Jungfischer oder nicht?

  • Hallo ich hätte mal ne Frage:


    Ich hab dieses Jahr den fischereischein gemacht und auch bestanden, er liegt jetzt bereits bei mir zu Hause.
    Ich wollte mal wissen ob ich jetzt noch als Jungfischer zähle obwohlich den schein schon habe aber noch nicht 18 jahre bin.
    oder bereits als erwachsener zähle, weil ich ja den schein schon habe


    Könnt ihr mir helfen???

  • Wenn du die Fischerprüfung abgelegt (mit 12 möglich) und den staatlichen Fischereischein auf Lebenszeit (bzw. auf einen Zeitraum begrenzt) erworben hast (ab 14), bist du jedem erwachsenen Fischer in allem gleichgestellt.
    Du darfst alleine (ohne Beaufsichtigung) ans Wasser.

  • Das hängt von dem Gewässerbewirtschafter ab.
    Manche staffeln ihre Preise so, dass Jugendliche bis 18 Jahren einen kleinen Rabatt bekommen.
    Umgekehrt gibt es an vielen Gewässern auch einheitliche Tageskartenpreise für Jugendfischereischeininhaber und Fischereischeininhaber.


    Aber Rechte haben eben auch als Kehrseite gewisse Pflichten.
    Du fischst wie ein Großer, also zahlst du auch wie ein Großer.


    Was den Fischbestand und den durch Entnahmen notwendigen Besatz angeht, macht es ja auch keinen Unterschied, ob ein 14-Jähriger oder ein 67-jähriger einen Fisch fängt.
    Hingegen zahlt der Bewirtschafter immer die gleiche Pacht, gleich, ob Jugendliche oder Senioren sein Gewässer mitbefischen.
    Und die Zahl der ausgegebenen Tageskarten ist ebenfalls durch die AVFiG nach oben limitiert.

  • Du solltest Dich auch informieren, ob es am betreffenden Gewässer Einschränkungen für "Minderjährige" gibt.


    Hier bei uns gibt es z.B. die (in meinen Augen dumme) Regel, daß
    Minderjährige, auch wenn sie den Fischereischein haben, nur mit einer Handangel statt wie sonst mit zwei fischen dürfen.

    "Religionskriege sind Konflikte zwischen erwachsenen Menschen,
    bei denen es darum geht, wer den cooleren, imaginären Freund hat"
    (Wretched, GBO)


    Jede Religion ist gut, die beste aber - die dümmste.
    (Papst Alexander VI.)

  • Auch bei uns würdest du als Jugendlicher zählen, wobei ich jetzt ja nicht weiß wie es in Bayern allgemein ist, das ist ja alles Landessache. Aber bei uns wären es eben auch nur eingeschränkte Ruten und 20 Euro im Jahr statt 50. Allein Angeln dürftest du aber. Wie gesagt k.A. ob es da bei euch in Bayern eine Regelung für das komplette Land gibt, sonst würde ich auch raten je nach Verein zu fragen.

  • Vor dem bayrischen FiG kann er entweder seine bestandene Fischerprüfung in Anspruch nehmen und den Fischereischein auf Lebenszeit erwerben und dann gilt er vor dem FiG, wie ein Erwachsener. Oder er bleibt beim Jugendfischereischein. Billiger, aber eben mit den bekannten Einschränkungen.


    Unabhängig davon können aber die Vereine verschärfende Regelungen für nicht volljährige Fischereischeininhaber erlassen, die gesetzlichen Vorgaben jedoch nicht unterschreiten. In der Regel sind das zwar Einschränkungen (z.B. kein Raubfischangeln, oder nur eine Rute...), aber eben auch mit einem reduzierten Beitrag. Das kann so sein, muss aber nicht. Das liegt im Ermessen der Vereine.


    Ich Frage mich, wieso es hier zu wilden Spekulationen kommen kann? Es ist alles klar im BayFiG und den Ausführungsbestimmungen beschrieben. Was in anderen Bundesländern vielleicht irgendwie, oder so der Fall ist, dürfte ihm, als bayrischen Jungangler, ziemlich am Allerwertesten vorbeigehen, weil für ihn ohne jede Bedeutung!

  • Zitat von andal

    Ich Frage mich, wieso es hier zu wilden Spekulationen kommen kann? Es ist alles klar im BayFiG und den Ausführungsbestimmungen beschrieben. Was in anderen Bundesländern vielleicht irgendwie, oder so der Fall ist, dürfte ihm, als bayrischen Jungangler, ziemlich am Allerwertesten vorbeigehen, weil für ihn ohne jede Bedeutung!



    Wilde Spekulationen sehe ich hier nicht grade. Ich sehe eher Hinweise, die sagen frage den verein, denn wie du selber schon geschrieben hast können die ja noch sehr wohl Abweichungen und eigene, verschärfte, Regeln haben. Die Aussage du bist in allen belangen Erwachsener kann damit also nicht unbedingt stimmen. Und ob ihn andere Regelungen am Allerwertesten vorbeigehen hängt ebenfalls davon ab ob er denn nur in bayern fischen will, oder evt. auch in anderen Bundesländern. Seine Frage war ja nun einmal ganz allgemein und nicht auf ein Bundesland allein bezogen. Da er in Bayern wohnt hat das sicher Priorität, aber die Aussagen zu denen kann man ja nicht grade für den Rest des Landes nehmen, denn die sind ja in vielen Sachen anders die Bayern. Daher finde ich den Hinweis, dass es in anderen Bundesländern eben anders ist (und auch in manchen Vereinen eigene Reglungen vorhanden sind), schon wichtig.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!