Fischereigestze

  • Hi,
    ich habe nicht vor, mich über die fischereirechtliche Kompetenz von Boardies auszulassen, sondern will auf die ursprüngliche Frage eingehen: Was wir vom Zurücksetzen halten, wenn ein Fisch zu tief geschluckt hat und nicht überlebensfähig ist.


    Mir wäre es am liebsten, es würde in die (ethische) Verantwortung des Anglers selbst gestellt, wie er mit einem gefangenenn Fisch verfährt. Das setzt voraus, dass die überwiegende Mehrheit der Angler ein entsprechendes Verantwortungsbewusstsein hat. Im großen und ganzen gehe ich davon aus - diesbezüglich wurde mir hier im Forum aber schon heftig widersprochen.
    Ich halte generell nichts davon, jeden maßigen Fisch töten zu müssen. NAtürlich will ich gegen kein Gesetz verstoßen. Das schließt nicht aus, dass ich mich manchmal bei der Landung bestimmter Fische blöd anstelle. Fische können ja so glitschig sein...


    Ich befürworte es sehr, dass untermaßige Fische, die definitv nicht überleben werden, getötet werden dürfen (dann aber nicht angeeignet werden). Ein toter, zerstückelter Fisch stellt immerhin noch Nahrung für andere Tiere dar.
    Im Zweifelsfall sollte aber tatsächlich der Haken so kurz wie möglich abgeschnitten und der Fisch zurückgesetzt werden. Denn viele Fische sind erstaunlich zäh. Ich würde das bei seltenen Arten (ganzjährig geschützt etc.) immer so machen und dann die Daumen drücken. In solchen Fällen kann ich es verantworten, drei Fische leiden zu lassen, um einen seltenen nicht voreilig den Gnadenstich zu geben.
    Bei Rotaugen etc. sehe ich das allerdings anders.


    Beste Grüße


    Holger/ Blinker

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