Du hast das schon alles richtig verstanden. Und mach dir keinen Kopf, wenn dein Vater für dich einen Fische keschert, den du an der Angel hast. Dafür kann und wird dich keiner belangen, auch nicht deinen Vater.
Klar kann man mit einem Unterfangkescher auch Köderfische fangen, aber das kann man, die nötige Geschicklichkeit voraus gesetzt, auch mit seinen Händen. Deswegen hackt man sie sich doch auch nicht ab, wenn man am Wasser ist!
Ich finde es gut, wenn du dir Gedanken über Regelungen und Gesetze machst, aber übertreiben müssen wir das Ganze nicht.
Auch die Sache mit der Anzahl der Ruten ist doch vollkommen egal. Und wenn ich mit einem ganzen LKW voll Ruten ans Wasser fahre, ist das doch auch meine Sache. Ich bin berechtigt (ich spreche jetzt mal von meinen Regeln in meinem Bundesland) zwei Ruten im Wasser zu haben. Niemand kann mir verbieten, noch 10 andere Ruten im Futteral mit zu führen, wenn ich das will. Es geht um Ruten die du gerade zum fischen benutzt und dafür ist stets eine maximale Anzahl vorgeschrieben.
In unserem Land ist vieles vorgeschrieben, aber das meiste wird nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Haltet euch einfach an die klar formulierten Bestimmungen in euren jeweiligen Fischereigesetzen und die Welt ist in Ordnung.
Ich wünsche dir und deinem Vater viel Spaß bei den gemeinsamen Stunden am Wasser!