• Also ich muss Kai da schon Recht geben, ich war auch schon an dem ein oder anderen Forellengewässer und wurde noch nie nach einem Fischereischein gefragt, geschweigedenn stand irgendwo, dass man dort ohne einen Schein nicht angeln darf.

  • Zitat von Steve18

    Also ich muss Kai da schon Recht geben, ich war auch schon an dem ein oder anderen Forellengewässer und wurde noch nie nach einem Fischereischein gefragt, geschweigedenn stand irgendwo, dass man dort ohne einen Schein nicht angeln darf.


    Das sie nicht fragen ist meist klar um so mehr zahlen um so besser und wenn du mal da warst hast du dir sicher die AGB oder Seeordnung aushändigen lassen um zu sehen ob du einen Brauchst? Oder hatten sie gar das Landesfischerei niedergeschrieben ?


    Man braucht an jedem See in Deutschland einen Erlaubnisschein und wenn es nur der Touristenschein ist mit dem man nur in Begleitung angeln kann.


    Wer mir einen Link zu einem deutschen Forellensee schicken kann wo steht das man keinen braucht, hat meinen Respeckt und das zuständige Ordnungsamt einen Hinweis wegen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz.


    Un dich hoffe wirklich das die Mods eine solch unnütze Disskusion unterbinden da es wirklich kein gutes Licht wirft.

  • Also in Niedersachsen braucht man als einziges Bundesland überhaupt keinen Fischereischein. Das ist Fakt. Alle anderen Landesfischereigesetze fordern sowas soweit ich informiert bin, aber Niedersachsen eben definitiv nicht.


    Ich verstehe nur grade nicht was Du mit Erlaubnisschein meinst. Natürlich muss man was zahlen um dann ne Angelerlaubnis zu bekommen, die wollen ja was verdienen. Aber ich vermute das Du irgendwas anderes meinst, habe nur keine Ahnung was genau.


    Aber Ich habe ja schon weiter oben geschrieben, das ich bei den Seen in der Gegend auf der Homepage geschaut habe und in der Teichordnung steht da eben nichts von (vom Fischereischein wundert nicht weil kaum einer den besitzt weil man die nicht braucht, aber eben auch nichts von wegen Prüfung, nur das die Fische waidgerecht abgeschlagen werden müssen). Als Beispiel http://www.koestersee.de/index.php?page=bedingungen oder eben der in Etzel, bei dem ich auch keinen kenne der je eine Prüfungsnachweis erbringen musste, bzw. der in seiner Teichordnung auch nur das waidgerechte töten aufführt.


    Aber in Deutschland ist das ja eh alles durcheinader. In Bayern muss man die Prüfung nochmal machen wenn man dahin zieht, den Fischereischein haben möchte und aus einigen bestimmten Bundesländern kommt. Bei uns wird die Prüfungsbescheinigung von Rostock nicht anerkannt und Angler damit dürfen nach meinem Wissensstand keine Gastkarten erhalten, ect.


    Wie Ulli ja sagte, irgendwie ist da nichts richtig eindeutig vorgeschrieben, daher habe ich bisher ja auch keine Prüfungspflicht gefunden. Nur eben der Umweg mit dem Sachkundenachweis zum Töten, aber das kann man ja auch erfüllen indem man einen mit Prüfung dabei hat der für alle den Fang tötet, Gesetz erfüllt.

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