Vom Unsinn auf Erlaubnisscheinen

  • Wenn man sich so durchliest, was auf Erlaubnisscheinen bisweilen für ein mißverständlicher Unsinn steht, dann kann einem der Knopf aufgehen.


    Ein paar Beispiele…


    Unser Rheinschein für den Bereich Koblenz bis Königswinter. Der ist gespickt mir Stromkilometerangaben, auf den Meter genau, wo man nicht fischen darf. Ein Jahreskarteninhaber aus der Region kann sich das ja noch mühsam zusammenklauben, aber der echte Gast rennt dabei voll ins Messer, denn wer besorgt sich schon zusätzlich die genauen topographischen Karten!


    Der Chiemsee. Hier sind in einem gewissen Abstand zum Ufer “Blinker kleiner als 6 cm” verboten. Die Genossenschaft meint damit zwar alle Spinnköder, schreibt aber unverdrossen Blinker. Streitereien wegen einem 4 cm Wobbler, der ja nun wirklich kein Blinker ist, sind vorprogrammiert!


    Oder es sind “Edelfische”, oder “Buntfische” in den Bestimmungen aufgeführt. Ja Himmel, Arm und Zwirn. Kann man denn nicht die einzelnen Arten exakt anführen? Ist Druckerschwärze plötzlich so teuer geworden? Ist es zu viel verlangt, dass man da eindeutige Angaben lesen möchte?

  • Du schreibst mir aus der Seele. Die Rheinkilometer unterhalb des AKW Biblis sind ähnlich zerhackstückt. CA 2 Kilometer unterhalb befindet sich ein Buhnenfeld, hier sind einige Buhnen "normal" befischbar, da außerhalb des NSG, dann sind einige Buhnen befischbar, da zwar innerhalb des NSG aber zugelassen durch Landesfischereiverordnung, etliche Buhnen sind ganz gesperrt, da innerhalb NSG uswusf. Für Auswärtige ein Kauderwelsch, für den Einheimischen jedoch ein klarer Vorteil, da Auswärtige die Buhnen inzwischen ganz meiden.
    Und das Beste ist, dass alle Buhnen vom verankerten Boot befischt werden dürfen, da das Ufer und somit das NSG nicht betreten werden.


    Die Vergabebedingungen des Scheines umfassen inzwischen zwei DIN A 4 - Seiten - an Druckerschwärze wird hier nicht gespart.


    In einem Altrheinarm befindet sich das sog. Fretterloch - Ufer darf nicht betreten werden, mit dem Boot darf man hinein zum Angeln- allerdings nur unmotorisiert. Kein Problem, man darf ja Rudern. Allerdings darf man hier nicht ankern !! Und das Fischen vom treibenden Boot ist am ganzen hess. Rhein verboten :stupid:

  • Da muss ich ja sagen, da ist die Rheinkarte für NRW (ganz NRW mit einer Karte) ja vorbildlich. Die besonderen Bedingungen umfassen ganze 15 Sätze und passen sogar noch gut lesbar auf DIN A6.


    Da das Format in NRW vorgeschrieben ist, packen manche Vereine ihre "Besonderen Bedingungen", eigentlich Beschränkungen, auf DIN A6 und benutzen dabei eine 4 oder 5 Pt. Schrift, die selbst mit der Lupe kaum zu entziffern ist.

  • Ich habe eher damit zu kämpfen das die Leute dann mit 4 Ruten an einem See sitzen wo allgemein nur 2 erlaubt sind. Dann darf ich mir anhören das stehe ja nicht auf dem Erlaubnisschein, da steht 2+2 Ruten....
    Das es auf der Gewässerkarte aber deutlich drauf steht interessiere ja nicht, die haben sie ja nicht gekauft weil ihnen die 5 Euro zuviel sind.


    Das auf dem Erlaubnisschein aber auch nicht drauf steht welche Gewässer von wo bis wo befischt werden dürfen, sie also ohne Gewässerkarte gar nicht wissen können wo sie angeln dürfen, das ist dann ja egal. Sie wissen ja das es ein Vereinsgewässer ist. Das sind dann die selben die ein paar Wochen vorher schon von einem Kollegen aus der Angelverbotszone geworfen wurden. Es sind ja keine Schilder da.. Da sind schon welche, aber verblichen, wobei das auch egal ist weil es auf der Karte eben deutlich sichbar ist.


    Sowas finde ich dann noch schlimmer. Ich meine alle Nase lang eine Gastkarte kaufen aber nicht eben mal mit 4 Mann 5 Euro für eine Gewässerkarte ausgeben wollen die Jahre hält. Und dann noch meckern wenn man sie darauf hinweist das sie es nicht dürfen (und sowas ist dann bei sich im Verein Fischereiaufseher).


    Ansonsten haben wir auch einige Probleme mit Regelungen. Im Hafen darf mit 8 Ruten Köder beliebig gefischt werden statt den sonst üblichen 4 Friedfisch/4 Raubfisch Ruten. Bedeutet es denn das das in der Schonzeit auch da Fischfetzen auf Scholle und Co erlaubt sind oder nicht? Wo genau verlaufen die grenzen für das Mitbefischungsrecht das andere vereinen bei uns haben und wo kann ich das nachlesen? Wobei ich froh bin das die meisten offenen fragen für normale Angler nicht so wichtig sind. Im Vergleich zu den bisher genannten Sachen geht das ja alles noch.

  • Bei mir sind die Regeln zum Glück relativ klar, einhalten tun sie aber trotzdem viele nicht. Ich treffe regelmäßig einen Angler, der mit lebendem Köderfisch angelt und die am Schluss dort reinwirft, aber was soll ich als 16-Jähriger dagegenausmachen?
    Dafür haben wir dann aber einen Fischereiaufseher, der verrückt ist. Der will die Leute aus dem Verein schmeißen, weil ihnen 2 Karpfen ausgeschlitzt sind oder mir wollte er den Erlaubnisschein abnehmen, weil ich in einer Gegend mit Geäst, und somit Drillproblemen geangelt habe.

  • Zitat von Angermann

    Und ich dachte,in Ostfriesland ist so viel Wasser,da ist alles lockerer und will im Sommer 3 Wochen Urlaub da machen. >:(


    Was verstehst Du unter lockerer?
    Wie gesagt die meisten Probleme sind für den normalen Angler nicht so groß, und das man eine Gewässerkarte kaufen sollte wenn man die Sonderregeln der Gewässer und deren Grenzen nicht kennt, das sollte auch klar sein. Ist doch überall ganz normal dachte ich das man sich als Gast vorher informiert wo man angeln darf und was erlaubt/verboten ist.

  • Gerd aus Ferd, ja voll fürn arsch wie du beschreibst!!!!!!! DAS kenne ich mit dem AKW Biblis.


    Wurde da auch schon mal erwicht wegen 50 meter unter schied zwischen 6-7 Buhne bis 6 erlaubt ab 6,5 verboten.



    andal, Ja gebe ich dir recht, total fürn Ar*** was die da machen!!! Sollen isch lieber um was besseres kümmern als uns die angelstellen zu streichen oder so ein scheiss zu schreiben was man darf was nicht. (Börukraten sitzen im Sessel aber Wissen zum grössten teil nicht was draußen abgeht!.)


    lg

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