Erlaubt oder Verboten?

  • Der Setzkescher ist nicht überall verboten, im Saarland und in Rheinland-Pfalz z.B. nicht. Nur müssen dafür bestimmte Richtlinien befolgt werden: Im Saarland muß der Kescher mindestens 3,50 m lang und 50 cm breit sein, und es dürfen höchstens 5 kg Fische darin sein. Diese müssen zum Verzehr bestimmt sein, ansonsten darf kein Setzkescher benutzt werden.

  • Er ist jetzt zwar unter bestimmten Bedingungen (3.5mX0.5m) erlaubt, man kann aber immer von irgendwelchen Naturschützern und Spatziergängern angezeigt werden. Also Vorsicht! In BW sieht man ihn schon wieder häufiger an den Gewässern. Ich verwende meinen Setzkescher vor allem bei Preis- und Hegefischen und wenn ich längere Zeit weiter weg zum Angeln gehe. Dieses Thema war schon mal in der Diskussion scroll weiter nach unten. ;)

  • Das kommt ganz auf die Staatsanwälte und die Richter an. Wenn die befinden, das dem Wirbeltier (Fisch) unnötige Leiden zugefügt wurden, dann bist Du zweiter Sieger. Es gibt eben immer noch keine eindeutige und einheitliche Rechtssprechung bei diesem Thema.


    Wenn ein Berufsfischer 5 Zentner Weißfische totzappeln lässt, dann ist das natürlich ganz was anderes...! :evil:

  • Zitat von andal

    Wenn ein Berufsfischer 5 Zentner Weißfische totzappeln lässt, dann ist das natürlich ganz was anderes...!


    Natürlich ist das was anderes, denn der ist dabei weit draußen auf See oder Meer und wird nicht beobachtet wie wir. Das genau ist der springende Punkt :( Es gibt nicht umsonst den Spruch 'Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß'. Und deshalb geht man eben am besten da zum Angeln, wo einem nach Möglichkeit keiner beobachten kann.

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