Fischbetäuber und Aaltöter

  • Zitat von Taxler


    Ferner gibt es hier in Deutschland eine exakt vorgeschriebene Tötungsanleitung des Gesetzgebers für Aale,
    die eigentlich JEDER Angler zu wissen und auch anzuwenden hat.


    Deshalb auch mein Beitrag, auf den Du Dich bezogen hattest 8)


    Könntest Du die deutsche Tötungsanleitung für Aale hier mal posten ?

  • Hatte ich an anderer Stelle schon des öfteren gepostet:



    Wird soviel ich weis, so in sämtlichen Bundesländern vorgeschrieben.


    In kommerziellen Anlagen der Aalverarbeitenden Industrie gelten andere Tötungsvorschriften(z.B. mit elektrischem Strom)

  • Zitat von Zanderschreck

    Und wo finde ich das im Gesetzestext ? Habe ich noch nie gelesen, deshalb frage ich.


    Nee - Du fragst, weil es kein allgemein deutsches Fischereigesetz gibt. :-O.....


    Deshalb habe ich auch auf die jeweilige Gesetzgebung der einzelnen Bundesländer verwiesen


    Ferner gibts noch eine Menge anderer Gesetze, nationale und europäische,
    die diesen Schlachtvorgang vorschreiben:
    (Quelle: Inf. Fischwirtsch. Fischereiforsch. 48(2), 2001)


    Seit dem 3. 3. 1997 wird das Betäuben, Töten und
    Schlachten auch von Fischen in Deutschland durch die
    Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV 1997) und
    die 1. Verordnung zur Änderung der Tierschutz-
    Schlachtverordnung vom 25. 11. 1999 (TierSchlV 1999)
    gesetzlich geregelt. Mit diesen Verordnungen wurde
    gleichzeitig die Schlachtrichtlinie 93/119/EG (EG 1993)
    des Rates in nationales Recht umgesetzt
    .....
    Nach diesen Verordnungen sind gewerbsmäßig beim
    Betäuben und Töten von Aal nur die elektrische Durchströmung
    (Elektroschock) und ... die Durchtrennung der Wirbelsäule
    (Genickstich ohne vorherige Betäubung) gestattet.

  • Zitat von Taxler


    Die Fage ist wirklich gut - man kann über solche "Angler" wirklich nur den Kopf schütteln
    nachdem man selbst abgekotzt hat :Q__


    Kaum zu glauben wie viele (sorry für die Betitelung) Vollpfosten auf die Fischwelt losgelassen werden. >:(


    Solange das die "Vollpfosten" nicht in der "Öffentlichkeit" betreiben ist es aber vollkommen legitim Taxler oder? Besonders wenn es sich dabei um Jungfischer handelt, da ist eh alles ok solange es zum Spielen dient oder!?


    %-)

  • Zitat von HorrorHecht

    Respekt,
    Hab mal gehört das Lang Erfahrene Aalangler eine ganz spezielle methode benutzen ihren Aal zu betäuben und zu töten.
    Zuerst werfen Sie ihn mit voller kraft der länge nach auf beton, Asphalt ect.
    Dann ist er betäubt und Sie können ihn problemlos erstechen??!!


    Aale prellen ist verboten, wenn dich da ein Fischaufseher erwischt wars des...

  • Hi! Aale prellen?? Das sollte man mal nicht mit dem "Fuchsprellen" verwechseln; einen Aal durch das "breite aufschlagen" zu töten, ist absolut legitim, da mit Abstand die wirkungsvollste Methode.
    Na ja - wat de Buer nit kennt.... .
    Wenn mir die Behörden morgen vorschreiben würden, Aale nur noch in Marmelade zu ersticken, werde ich mich da auch nicht weiter drum scheren... .
    Vielleicht bin ich aber auch zu sehr von dieser "Rheinischen Liberalität" geprägt... :badgrin: .
    Petri!

  • Zitat von meindl

    Solange das die "Vollpfosten" nicht in der "Öffentlichkeit" betreiben ist es aber vollkommen legitim Taxler oder?
    Besonders wenn es sich dabei um Jungfischer handelt, da ist eh alles ok solange es zum Spielen dient oder!?


    @ meindl
    Äpfel mit Birnen ...!? :)
    (Wer fleissig hier mitliest, der weis was damit gemeint ist ;))


    Ach ja - mit "Fische prellen" oder "Fische keulen" wird übrigens eine nicht erlaubte "Angelmethode" beschrieben.
    Nämlich das Prellen von unter der Eisdecke befindlicher Fische durch wuchtige Schläge auf das Eis

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