Wie seht Ihr das ???

  • Als ich 1980 mit 10 Jahren angefangen habe zu angeln gab es noch keine Sportfischerprüfung.
    Der werdende Angler hatte noch die Möglichkeit erst mal zu testen ob ihm das auch Spaß macht, oder nicht.


    Heute muß erst eine Prüfung gemacht werden, um zur Prüfung zugelassen zu werden :roll:


    (Ein Kumpel von mir ist gerade dabei)


    Ich finde das verrückt !!!
    Bevor ich eine Angel in der Nähe eines Tümpels in die Hand nehmen darf
    muß ich eine Prüfung ablegen.


    Bitte versteht mich nicht falsch.......... ich bin FÜR eine Sportfischerprüfung.
    Ich habe meine Prüfung 1983 gemacht.
    Und eine Prüfung muß auch sein damit ich Waidgerecht handele,
    Fische unterscheiden kann u.s.w.


    Wie denkt Ihr darüber ???



    Gruß Martin

    Egal ob ich was gefangen habe oder nicht.
    Hauptsache ich war am Wasser.
    Na ja.... mit Fisch im Gepäck läuft es sich einfach besser.

  • Sicherlich ist es in gewisser Weise bedauerlich, dass potentielle Einsteiger nicht "antesten" können, jedenfalls nicht in Deutschland.


    Man stelle sich aber bitte das Szenario vor, wenn Kreti und Pleti zu Dauertestern wird. Die Zustände sind ja vielerorts schon übel genug, als das man sie durch solche Maßnahmen auch noch verschlimmbessern müsste!


    Beim Führen eines Kraftfahrzeuges kann man ja auch nicht mal eben lustig eine Runde um den Block brettern, um zu sehen, ob es überhaupt Spass macht. Beim Angeln geht es um Lebewesen, da ist die geltende Regelung schon so weit in Ordnung. Wesentlich wichtiger halte ich dafür eine bundeseinheitliche Prüfung, nach deutlich anspruchsvolleren Gesichtspunkten, als es zur Zeit der Fall ist.


    Selbst in Bayern, wo man ja gerne vom Angelabitur spricht, kann man jedes Jahr ab Anfang Mai viele frischgebackene Neuangler beobachten, die vollkommen planlos am Wasser herumwirtschaften. Vom Fischen haben sie nicht die allergeringste Ahnung, aber einen Schein in der Tasche. Im Vorbereitungslehrgang hat man ihnen lediglich beigebracht, eine hochtheoretische Prüfung zu bestehen.


    Es ist an der allerhöchsten Zeit, für eine umfassende und praxisorientierte Ausbildung zu sorgen. Das geht natürlich nicht, wenn jedes Bundesland seine eigene krude Suppe kocht.


    Einigkeit macht stark und bringt einen vernüftig ausgebildeten Nachwuchs hervor. Alles andere ist überkommene Kleinstaaterei!

  • Ich bin ein moderater Gegner der üblichen Praxis des Prüfungs-/Lehrgangsverfahrens. Meiner Erfahrung nach ist dies vor allem eine Möglichkeit der Verbände Geld einzunehmen.


    Ich habe angefangen zu angeln, als es noch keine Prüfungspflicht gab. Die Grundregeln und ein bisschen mehr habe ich von einem dieser zahlreichen "Ottos" (siehe Story-Board) gelernt. Später habe ich freiwillig die Fischereiprüfung abgelegt (vor allem da dies meines Wissens in einigen Bundesländern bzw. Gewässern Pflicht ist). Das hat mich außer Geld ein Haufen Zeit gekostet, der Wissensgewinn des Kurses stand in keinem Verhältnis dazu.


    Ich habe mich schon mal in einem Thread zu den Schwierigkeiten geäußert, die verschiedenste Berufsgruppen haben, wenn sie den Kurs und die Prüfung ablegen wollen. Die praktizierte Variante der Wochend-/Abendkurse verhindert, dass sich eine Reihe von Leuten anglerisch betätigen können.


    Der Appetit auch mit dem Essen, d.h. wer es eigentlich nie legal ausprobieren, bleibt der Sache eher fern. In meinem Bundesland besteht der verpflichtende Kurs zudem nur aus Theorie, d.h. die Barriere zum Erlebnis wird noch mal höher gesetzt.
    Und dass trotz Prüfungspflicht einige Angler anglerische (Mindestmaße, Müll, unwaidmännische Praktiken wie Reissen oder ohne Stahlvorfach auf Hechte spinnen ... die Liste würde lang werden.) Grundregeln nicht beachten, kann man bei fast jedem Gewässerbesuch sehen (leider).


    Bezeichnenderweise ist der Unterschied zu den Ländern, in denen es nicht s
    vergleichbares zur Prüfung gibt nicht zu erkennen oder dort werden die legalen und ungeschriebenen Regeln sogar besser befolgt (z.B. Skandinavien, Niederlande, UK).


    Eine Sache, die mich am wirklich stört (außer das meine Freundin wegen ihres Berufs trotz großem Interesse in Deutschland nur halblegal angeln darf) ist, dass dem Nachwuchs Barrieren gebaut werden.
    Ich wollte als Kind unbedingt angeln. Niemand in meiner Familie hatte da einen Draht zu. Nachdem ich keine Ruhe gegeben habe (und einmal erfolglos bei einem "Jederman-Angeln" mitgemacht hatte) haben meine Eltern meinen "Angel-Tutor" ausfindig gemacht und mich zumindest ideell unterstützt. Hätte ich damals schon mein Taschengeld nicht nur für Jahresfischereischein, Tageskarten und natürlich billiges Angelgerät, sondern auch noch für dir Prüfungen sparen müssen, wäre vielleicht die Kohle doch in der Eisdiele gelandet und ich würde heute nicht angeln.

  • so eine pruefung ist nicht schlecht
    da kann man dann ein gewisses grundwissen bezueglich schonzeiten,mindestmasse und so erwerben


    denke mal tils vorschlag fuer angelanfaenger waere auch eine gute lösung.
    angeln unter aufsicht zum antesten.
    so ne art angelpatenschaft


    denke mal in der praxis wird das eh so gehandhabt bloss vom gesetz her ist das verboten.


    wird wohl kaum einer ne fischerpruefung machen der nie vorher angeln war,oder?



    ist hier in NRW bei kindern auch so.
    unter 10 jahren ist es fuer kinder generell verboten zu angeln.
    blödes gesetz finde ich.hält sich eh kaum einer dran


    denke unsere angelgesetze sollten generell ueberarbeitet werden und auch laendermaessig angepasst werden.


    beispiel NRW-niedersachsen


    schonzeit zander


    in kanal hier sind auf 100 m unterschiedliche schonzeiten.
    is doch ein witz,oder?

  • Darum plädiere ich ja auch für eine einheitliche und fundierte Ausbildung und auch nicht für das bloße Abfragen regionaler Bestimmungen im Kreuzerltestverfahren.


    Mir ist gar nicht daran gelegen, dass möglichst viele einen Zugang zum Angeln finden. Ich möchte lieber, dass die, die es wirklich wollen, auch eine vernüftige Ausbildung/Prüfung bekommen. Qualität vor Quantität.

  • Es gibt ne Mögichkeit, zumindest in Hessen!
    Denn im Hessischen Fischereigesetz gibts nen § der gestattet dem Angler mit Prüfung etc, sich durch eine Person mit max. einer Angel unterstützen zu lassen. Allerdings muß derjenige der unterstützen will mindestens 18 sein. Außerdem darf es keine zusätzliche Rute verwendet werden.

  • andal Leider muss ich Dir widersprechen:


    "Beim Führen eines Kraftfahrzeuges kann man ja auch nicht mal eben lustig eine Runde um den Block brettern, um zu sehen, ob es überhaupt Spass macht."


    Abgesehen davon, dass der Vergleich wirklich hinkt, da das Gefährdungspotential überhaupt nicht vergleichbar ist, kann man dies wohl. In Deutschland in einer Fahrschule oder auf einem Verkehrsübungsplatz in Begleitung. Zukünftig auch in hier wie in anderen Ländern acuh in Begleitung eines erfahrenen Fahrers.


    Ich finde auch nicht, dass möglichts viele an die Gewässer sollten, aber jeder Mensch der es möchte und prinzipiell in der Lage ist sich korrekt zu verhalten sollte es dürfen (d.h. auch Leute, die nicht in das Raster der Normalität fallen).


    Was die Vereinheitlichung angeht: ja! Allerdings sollte man auch zunächst bei den allgemeinen Regeln anfangen und nicht für jedes Bundesland eigene Schonzeiten etc. festlegen, sondern dies systematisieren. Sonderregleungen sollten dann für gewässergeographische Einheiten und nicht für letztendlich willkürliche politische Einheiten wie Bundesländer gelten.
    Sonst musst Du nämlich bei einer zentralen Prüfung die Regelungen aller Bundesländer kennen. Das kann es ja wohl nicht sein.
    (edit.: Jetzt erst gesehen, dass Du zum letzten Punkt eigentlich was ähnliches sagst.)

  • Zitat

    Allerdings sollte man auch zunächst bei den allgemeinen Regeln anfangen und nicht für jedes Bundesland eigene Schonzeiten etc. festlegen, sondern dies systematisieren. Sonderreegleungen sollten dann für gewässergeografische Einhteiten und nicht für letztendlich willkürliche politische Einheiten wie Bundesländer gelten.


    Schonzeiten und Schonmaße hängen nun einmal auch von örtlichen Gegebenheiten ab, die natürlich nicht identlisch sind mit den politischen Grenzen.
    Aber es macht schon Sinn, dass z.B. Meerforellen und Lachse in Bayern und BaWü ganzjährig geschont sind, während man sie in Schleswig-Holstein oder MeckPomm fangen darf.
    Daher bin ich für Augenmaß bei der Standardisierung der Vorschriften. Wünschenswert sind fischwaidgerechte Gesetze, die den Fisch in seinem jeweiligen Habitat dem Hegeziel entsprechend schonen.
    Also vereinheitlichen, was man guten Gewissens vereinheitlichen kann: Ausbildungsziele, theoretische und praktische Kenntnisse. Aber auch den lokalen Rahmenbedingungen Rechnung tragen.

  • reverend


    Jepp. Das meinte ich auch.
    Meine Erfahrung ist allerdings, dass bei der Mehrheit der Regeln eben nicht die Habitate entscheidend sind, sondern die politische Zugehörigkeit.


    Ich angele oft im Grenzgebiet Niedersachsen und Hessen, alle paar Kilometer wechselt eine oder beide Flußseite die Länderzugehörigkeit.
    Folge:die Schonmaße wechseln mit und ich muss (theoretisch) aufpassen, dass ich nicht Hechte von 40cm, Zander und Aale mit 35cm als zu klein wieder entlasse.
    Welche Fische ganzjährig geschont sind unterscheidet sich auch noch.


    Dieser Blödsinn ist halt auf die politische Geographie zurückzuführen und gehört meiner Ansicht nach vereinheitlicht. Ausnahmen nach begründeten hegerischen Gesichtspunkten gefällt werden -wie die von Dir genannten- müssen natürlich sein.

  • Ein Neuling, der noch nie gefischt hat, wird große Probleme in Gerätekunde bekommen. Doch die meisten haben irgendwo schon mal in einem Forellenpuff gefischt oder ein Bekannter oder Verwannter ist Angler. :lol: :roll: Ich halte ein Jahr Probeangeln mit Begleitung auch für sinnvoll! ;)

  • Ich habe 1983 meine Sportfischerprüfung auch freiwillig gemacht.
    Weil das Gesetz vor der Tür stand, das es bald Pflicht sein wird eine Prüfung ablegen zu müssen.
    Heute sehe ich das so das eine Prüfung sein muß.
    (wie schon gesagt)


    Und eine "Angelpatenschaft" halte ich für sehr sinnvoll !!!!!!!!!!!
    Schnupperkurs sozusagen. :lol: :lol:


    Es muß eine einheitliche Prüfung her, nur wer sollte entscheiden wie und was vorkommen sollte. ?


    @KaiD90
    Dieses Hessische Gesetz interessiert mich, hast Du da noch mehr Info für mich ???


    Und jetzt der Hammer.
    Ich war heute in meinem Angelladen meines Vertrauens. :p
    Nur mal so vorbeischauen, Käffchen trinken und ne Runde schnacken. 8)


    Da kommt jemand in den Laden, der war so aufgeregt wie ein Kind bei Toys R Us.
    Hat eingekauft wie ein großer, nur nix hat zusammengepasst.
    25gr. Pose für Forelle, viel zu große Rolle zur Spinnrute u.s.w.
    bis dann der Chef gefragt hat was er denn vorhabe, Antwort :
    Ich habe meine Sportfischerprüfung gemacht, und möchte jetzt angeln gehen.
    Aha .....soso......
    Wir haben dann alle im Laden mitgeholfen das richtige Zubehör zusammenzustellen.


    Der arme Kerl war so glücklich über seine bestandene Prüfung,
    aber einen Knoten binden konnte er nicht.
    Wir haben ihm dann noch eine kleine Knotenfibel geschenkt damit er einen Wirbel an die Hauptschnur binden kann.
    Soetwas muß auch Anteil einer Prüfung sein oder etwa nicht !


    Gruß Martin

    Egal ob ich was gefangen habe oder nicht.
    Hauptsache ich war am Wasser.
    Na ja.... mit Fisch im Gepäck läuft es sich einfach besser.

  • Hier bitte:


    § 25 Fischereischeinpflicht
    (1) Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden, mit Lichtbild versehenen Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen nach § 47 Abs. 1, den Beamten der Fischereibehörden, den Fischereiberechtigten und den Fischereipächtern vorzeigen.
    (2) Wer volljährig und zum Fischfang berechtigt ist, kann sich von weiteren Personen unterstützen lassen, von denen jedoch nur eine den Fischfang mit der Handangel ausüben darf.
    (3) Fischereischeine anderer Bundesländer werden dem Fischereischein dieses Gesetzes gleichgestellt.




    Das ist ein Auszug aus dem HESSISCHEN Fischereigesetz.
    Wer nach einer solchen Regelung in einem andren Bundesland suchen will, findet auf Wallerforum.de, im Portalmenü auf der rechten Seite eine Auflistung der Fischereigesetze

  • @KaiD90
    Danke erstmal für Deine schnelle Antwort. :D


    Wenn ich den Gesetzestext richtig verstehe bedeutet das, das z.b. meine Frau eine Angelrute von mir am Wasser in der Hand haben darf wenn ich dabei bin ?
    Und die Aussage "unterstützen" ist ja auch wieder auslegungssache.
    Ziemlich dünnes Eis auf das ich mich begebe oder ?
    Da ist sie wieder die Frage der Fragen :
    wo fängt es an und wo hört es auf ??!!??


    Als unterstützung sehe ich es wenn ich z.b. einen Fisch an der einen Rute habe, und gleichzeitig auf der zweiten Rute einen Biß bekomme, das dann z.b. meine Frau ohne Angelpapiere mir bei der zweiten Rute helfen darf ??


    Oder wie darf ich das alles verstehen?

    Egal ob ich was gefangen habe oder nicht.
    Hauptsache ich war am Wasser.
    Na ja.... mit Fisch im Gepäck läuft es sich einfach besser.

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