Fisch freigelassen - Anzeige am Hals

  • Hallo miteinander,


    wenn man denn jetzt nachgeschobenen längeren Artikel liest, dann stellt sich das Problem subtiler dar. Geangelt wurde offensichtlich tatsächlich auf Hecht. Der Waller war unerwünschter Beifang.
    Der zuständige Behördenmensch sagt, der Angler hätte darum den Waller zurücksetzen dürfen. Den Vorwurf, den man dem Angler macht ist der, dass er dieses Zurücksetzen nicht maximal fischschonend durchgeführt hat. Er hätte den Waller unmittelbar vom Haken befreien und sofort zurücksetzen müssen. Der Verstoß liege darin, dass er den Fisch vermessen und sich dann mit ihm noch fotografieren lassen habe.
    Fazit: Zurücksetzen – ja.
    Messen und fotografieren – nein.


    Das ist eine neue Facette in der unendlichen Diskussion.


    Servus
    Innfischer

  • Also dann werd ich in Zukunft auf Angelurlaube in der Schweiz wohl verzichten muessen...schliesslich will ich ja nicht im Urlaub gegen Gesetze verstosse...schade.


    Hier in IRL praktiziert man c&r um unter Anderem um den Angeltourismus zu unterstuetzen.

  • Hätte er den Fisch schwimmen lassen ohne großes Aufsehen durch Presse, sondern lediglich ein Erinnerungsfoto (man kann auch ein schönes Erinnerungsfoto mit dem Fisch im Wasser machen) für sich gemacht, wäre das ganze nicht so Publik geworden und es hätte keine Konsequenzen nachgezogen.
    In meinen Augen ist der Fänger ganz alleine Schuld :!:

  • In der schweizerischen Tierschutzverordnung gibt es detaillierte Regelungen, wie ein Fisch zurückgeetzt werden muss.
    Das hat schnellstens und schonend zu geschehen - ohne Messen, Wiegen und Fotografieren. Und am Besten, ohne den Fisch zu "behändigen" - also noch im Wasser.
    Übrigens darf in der CH auch nur noch ohne Widerhaken gefischt werden.
    Einzige Ausnahme: "Gambenfischen" (also Hegene).

  • Als ich gestern Morgen zur Arbeit fuhr und die Zeitung durchblätterte, fand ich diesen Artikel. Als ich nur die ersten Zeilen gelesen habe, glaubte ich die Gesetzeswelt nicht mehr zu verstehen. Ich hätte ko... können. Ich war richtig hässig. Man sollte froh sein, dass es noch solche Fischer gibt, die die Kreatur Fisch achten, und auch wieder schwimmen lassen.
    Ich persönlich habe und werde auch in Zukunft nicht alle gefangenen Fische töten. Gesetz hin oder her.

  • Du solltest es nochmal gründlich lesen.
    Es ist nicht das Problem das er den Fisch hat schwimmen lassen, das Problem ist das er ihn vorher grundlos aus dem Wasser geholt hat und dann noch Fotos mit ihm gemacht hat bevor er ihn zurückgesetzt hat. Kleiner aber feiner Unterschied. Zurücketzen dürfte er ihn, nur sagen sie das er den Fisch eben nicht geachtet hat, denn sonst hätte er ihn ohne diese Prozedur zurückgesetzt.


    Also nochmal zur Klarstellung, er darf ihn, wie auch in Deutschland, wieder zurücksetzen wenn er ihn nicht sinnvoll verwerten kann. Er muss es dann aber eben sofort und schonend machen und ihn nicht noch vorher wegen einem Foto aus dem Wasser ziehen, über Land schleifen und dann noch ne längere Fotosession einlegen. Letztere wird da bemängelt und ist das Problem das er hat, denn wegen dem Foto werfen sie ihm vor das er halt nicht geangelt hat um seinen Fang zu verwerten (und nun das Pecht hatte etwas zu fangen was so nicht geplant war) sondern von Anfang an nur C&R machen wollte. Davon kann man jetzt halten was man will, aber wichtig ist doch das er ihn schon problemlos zurücksetzen darf, wenn er es dann sofort macht.

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