Zum Rheinkulturartikel noch ein paar Anmerkungen.
Im Artikel ist die Rede vom Schleppen, bei der Information wird die Franzosenkarte für Bootsangler empfohlen. Auf der franz. Rheinseite ist schleppen nicht erlaubt! Weiter ist die Rede vom Nachtangeln bis Mitternacht. In Baden-Württemberg ist nix mit Nachtangeln. Im elsässischen Departement Bas-Rhin ist Nachtangeln bis Mitternacht eigentlich nur auf Aal im Rhein erlaubt. Eigentlich deshalb, weil es für Karpfen wieder Sonderregeln gibt. Zurück zum Aal: Nachtangeln auf Aal ist nicht mehr erlaubt, der Aal hat eine Angelzeit, im Umkehrschluss also auch eine Schonzeit. Beangelt werden er darf im Rhein vom 1.April-31.Oktober.
http://www.peche67.fr/index.html
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Saubere Ergänzung, danke!
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Noch'n Nachtrag:
Es gibt in Frankreich keine Entnahmepflicht für europäische Welse. Die Entnahmepflicht bezieht sich auf den Katzenwels, auf französisch "poisson chat". Da haben es sich welche bei der Übersetzung zu einfach gemacht und ihn mit dem catfish gleichgesetzt - da kommt dann auf deutsch der Wels raus. Silurus glanis ist und bleibt auf französisch aber "silure"! -
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Falls jemand dort mit der franz. Karte angeln möchte bloß nicht über die Grenze geraten:
http://www.badische-zeitung.de…in-grenze-750-euro-strafe
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