JUGENDFISCHEREISCHEIN HESSEN

  • hi leute, ich hab gehört das man einen angelschein,glaub dder heißt jugendfischereischein machen kann, mit dem man dann z.b. alleine an der lahn angeln kann ( mit tageskarte). ich hab jetz leider keine ahnung wo ich den machen kann,am besten wäre in der nähe von limburg,was der kostet usw. könnt ihr mich da vielleicht aufklären ? ps: bundesland hessen

  • Also mit dem Jugenfischereischein darfst du nicht alleine fischen gehen sondern unter der Aufsicht eines Fischereischeininhabers. Zudem gibt es meist noch andere Begrenzungen wie zum Beispiel, das du nur eine Handangel führen darfst usw.


    Machen musst du ihn nicht da es keine Prüfung brauchst, du gehst zu deiner Stadtverwaltung in die untere Fischereibehörde o.g. ins Ordnungsamt und löst ihn da. Vergess aber das Passbild nicht und er gilt bis du 18 Jahre alt bist dann musst du die Prüfung machen.

  • Also bevor Ihr da alles wild in einen Topf werft, solltet Ihr mal sagen von welchem Bundesland ihr sprecht.
    Also bei uns z.B. in Niedersachsen braucht man ab 14 die Prüfung und man darf mit der Prüfung dann auch allein los. Vorher bekommt man nur einen Begleitschein mit dem man in Begleitung eines Anglers der die Prüfung hat angeln darf (von 8-13 Jahren).


    Aber sowas ist eben alles Landesrecht und deshalb wäre es eben gut wenn auch klar ist von welchem Bundesland gesprochen wird. Gummipro spricht halt von evt. 16, das mag in einigen Bundesländern stimmen, bei uns ist halt ab 14 die Prüfung Pflicht und woher gummipro kommt kann man im Profil nicht sehen. Diox spricht schon von 18, blos es ist eben nicht klar ob Diox jetzt eine sichere Aussage zu Hessen machen kann oder ob sich seine Aussage auf Thüringen bezieht, da er ja als Wohnort Erfuhrt angegeben hat.


    Weil eben jedes Bundesland da seine eigenen Regeln hat wäre es schon hilfreich das mal eben zu klären. Denn zu einer Stadtverwaltung in die untere Fischereibehörde o.g. ins Ordnungsamt muss bei uns z.B. auch keiner wenn er angeln will. Die Begleitscheine, Prüfungen, Erlaubnisschein stellt hier der Verein aus. Aber das ist eben bei uns so und kann woanders eben auch anders sein.


    Bevor hier also viele Aussagen kommen die voneinander abweichen wäre es schon gut wenn jemand eben sicher sagen kann so ist es in Hessen und nicht einfach die Regeln in seinem Bundesland mit denen da gleichsetzt, da die eben gravierende Unterschiede haben können (wie diese Altersfrage ja schon zeigt). Ich will nicht sagen das einer was falsches geschrieben hat (da ich die in Hessen leider auch nicht kenne), aber es geht eben nicht klar daraus hervor ob die jeweiligen Antworten sicher auf Hessen zutreffen oder jemand nur die Regeln in seinem Bundesland mit Hessen gleichgesetzt hat.

  • Das er aus Hessen kommt war mir klar, deshalb konnte ich ihm ja auch keine Antwort dazu geben.


    Es ging nur darum auf was beziehen sich die Antworten die gegeben wurden? Wirklich auf die Regelung in Hessen, oder wurde einfach vergessen das diese Regelungen Ländersache sind und einfach die vom Bundesland des Posters geschrieben, in der Annahme das sei gleich? Darum ging es nur, denn das war nicht klar zu erkennen.


    Dein letzter Post macht ja z.B. klar das Du dich, obwohl nicht aus Hessen, anscheinend doch mit den Regeln da auskennst und Dich auch wirklich explizit auf die auch bezogen hast. Da sich aber schon die ersten beiden Antworten unterschieden hatten, war das eben nicht klar zu erkennen. Irgendwer musste da ja zwangsläufig falsch liegen. :D

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