Nachtangeln für Jugendgruppen??!!

  • Hallo an Alle,


    gibt es bezüglich des Jugendschutzgesetzes irgendwelche Vorgaben wenn ein Verein ein " Zeltlager mit NAchtangeln" anbietet?


    Da ich keine schlafende Hunde wecken möchte, frage ich nirgends offiziell nach.


    Ich bin für alle Infos echt dankbar.

  • Solange Erwachsene als Aufsichtspersonal anwesend sind, kein Alkohol gestattet ist,
    sowie die Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmer eine schriftliche Einverständniserklärung abgegeben haben,
    steht einem Jugendzeltlager nichts im Wege.


    Bei uns im Verein findet so ein Zeltlager der Anglerjugend jährlich mit großem Erfolg und reichlich Spass statt.

  • Danke für eure Infos.


    So handhaben wir es ja auch schon seit Jahren.


    Ich hatte nur Bedenken, wenn die Kinder ( 10-17) morgens um 2 noch um die Teichanlage huschen.


    Könnt ihr mir irgendwelche Textfragmente nennen, woraus ich das ersehen könnte?

  • Sicher nicht.
    Du vergisst das Alkohol nicht gleich Alkohol ist. Ich bin mir auch grade nicht sicher ob sie da schon an der Altersschraube gedreht habe,n oder es erst wollen, aber schon vor mehr als 10 Jahren war es so das der Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren nicht erlaubt war und der von Branntwein und Branntweinhaltigen Spirituosen nicht unter 18. Wobei die Grenze glaube ich 31 oder 32% Alc war, aber da bin ich mir nicht ganz sicher.


    Abgesehen davon das keiner der die Verantwortung trägt gerne möchten wird, dass die Jugendlichen für die er verantwortlich ist angetrunken am Wasser rumlaufen.


    foersterasslar: Was meinst du mit Textfragmenten? Es ist halt nicht verboten, eine ausdrückliche Genehmigung wirst du aber schwer finden. Es ist halt nicht verboten mit Jugendlichen Nachtangeln zu gehen und für Zeltlager gibt es siche rnoch Empfehlungen von verschiedenen Institutionen an ihre Jugendwarte, aber wenn du dich eben rechtlich selbst absicherst, was sollen es dann für Probleme geben? Also was für eine Art von Genehmigung suchst du nun genau?


    Ansonsten würde ich es mal bei deinem Landesverband versuchen. Die hatten früher, bei uns zumindest, Emfehlungen bzw. auch Vordrucke für solche Sachen, bzw. man konnte sich sowas selbst machen wenn man einfach das anpasste was die für ihre Zeltlager an Vorschriften und Bescheinigungen nutzten.

  • Zitat von Raubfischer92


    Ich mei ja Bier und co, natuerlich nicht Schnapps, sry haette ich auch so schreiben sollen


    Willst Du mit Deiner Jugendgruppe beim vereinsinternem Zeltlager nun saufen oder angeln ...? :roll:


    Die Unfallgefährdung steigt bei Alkoholeinsatz wie beim Führen eines Fahrzeugs immens.
    Kein Verantwortlicher, der für 12-17 jährige verantwortlich ist wird dieses Risiko zusätzlich eingehen.
    Wenn doch, dann kann er ja später dem Staatsanwalt erklären, warum im Angelzeltlager des Vereins
    ein betrunkener Jugendlicher zu schaden gekommen ist. :-O.....


    Verantwortung zu übernehmen bedeutet eben auch, sich verantwortungsbewusst zu verhalten.

  • Also Alkohol wird bei uns nicht konsumiert! Bis 18 Jahre herrscht bei uns im Vereinn Alkoholverbot, wem es nicht passt der muss nicht kommen!


    Ich habe nur das Jugendschutzgesetz durchgelesen, und steht nun mal drin ab wann Jugendlichen gewisse Veranstaltungen besuchen dürfen.


    NAch euren Aussagen,müsste es ja für Vereine die Jugendarbeit machen dort gewisse Ausnahmen geben.


    Ich kenne es noch von früher aus ( nicht lachen ) Sommerzeltlagern, dass um 22:00 Sendepause war. Dies sind auch die Zeiten aus dem Jugendschutzgesetz. In der Disco fliegen die jungen Hühner auch früh raus.


    Also, muss doch irgendwo eine Ausnahmeregelung zu finden sein.


    Für Links oder Texte, § etc. bin ich echt dankbar

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