Fischereischein

  • Ich vor ca 9 Jahren den Fischereischein in Bremen erworben (lebenslange Gültigkeit) nun bin ich nach Sachsen umgezogen. Muß ich nun den Fischereischein umschreiben lassen oder nicht. Im sächs. Gesetz steht das andere Fischereischeine (aus anderen Bundesländern) akzeptiert und anerkannt werden.
    Wenn ich nämlich in Sachsen meinen Fischereischein auf lebenslang ausstellen lassen will, muß ich über 200 € berappen. Und das sehe ich nicht ein. Also wenn meiner lebenslang gilt und in Sachsen akzeptiert wird brauch ich mir keinen neuen ausstellen lassen. Oder?

  • Geh einfach mal davon aus, dass Du innerhalb von einem oder 2 Jahren nach Zuzug den Fischereischein umschreiben lassen musst, ansonsten ist das Fischen ohne Fischereischein. Erkundige Dich einfach telefonisch bei Deiner Kommune.

  • Wie ist das jetzt mit dem Ummelden . Mein Scheingilt ja lebenslang. In Sachsen muß für einen lebenslangen Fischereischein über 200€ bezahlt werden und in Sachsen werden F-Scheine aus anderen Ländern anerkannt. Das ist ja genau das Problem bzw. die offene Frage. Wenn sie die F-Scheine anderer Bundesländer anerkennen muß ich dann überhaupt meinen Schein umschreiben lassen und wenn doch welche Gebühren kommen auf mich zu? Das wäre ja als wenn man für ein Auto zweimal den Kaufpreis bezahlen muß.

  • SächsFischG § 20
    Fischereischeinpflicht
    (1) Wer die Fischerei ausübt, muss einen gültigen Fischereischein besitzen, diesen bei sich führen und auf Verlangen der Fischereiaufsicht zur Einsichtnahme vorzeigen. Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen bedürfen eines Fischereischeins der Fischereibehörde. Wird der Hauptwohnsitz in den Freistaat Sachsen verlegt, bleiben die in anderen Bundesländern ausgestellten Fischereischeine im bisherigen Umfang gültig.


    also frag bei der fischereibehörde nach, ob das jetzt auch wirklich heisst, dass du deinen schein aus bremen weiterhin behalten darfst!
    nicht dass du am ende den schein in einen lebenslänglichen sächsischen umschreiben lassen musst!


    denk daran: unwissenheit schützt nicht vor strafe! ;)


    *sonnenkind

  • Genau das meinte ich ja. Konnte ja sein jemand hat genau dieses Problem schon mal gehabt. Werde die Fischereibehörde mal bemühen. Weist du was ne gute Sache wäre. So eine Art Datenbank mit Prezitenzfällen. Würde ich gut finden. Naja. Hauptsache die Fische beißen. Na dann. Petri heil!

  • Ich würde da an deiner stelle bei der Sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft -Fischereibehörde- 02697 Königswartha Postfach 1140 telefonisch oder schriftlich anfragen. In meinem Falle (Verlust des Fischereischeins) wurde mir da sehr schnell und kompetent weitergeholfen.

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