Richter musste ihm das abkaufen, denn die beiden Aufseher hatten sich den Ködern natürlich nicht so nahe angesehen als dass sie am Ende sagen konnten nein das stimmt nicht. War ja eindeutig was er da macht und sowas hatte er vor Ort auch nie erwähnt. Sie konnten also nicht 100% sagen stimmt nicht, und damit hat der Richter die Anklage fallen lassen. Und da war es eben doch recht eindeutig was er da getan hatte. Das nur mal um zu zeigen dass man nicht gleich mit einem Bein im Knast steht wenn man nur passiv hilft (abgesehen davon das es eh nur Geldstrafen gewesen wären). Es sollte aber klar sein das wir alle darauf gelernt haben und dass seit dem die Köder genau untersucht werden, und wenn vorhanden auch Fotos davon gemacht werden. Was soll also der Richter erst sagen wenn dein Vater nicht einmal aktiv angelt, wenn es selbst hier, wo eindeutig aktiv gefischt wurde, kein Urteil geben konnte?


    Also nochmal, nehm ihn mit, und lass ihn nicht aktiv angeln, dann wird es keine Probleme geben.

  • @ Kai S.: Vielen Dank für deine super ausführliche Antwort. Damit hast du mir ne Menge Hemmungen genommen.
    Ich nehme immer nur maximal 2-3 Ruten, meistens nur eine, weil ich flexibel das gesamte Ufer entlanglaufe möchte. Dann kann mein Vater ja den Kescher tragen ;-) Super. Dann sollte es mit nur einer Rute doch keine Probleme geben?
    Ich hab aber auch einen Fischereiaufseher bei uns mal angerufen und gefragt. Dieser sagte, dass Keschern auch gleich fischen ist, sonst könnte ja jeder der keinen Angelschein hat, nur mit dem Kescher den Fischen nachstellen. Und mein Vater dürfte das Equipment nicht berühren, geschweige denn die Angeln. Er meinte auch, dass ich die Rute nicht unbeaufsichtigt lassen darf und mein Vater steht in der Nähe, das gäbe Ärger. Im Grunde sagte er, sollte mein Vater nur von weiter weg zuschauen. Also extrem strenge Sichtweise, nicht war?, nach euern Ausführungen nach zu urteilen. Er meinte auch noch, dass man zum Zuschauen eine Erlaubnis braucht, sowie bei meinem Angelkurs, wo wir auch zusehen durften, da hätte er eine Erlaubnis beantragen müssen, mit strengen Auflagen.
    Was meint ihr? Nichts draufgeben auf das Gequatsche? Nach Kai S. ist der doch ziemlich extrem nicht war?


    Nochmals Vielen Dank für eure Einschätzungen und
    Sorry für mein Gefrage zu einem solch lapidaren Thema.


    VG
    fishy

  • Hi,


    wenn du so unsicher bist, hier der Auszug aus dem Bayrischen Fischereigesetz:


    Ein Fischereischein ist nicht erforderlich für Personen, die auf andere Weise als mit der Handangel
    1. als Helfer eines Inhabers eines Fischereischeins in dessen Begleitung oder
    2. in geschlossenen Gewässern im Sinn des Art. 2 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 den Fischfang ausüben.


    Hier das komplette Gesetz zum nachlesen:
    http://www.rechtliches.de/bayern/info_FischG.html


    Um es kurz zu machen: Ja , er darf.


    Gruß Tino


  • In rot mal Kommentare eingefügt. Also wenn die solche Ansichten haben, dann würde ich mir überlegen in den verein einzutreten. Frag doch noch ein paar andere, grade vom Vorstand oder den Jugendwart was die sagen. Diese Aussagen halte ich schon für sehr komisch, denn wie gesagt Passanten kommen auch in die Nähe und sehen zu. Für mich ist das argh extrem was der als Ansicht hat.


    Ach ja in welchem Bundesland bist du. Dann könnte man evt. mal nachsehen wie es da geregelt ist. Sollte es Bayern sein, dann kennst du ja schon die Sachlage durch den Post über meinem.

  • Zitat von Holger Wulf

    Andersherum: was würden wir machen, wenn sogar das Zuschauen beim Angeln verboten wäre? So etwas hinnehmen?


    "Oh mein Gott - Junge sieh sofort weg .... wie ekelhaft - ... da angelt einer öffentlich" :shock:

  • Vielen Dank für die zahlreiche Hilfe. Klasse Forum!!
    Stimmt ich komm aus NRW. Gilt dort dasselbe wie in Bayern, dann wäre ja alles klar.
    Ist also doch nicht so einfach die Sachlage. Am besten wird schonmal sein, wenn er so wenig wie möglich anfasst und dies gilt vor allem für die Angel. Alles andere ist schonmal nicht so tragisch. Anscheinend ist wirklich viel vom Aufseher abhängig.
    Übrigens @ Kai S. ich bin in dem Verein ;) .
    Wo bekomm ich denn diesen Auszug von FangNix für NRW her?
    Kann man denn jetzt grob sagen, er darf mit ins Boot? ;) und auch mal was tragen? Irgendwie ist es mal so mal so.


    Vielen Dank und
    MfG
    an alle die schon so viel geschrieben haben


    fishy

  • Oh, ich hatte gar nicht gesehen, dass es schon ne zweite Seite in meinem Thread gibt ;)
    Das ist ja dann wohl der Auszug der alles klärt:


    2) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich

    a) für Personen, die einen Fischereiberechtigten, einen Fischereipächter oder einen von diesen beauftragten Inhaber eines Fischereischeines bei derAusübung des Fischfangs unterstützen, es sei denn, sie üben den Fischfang mit der Handangel oder mit Geräten zum Fang von Köderfischen aus,


    Der Fischereiberechtigte bin ja wohl ich und das heißt er darf mitkommen und mich "unterstützen" worunter ja wohl alles zählt (Rudern ;) , Material tragen, Köder wechseln, Bier reichen ;) etc.) nur Keschern!, da könnte man den Kescher als "Gerät zum Fang von Köderfischen" auslegen oder? Ansonsten dürfte er wohl auch keschern und den Fisch anlanden. Also im Grunde alles bis auf die Angel am Griff in seiner Hand halten ;)
    Ist gar nicht wenig was man dann alles ohne Schein darf.
    Sehe ich das alles so richtig oder verstehe ich den Paragraphen falsch? (bin da nicht so bewandert). Wenn ja halte ich das jedem Aufseher unter die Nase, wenn er kommt ;)


    PS: Ist das eigentlich das aktuellste Gesetz?


    VG
    fishy

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