Mindestalter -alleine- angeln

  • Moin


    Ich habe im Hinterkopf irgendwelche Altersgrenzen von 14 Jahren, bin gerade nicht ganz so sicher, was genau das war. Ich habe meine Prüfung mit 11 Jahren gemacht und bin mir sicher, dass ich bis ich 14 Jahre alt war, nur in Begleitung eines Erwachsenen angeln gehen durfte - ich glaube mich zu erinnern, dass der Grund war, dass man unter 14 kein Wirbeltier töten darf.


    Jetzt wird das ganze mit dem Mindestalter aber wieder akut:


    Mein Cousin hat mit 12 seine Prüfung abgelegt, ihm wurde vom Vorsitzenden aber das Prüfungszeugnis verweigert, das könne er sich mit 14 dann abholen da er vorher ja ohnehin nicht angeln dürfe. Meiner Meinung nach eine Sauerei, aber das hatten wir aber hier schon. Er ist jetzt 14 und hat sein Prüfungszeugnis und jetzt soll's los gehen.


    Nun meine recht kurze Frage:


    Darf ein 14-jähriger in Niedersachsen alleine zum angeln?

  • Ja er darf.
    Keine Ahnung wie es allgemein ist, bei uns darf man unter 13 die Prüfung eh nicht machen, aber ab 14 muss man sie haben, denn nur von 8-13 Jahren darf man mit dem Begleitschein, in Begleitung eines Erwachsenen mit Prüfung, zur Vorbereitung auf die Sportfischerprüfung angeln. Ab 14 muss man die Prüfung haben, denn dann angelt man allein. Daher ist es auch nicht unbedingt falsch dass er vor seinem Geburstag die Prüfungsbescheinigung nicht bekommen hat. Es ist für mich auch keine Sauerrei, ich wundere mich nur dass man ihn überhaupt hat teilnehmen lassen. Das ist für mich komisch.


    Wie gesagt ab 14 darf man bei uns allein angeln, und da es auch Niedersachsen ist kann ich dich also beruhigen. Mit 14 und Prüfung darf man alleine angeln.

  • Hallo auf der Homepage des Blinkers gibt es einen Link zu den jeweiligen Landesgesetzen.


    http://blinker.de/service/gesetze/index.php


    Ansonsten wendet euch an die Untere Fischereibehörde beim Landratsamt, dort bekommt ihr auch die nötigen Infos.


    In unserem Verein ist es so geregelt, dass Jugendliche egal ob sie den Jugend-/ Fischereischein haben, bis zum 16 Lebensjahr nicht alleine fischen dürfen. Dies hat bei uns verschieden Gründe. Gefahren am Gewässer, einheitliche Regelung für alle.

  • Die 14 Jahre sind insofern zutreffend, als du frühestens mit diesem Alter einen Fischereischein (nicht nur den Jugendfischereischein) bekommst.
    Um diesen zu erhalten, musst du aber vorher die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das geht frühestens mit 12.
    Aber dann kannst du eben mit 14 einen Fischereischein erhalten und alleine zugange kommen.
    (anderslautende vereinsinterne Regelungen davon unbeschadet)

  • reverend: Wobei der Fischereischein halt in Niedersachsen kaum einen interessiert (gehe mal davon aus das du den Jahresfischereischein meinst). In Niedersachsen besorgt man sich das Teil nur wenn man in ein anderes Bundesland möchte, da die sowas häufig fordern wenn man eine Erlaubniskarte haben möchte. Zumindest hier bei uns im Norden Niedersachsens (bis ca. Bremen) kenne ich keinen Verein wo man den braucht, und sehr viele Angler haben sich das Teil nie geholt. Ich selber habe ihn mir vor 15 Jahren mal ausstellen lassen für einen Urlaub in Meckpom, aber seit dem auch noch nie wieder gebraucht.


    Das nur als Anmerkung, weil dein Post so klingt als braucht man das Teil um allein zu angeln. Ich weiß das er in einigen Bundesländern Pflicht ist, und das man ihn in einigen nicht auf Lebenszeit bekommt, aber wie schon gesagt, in Niedersachsen ist dem nicht so. Der Vetter von kid braucht ihn also nicht extra um allein angeln zu dürfen (außer der Verein hat eine eigene Regelung die es erfordert).

  • So habe grade nochmal bei uns im Verein auf die Homepage geschaut. Unter dem Punkt Informationen zur Fischerprüfunge steht


    Gemäß §15 des Niedersächsischen Fischereigesetzes darf Jugendlichen erst mit dem vollendeten 14. Lebensjahr das Zeugnis über die bestandene Fischerprüfung ausgehändigt werden.
    Unabhängig davon kann die Ausbildung und Prüfung bereits vorher absolviert werden.

    Dazu die Anmerkung dass dieses nicht jünger als 13 Jahre ein Grundsatz bei uns im Verein ist. Früher ist also möglich, auch wenn es nicht unbedingt sinnvoll ist wenn man eh warten muss.

  • Zitat von Kai S.

    So habe grade nochmal bei uns im Verein auf die Homepage geschaut. Unter dem Punkt Informationen zur Fischerprüfunge steht


    Gemäß §15 des Niedersächsischen Fischereigesetzes darf Jugendlichen erst mit dem vollendeten 14. Lebensjahr das Zeugnis über die bestandene Fischerprüfung ausgehändigt werden.
    Unabhängig davon kann die Ausbildung und Prüfung bereits vorher absolviert werden.

    Dazu die Anmerkung dass dieses nicht jünger als 13 Jahre ein Grundsatz bei uns im Verein ist. Früher ist also möglich, auch wenn es nicht unbedingt sinnvoll ist wenn man eh warten muss.


    Ich ahbe gerade nochmal ins gesetz geschaut und da steht:
    "Nds. FischereiG (Nds. FischG,NI)
    § 15 Nds. FischG - Landesrecht Niedersachsen
    Einem Jugendlichen unter 14 Jahren darf eine Fischereierlaubnis nur zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung
    und nur zum Fischen unter Aufsicht geeigneter Personen erteilt werden."


    Also geht das klar unter 14.

  • [quote='Kai S.'] reverend: Wobei der Fischereischein halt in Niedersachsen kaum einen interessiert (gehe mal davon aus das du den Jahresfischereischein meinst). In Niedersachsen besorgt man sich das Teil nur wenn man in ein anderes Bundesland möchte, da die sowas häufig fordern wenn man eine Erlaubniskarte haben möchte. Zumindest hier bei uns im Norden Niedersachsens (bis ca. Bremen) kenne ich keinen Verein wo man den braucht, und sehr viele Angler haben sich das Teil nie geholt./quote]


    Bei usn braucht man den.

  • Du verwechselst da etwas.
    Du redest da von der Erlaubnis zum Fischen, das ist der Begleitschein von dem ich gesprochen habe. Den darfst du haben, das hatte ich auch geschrieben. Dir ging es aber doch um das Prüfungszeugnis und das ALLEINE angeln. Und da hast du es ja selber gepostet nur zum Fischen unter Aufsicht geeigneter Personen erteilt werden.


    Das ist ja NICHT allein.
    Das man den bei euch braucht ist dann eine Sondersache von eurem Verein. In Niedersachsen selbst ist er nicht Pflicht. Das wurde mir dann noch zufällig bestätigig als ich bei Wikipedia über den Beitrag gestolpert bin (war nachdem ich es hier schon geschrieben hatte). http://de.wikipedia.org/wiki/Fischereischein Zitat:


    "Eine weitere Sonderstellung nimmt das Land Niedersachsen ein, wo im Fischereigesetz keine Fischereischeinpflicht (oder andere Dokumente außer dem Personalausweis) für die Ausübung einer Angeltätigkeit vorgeschrieben wurde."

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