Gesetzeslage beim Fang eines maßigen Fisches im LFG (NRW)

  • Hallo ihr beiden und Hallo, wen es noch interessiert!
    Auf die kürzliche Diskusion im Welsthread hat der Jorn den Zanderschreck gebeten, sich konkreter zu äussern, bezüglich der Aussage von Zanderschreck, dass das ganze Gesetzlich geregelt sei, wie man mit den Fischen nach dem Fang zu verfahren hat. Am besten für das Landesfischereigesetz in NRW.
    Da ich selber gerne die Gesetzeslage kennen wollte, habe ich dem LFV-Westfalen und Lippe e.V. eine E-Mail geschickt, damit sie mir die genaue Gesetzeslage erklären. Aus erster Hand!!
    Die flogende Antwort habe ich bekommen,: >>>


    Sehr geehrter Herr B.,


    eine gesetzliche Regelung zur Entnahme mäßiger Fische im LFischG gibt es nicht. Die gleichlautende Vorgabe des VDSF geht auf das Tierschutzgesetz zurück, nach dem es verboten ist, einem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Der Angelvorgang ist von manchen Gerichten in der Vergangenheit so ausgelegt worden. Ein sinnvoller und anerkannter Grund für den Fang eines Fisches ist die Verwertung. Damit verstößt man auf keinen Fall gegen das Tierschutzgesetz. Jeder Angler sollte seine eigene Entscheidung treffen, sich aber im Klaren sein, dass es bei catch und release zu einer Verurteilung kommen kann.


    Mit freundlichen Grüßen



    Dr. Michael Möhlenkamp


    Geschäftsführer


    Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V.<<<


    Denke, jetzt bedarf es keiner weiteren Diskusion mehr!!!
    MFG Matthias

    Die Zensur ist das lebendige Geständnis der Großen, dass sie nur verdummte Sklaven, aber keine freien Völker regieren können.

  • Ich bezog mich aufs Tierschutzgesetz.
    Leider konnten wir das Thema wegen ein paar Ausfälligkeiten nicht ausdiskutieren.
    Danke Matthias, dass Du dir so eine Mühe gemacht hast.


    Im Tierschutzgesetz ist klar verankert, dass ein Fisch kein Sportgerät ist.
    Die meisten von uns betreiben c&r, jeder sollte aber wissen, dass er damit mit einem Bein vor Gericht steht.

  • Habe ich gern gemacht, wollte auch selber klarheit haben, da ich diesbezüglich immer was anders von anderen Anglern höre und hörte!
    Es war mir auch klar, dass Du auf dem Gebiet bestens Informiert bist, aber es ging mir, neben mir, auch um die Leute, die dann dauernd gegen die sogenannten "Kochtopfangler" wettern. Sie nehmen gewiss auch nicht jeden Fisch mit nach Hause und realesen genausogut Fische, aber das übele fertig machen und das krasse angegriffen werden, wenn es um schöne Fänge geht, von gewissen Leuten, schlägt echt in einigen Kommentaren über alle Stränge. Leider!
    Normalerweise dürfte man es nicht mal breit treten, dass man C&R betreibt, oder es machen, wenn es andere mitbekommen die keine Angler sind und die sowas in den falschen Hals bekommen können.
    Ist der Blinker und seine Mitarbeiter nicht auch angreifbar, wenn man nach den Drillscenen einer DVD, die in Deutschland gefangenen Fische released??? Müsste man da auch nicht vorsichtiger werden, oder ist das mehr ein Protestmarsch auf großer Ebene gegen unvernünftiges Denken, (jeden) maßigen sofort zu töten zu müssen??
    MFG Matthias

    Die Zensur ist das lebendige Geständnis der Großen, dass sie nur verdummte Sklaven, aber keine freien Völker regieren können.

  • Ich persönlich kann mich mit diesem Gesetz nicht anfreunden.
    Wenn ich mal so überlege und an einem See hier bei uns auf Schleienfang aus bin, dann fange ich, wenn ich Glück habe, 1-2 Schleien am morgen.
    Hätte ich all diese Fische mitgenommen ( es waren nur 2 von 22-25 +X dieses Jahr, und man fängt sie eigentlich jedes Jahr so ) dann wäre der Bestand sicherlich stark zurück gegangen und man könnte nicht mehr so schön dort auf Schleien angeln.
    Wenn ich nun dazu bedenke, dass vllt vorher oder zwischendurch 4,5 Brassen einsteigen, die alle Maß haben, kann ich nach 20 Minuten zusammenpacken und nach Hause fahren.
    Oder andersherum, ich sitze dort und will meine 1-3 Pfund Schleien fangen und es steigt ein 20 +X Pfund Karpfen ein, den ich nicht sinngemäß verwerten könnte. Was dann?
    Das Gesetz sagt, man soll angeln um diesen Fisch zu verwerten, und in der Tat bin ich vllt dort um meinen Zielfisch eine Schleie zu verwerten.
    Was aber macht man nun mal angenommen mit dem beispiel Karpfen mit dem Fisch um sich nicht in irgendeiner Weise strafbar zu machen?
    Den Fisch abschlachten, und behaupten man kann ihn verwerten, nur damit man sich durch das releasen nicht strafbar macht?
    Naja ich weiß nicht ...

  • Hier kann man ganz klar auch Abstriche machen.
    Wenn ich den Fisch den ich fange, nicht verwerten kann, dann kann ich den auch durchaus zurücksetzen (hier liegt die Betonung auf "kann").
    Wenn ich also einen Fisch von über 2 Meter fange, dann kann ich den zurücksetzten, kann ihn aber auch verwerten (wenn das überhaupt sinnvoll machbar ist, keine Ahnung).
    Auf jeden Fall schadet es dem Gewässer und auch dem Bestand nicht im geringsten, wenn ich den Fisch entnehme.

  • Zitat von Steve18

    Also wenn ich das nun richtig verstanden habe, ist es legitim einen Fisch zurückzusetzen, wenn ich ihn nicht verwerten kann, ohne dann in die Gefahr einer Verurteilung zu kommen?


    Exakt! 8)


    Wenn Du auf Schleien angelst dann kannst Du ohne weiteres einen Karpfen oder Brassen zurücksetzen,
    da der Angler, anders als der Jäger, nicht vor dem Schuß/Anhieb sagen kann was für eine Fischart angebissen hat.


    Schwierig wird es allerdings bei der Argumentation, wenn Du z.B. speziell auf Forellen angelst,
    Forellen fängst, dann jedoch keine der gefangenen Forellen entnimmst.
    Dann wirst Du Dir bei einer gerichtlichen Klärung sehr schwer tun, den Vorwurf der vorsätzlichen Tierquälerei zu entkräften.

  • Ich angel bei uns an der Weser immer auf Meeräschen mit der Posenmontage. Leider beissen nur Brassen, Rotaugen und andere Beifänge an, aber keine Meeräschen trotzdem ich ordentlich anfüttere. Ich habe bis jetzt immer die Fische zurückgesetzt und hatte ein schlechtes Gewisen. Jetzt bin ich aber froh dass ich das darf.


    Gruß Heinz


  • Noch besser zieht das Beispiel bei Karpfenanglern.
    Sollte ich mit Boilies angeln, also schon ein gezieltes angeln auf Karpfen, dann kann ich nicht herkommen und nach dem zurücksetzten behaupten, es war nicht mein Zielfisch.


    tricast
    Es gibt mit Sicherheit bessere Köder auf Meeräschen, als eine Posenmontage.
    Gerade wegen den doch häufig vorkommenden Weißfischen.

  • Naja das mit dem Karpfenangeln ist auch relativ zu sehen oder?
    Theoretisch kann ich mit den Boilie ja auch Karpfen fangen zwischen sagen wir mal 7 und 15 Pfund, die ich beispielsweise mitnehmen würde.
    Fange ich nen 30 Pfünder, der zu groß ist, um sinnvoll verwertet zu werden, (wenn man bei solchen Karpfen überhaupt noch von sinnvolles verwerten sprechen kann,) wäre es dann nicht genauso legitim den wieder zurückzusetzen?
    Denn streng genommen könnte ich so einen Karpfen in der Küche nicht viel anfangen.
    Von daher finde ich das Gesetz nur bedingt aussagekräftig.
    Angler, die das C&R bevorzugen, haben doch eigentlich immer die Möglichkeit das Tierschutzgesetz zu umgehen, wenn sie sich nicht ganz blöd anstellen.

  • Ja mei... er kam, sah, fischte, fing und schwieg. Man muss nicht immer alles an die große Glocke hängen. Man kann den Fangbericht auch da enden lassen, wo es kritisch werden könnte. ;)

  • Genau das ist es, wo kein Kläger, da kein Richter!!Und irgendwo kann man immer Gründe finden, den Fisch den man gerade gelandet hat, wieder schwimmen zu lassen und wenns eh keiner mitbekommen hat, isses eh peng!
    Wenn et so viele Angler, die Angler anscheissen würden, dan gäb es weniger Probleme! Soooooo viele Angelgegner schwirren nicht um Gewässer und sind auf der Jagd nach C&R-Betreiber...

    Die Zensur ist das lebendige Geständnis der Großen, dass sie nur verdummte Sklaven, aber keine freien Völker regieren können.

  • Zitat von tricast

    Ich angel bei uns an der Weser immer auf Meeräschen mit der Posenmontage. Leider beissen nur Brassen, Rotaugen und andere Beifänge an, aber keine Meeräschen trotzdem ich ordentlich anfüttere. Ich habe bis jetzt immer die Fische zurückgesetzt und hatte ein schlechtes Gewisen. Jetzt bin ich aber froh dass ich das darf.


    Gruß Heinz


    Und wenn du an der Weser mit Blinker auf Wolfbarsche angelst und dir dann Zander, Barsche, Hechte an den Haken gehen? Was dann? :lol: :lol: 8)

  • Ich freu mich über einen großen Barsch oder Zander mindestens ebenso wie über einen Wolfsbarsch...


    Wir sollten hier nicht über Catch and Release diskutieren, sondern über selektive, maßvolle Entnahme.
    Und wir sollten davon absehen, C & R in missionarischer Weise zu propagieren.


    Bei Fangberichten nimmt man den sattsam bekannten C&R - Propagandisten einfach damit den Wind aus den segeln, dass man - wie von Andal vorgeschlagen - den Bericht so enden lässt, dass jeder selber seine Schlüsse ziehen kann.
    "Ob er fritiert oder releaset -
    der Gentleman schweigt und genießt."

  • Zitat

    Wir sollten hier nicht über Catch and Release diskutieren, sondern über selektive, maßvolle Entnahme.


    Damit sollte doch allles gesagt sein, oder?


    Freut mich ja, dass du soviel fängst.
    Wie oft in der Woche hast du denn Zeit, um fischen zu gehen?

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