Karfreitagsanfischen rechtlich

  • Hallo


    ich habe mal eine Frage.


    Momentan finden die berühmten Karfreitagsanfischen, auf die frisch gesetzten Forellen, in aller Regel handelt es sich um Regenbogenforellen, statt.


    Wie sieht das denn mit der Schonzeit aus??? Diese läuft ja bis zum 15.04. Darf man denn überhaupt auf Regenbogenforellen fischen???


    Mal abgesehen davon, dass den Fischen eine Schonzeit von zwei Wochen nach Besatz eingeräumt werden muss.


    Danke für euere Antworten

  • Da in Bayern, 1. bis zum 15.04. Schonzeit für Regenbogenforellen ist und 2. die Sogenanten Forellenpuffs verboten sind, würde ich mal sagen, dass das von Dir beschriebene Vorgehen illegal ist.


    Ich glaube, dass es sogar 4 Wochen Sperrzeit sind.

  • Hallo,


    rein rechtlich gilt im Freistaat Bayern für die Regenbogenforelle eine gesetzliche Schonzeit bis zum 15. April. Diese ist ausschließlich in geschlossenen Gewässern nicht bindend (Die meisten sog. Forellenpuffs sind aus genau diesem Grund geschlossenen Gewässer).


    Wir haben im Verein die "Unsitte" der Karfreitags Anangeln abgeschafft. Bei uns findet das Anangeln am ersten Sonntag nach dem 15. April statt. Die Unsitte, kurz vor dem Anangeln Forellen zu besetzen war leider noch nicht abzuschaffen, wegen extremem Widerstand der Mitglieder.


    Cheers

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