Habe gerade wieder gelesen, dass die Rheinaale stark Dioxinbelastet sind und deshalb nicht gegessen werden sollen. Dazu wurden Aale und Rotaugen untersucht, wobei die Rotaugendioxinwerte noch in Ordnung waren.
Ich verstehe nicht, warum nicht auch andere Fische untersucht wurden, um auch darüber Auskunft zu geben. Da Zander und Hechte Räuber sind und damit auch Dioxin speichern, müssten diese doch auch viel höher als Rotaugen belastet werden.
Dies gilt ganz besonders für den stark fetthaltigen Waller, besonders wenn er größer und älter ist und sich auch vom Aal ernährt.
Damit müssten Waller ja wahre Giftbomben sein, oder mache ich bei meiner Rechnung einen Fehler?
Hier der Auszug vom Ministerium:
Verzehrsempfehlung für Rheinfische
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie wissen, werden zur fortlaufenden Überwachung der Qualität des Rheinwassers in regelmäßigen Abständen auch Fischproben untersucht.
Zuletzt hatten Rückstandsuntersuchungen aus Fischen im nordrhein-westfälischen Rhein-abschnitt Überschreitungen von gesetzlichen Höchst- bzw. Grenzwerten für Lebensmittel an bestimmten polychlorierten Biphenylen (PCB) in besonders fettreichen Aalen ergeben. Die Überschreitungen waren in den meisten Fällen unspektakulär, hatten jedoch zur Folge, dass die Verkehrsfähigkeit eines Großteils der Aale nicht mehr gegeben war und auch die Verzehrfähigkeit eingeschränkt war. Ich hatte deshalb zuletzt am 28.9.2001 meine frühere Empfehlung an die Angler am Rhein erneuert, möglichst nicht mehr als 200 Gramm Rheinaale pro Woche aus dem nordrhein-westfälischen Rheinabschnitt zu verzehren.
Nach neueren Rückstandsuntersuchungen an Aalen und Rotaugen aus dem Rhein auf Dioxine (PCDD/F-Gehalte) ergibt sich leider eine verschlechterte Lage: Im Gegensatz zu den Rotaugen ergab sich bei fast allen Aalproben eine Überschreitung der von der EU festgelegten Höchstwerte für PCDD/F von 4 pg WHO-TEF/g FG (VO 2375/2001 vom 29.11.2001). Damit dürfen solche Aale nicht als Lebensmittel in den Handel gelangen. Ich bitte die Netz- und Reusenfischer – soweit nicht schon geschehen (siehe meine Schreiben vom 27.1. und 10.2.2003) – mit der gebotenen Eile hierauf aufmerksam zu machen.
Darüber hinaus hat die umweltmedizinische Bewertung ergeben, dass die rechneri-schen Werte für einen wöchentlichen unbedenklichen Verzehr von Rheinaalen so gering sind, dass von einem Verzehr grundsätzlich abgeraten wird.
Ich ändere deshalb meine bisherige Empfehlung an die Anglerinnen und Angler am nordrhein-westfälischen Rheinabschnitt wie folgt:
Bis auf weiteres sollte auf den Verzehr von Aalen aus dem Niederrhein verzichtet werden. Diese Empfehlung erfolgt allein aus Gründen des vorsorgenden Verbraucher- und Gesundheitsschutzes. Sie ist deshalb nicht verbindlich, sollte aber zur Kenntnis genommen und nach Möglichkeit auch beachtet werden.
Andere Fische wie Rotaugen sind hiervon nicht betroffen.
Die Wasserwirtschaftsverwaltung wird der Ursache der Kontamination nachgehen, um sie so bald und so weit wie möglich zu verringern oder abzustellen. Die anderen Bundesländer am Rhein, das IKSR-Büro in Koblenz sowie die Fachdienststellen in den Niederlanden wurden auf kurzem Wege informiert und – soweit möglich – um Mithilfe gebeten. Sobald mir hierzu neue Erkenntnisse vorliegen, die für die Belange der Rheinfischerei von Bedeutung sind, werde ich Sie informieren.
Ich bitte dies dem betroffenen Personenkreis, insbesondere den Fischereivereinen und Verkaufsstellen für Angelkarten, in geeigneter Form mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez.: Neiss