Ein Gespenst geht um. Wird von vielen Anglern in Foren immer wieder über den nicht existierenden Bundesfischereischein geschrieben, so sollte man doch von Redakteuren einer Angelzeitung etwas mehr Hintergrundwissen erwarten.
Diesmal hat es den Blinker erwischt. Auf Seite 114 taucht dieses Geisterpapier auf und da wird sogar noch festgestellt, dass in der beschriebenen Teichanlage nur mit dem "gültigen Bundesfischereischein" geangelt werden darf. Bin mal gespannt, wann der Betreiber der Anlage Insolvenz anmeldet.