• Obwohl per Gesetz das Nachtangelverbot in Bayern mit Wirkung zum 01.01.05 aufgehoben wurde, bleibt zumindest in Oberbayern alles, wie es war, auch im Jahr 2006. Hier ein Auszug aus der Bezirksverordnung für Oberbayern, die ab 01.01.06 gelten wird:



    Es ist zum Schreien!

  • Nachtrag: diese Bezirksverordnung wurde am 26.01.05 bekanntgegeben.


    Zitat

    §4 Geltungsdauer


    Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt 5 Jahre.

  • Man muss sich nur mal vor Augen halten, wie schwachmatisch diese "Regelung" ist.


    Man darf Sommers bis 01.00 Uhr fischen. Dann wieder ab einer Stunde vor Sonnenaufgang. Im Juni bedeutet das, dass rund zweieinhalb Stunden nicht gefischt werden darf.


    Wenn ich nun in der Zeit meine Montagen aus dem Wasser nehme und in meinem Stuhl ein Nickerchen mache, dann passiert genauso viel, oder so wenig zum Schaden der Umwelt und der Natur, wie wenn ich durchfische.


    In den Monaten, wo man üblicherweise zum Nachtangeln geht, betragen die verordneten Pausen also zwischen 2,5 und 5 Stunden. Das sind Zeiten, die ich aber trotzdem am Wasser verbringen darf, so lange ich nicht campiere (im Sinne von zelten, Feuerstelle anlegen etc....). Denn als Bürger des Freistaates Bayern ist mir der uneingeschränkte Zugang zur Natur sogar per Verfassung garantiert! Es bliebe also beispielsweise genügend Zeit die Futterplätze neu zu beschicken, denn davon ist in den Verboten nicht die Rede.


    Bei soviel bürokratischem Kleingeist fragt man sich allen Ernstes, wo hier die vielgepriesene Bürgernähe der bayerischen Verwaltungen geblieben ist!

  • Zitat

    Wenn ich nun in der Zeit meine Montagen aus dem Wasser nehme und in meinem Stuhl ein Nickerchen mache, dann passiert genauso viel, oder so wenig zum Schaden der Umwelt und der Natur, wie wenn ich durchfische.


    In den Monaten, wo man üblicherweise zum Nachtangeln geht, betragen die verordneten Pausen also zwischen 2,5 und 5 Stunden. Das sind Zeiten, die ich aber trotzdem am Wasser verbringen darf, so lange ich nicht campiere (im Sinne von zelten, Feuerstelle anlegen etc....). Denn als Bürger des Freistaates Bayern ist mir der uneingeschränkte Zugang zur Natur sogar per Verfassung garantiert!


    Tja...
    wenn du ein Schirmzelt ohne Boden hast und darin auf deiner Karpfenliege schläfst, dein Abendessen mit einem Campingkocher (Gaskartusche) oder auf einem Grill zubereitest, ist das kein Kampieren.


    Sobald du aber einen Boden im Zelt hast oder ein Lagerfeuer abbrennst, kampierst du.
    Das soll auch erst mal einer kapieren.


    An meinem Vereinsweiher hat die Gemeinde Halfing Verbotstafeln angebracht. Auf denen steht:
    "Nacktbaden verboten" - "Lagerfeuer nur an ausgewiesenen Feuerstellen" - Aufenthalt am See nach 22.00h verboten." -"
    Letzteres gilt zwar nicht für Angler, aber weil das nicht draufsteht, sehen die nächtlichen Nacktbader die Angler sitzen und sagen sich wohl: "Was die dürfen, dürfen wir doch auch."
    Dann gehen die Angler um 1.00h heim. Und die Badenden halten die ganze Nacht ihre lautstarken Saufgelage an Lagerfeuern ab, die sie irgendwo abbrennen. Beim nächsten Mal ist dann die Feuerstelle ja ausgewiesen... :roll:


    Die regularitis buerocratica bavarensis ist eine untherapierbare Krankheit, die meist einhergeht mit arationaler Sedisflatulenz.

  • ich bin auf jeden fall dafür das man überall Nachtangeln darf da man sonst wirklich nicht mehr alle fische so gut fangen...also ich finde das nachtangeln besser als am Tag zu angeln..bei uns in hessen darf man auch Nachtangeln.. :o

  • also das nacht angeln sollte erlaubt sein ,da wir ohne hin nix für den aal mangel können, die werden in der nordsee abgefischt, die glass aale werden in asien als delikatesse verkauft.und nach meiner meinung sollte da etwas unternommen werden
    :evil:

  • Da macht doch das Angeln erst richtig Spass wenn man nachts mit ein paar leuten auf das aufheulen der Bissanzeiger warte. Bei uns ist es auch nicht erlaubt, dies bezieht sich aber hauptsächlich auf die Schonzeit der Zander. Sobald diese vorbei ist ist es gestattet!

  • Ich wusste gar nicht, dass es sowas wie ein Nachtangelverbot gibt !?!? Galt/ gilt das auch in Hessen? :shock: Also da sassen auch Nachts immer die Angler einem Altrhein-Arm rum....


    Was sind denn die -offiziellen- Gründe für so ein Verbot? Ich versteh das gar nicht. :?

  • Genau im dunkeln ist gut munkeln!
    Nur mittlerweile sollte man, Gott sei dank, seinen Fischereischein und Tageskarte, Nachts hier am Niederhein immer dabei haben!
    Es wird sogar Nachts kontroliiert, wegen besagter Schwarzfischerei durch Umsiedler, die Fische mit Licht anlocken und dann Keschern oder mit Netzen fangen..................................
    isch sag nix mehr..................
    Wenn mans verbietet is keiner Nachts da der es sieht!
    Wenn man erlaubt, wird verboten weil es alle sehen!
    Also wie hätten wir es denn gerne........................ :oops:


    Roland

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