Obwohl per Gesetz das Nachtangelverbot in Bayern mit Wirkung zum 01.01.05 aufgehoben wurde, bleibt zumindest in Oberbayern alles, wie es war, auch im Jahr 2006. Hier ein Auszug aus der Bezirksverordnung für Oberbayern, die ab 01.01.06 gelten wird:
ZitatAlles anzeigen§2 Nachtfischen
1. Der Fang von Fischen durch menschliche Tätigkeit zur Nachtzeit (eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang) ist verboten.
2. Ausgenommen hiervon ist der Fang von Aalen, Welsen, Rutten und Krebsen durch menschliche Tätigkeit ganzjährig bis 24. Uhr, für die Dauer der mitteleuropäischen Sommerzeit bis 1 Uhr.
3. In begründeten Einzelfällen kann der Bezirk Oberbayern auf Antrag Abweichungen von den Bestimmungen gestatten, wenn hieraus Nachteile für das Fischwasser und für die mit ihm zusammenhängenden Fischwasser nicht zu befürchten sind.
§3 Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Ausübung der Fischerei im Regierungsbezirk Oberbayern; §9 Abs. 5 AVFiG bleibt unberührt.
Es ist zum Schreien!