Strafbar, oder nicht?

  • Hallo liebe Leute!


    Eine Frage an die angehende Juristen und die Jäger unter uns.
    Ich war gerade auf dem Weg nach Hause von der Arbeit, Spätschicht.
    Ich befinde mich kurz vor meinem Heimatdörfchen auf der Landstrasse, wie ich vor mir auf beiden Strassenseiten Warnblibklicht sehe. Ich habe meine Geschwindigkeit verringert und sehe eine dunkele Gestalt auf mich zu kommen. Ein Kegelbruder von mir, der gerade dabei war ein Warndreieck aufzustellen. Ich habe gefragt, ob ich hefen könnte, er erwiederte mir, dass gerade ein Kerl ein Rehbock angefahren hat und es schwer verletzt sei. Wenn ich ein Messer dabei hätte, dann könnte ich helfen. Ich erwiederte, dass ein Angler immer ein gutes, scharfes Messer dabei hat und ich stieg aus. Ich ging zum "Tatort", wo ich erblicken musste, dass ein älterer Herr dabei war, gerade mit einem grßen Schraubenschlüssel zum Schlag auszuholen, um dem Rehbock eins über zu ziehen. Ich konnte im letzten Moment STOP rufen und mitteilen, dass ich ein größeres, sehr scharfes Messer dabei habe.
    Er war heile froh und nahm den Schraubenschlüssel runter. Er bedankte sich, nahm mein Messer und schnitt dem Rehbock die Kehle durch.
    Meiner Meinung nach trotz alledem Tierquälerei, weil ausbluten durch einen Kehlschnitt nicht schmerzfrei für das Tier ist!
    Ich fand es nicht korrekt, aber allemal besser wie ein stetiges einschlagen auf den Kopf des Tieres!


    Bevor ich das Messer aus der Hand gegeben habe, habe ich nachgefragt, ob er wüsste, was er da mache und ob dies erlaubt sei was er da gerade vor hat. Er erwiederte, dass es durchaus Rechtlich abgesichert ist, ein Tier von seinem Leiden zu befreien. Das Ganze kam mir recht komisch vor und ich habe kein gutes Gefühl bei der Sache gehabt. Der Mann der den Schnitt durchgeführt hat, kam mir nicht gerade Unkompetent vor, er sah aus wie ein Förster, oder Jäger, er war an die 60 Jahre alt. Zumindest war er so gekleidet wie einer. Aber wenn es der informierte Jäger gewesen wäre, dann hätte er dementsprechende Schusswaffen dabei gehabt, um das Tier zu erlösen.
    Die Polizei war informiert, dass wusste ich im Vorhinein, aber diese Informieren doch eigentlich den zuständigen Förster, oder den Jagdberechtigten für das Gebiet, oder lieg ich da falsch? Wenn dieser nicht zu erreichen ist, dürfen doch die Beamten dann von ihrer Schusswaffe gebrauch machen, um das Tier zu erlösen. Aber ob man da selbst Hand anlegen darf??? Ich denke ehr nicht, oder??
    Wie kann ich als Leihe, der sich nicht 100%ig auskennt mit der Anatomie eines Rotwoildes, ein solches "erlösen" von seinem Leid. Ich füge dem Tier wohlmöglich noch mehr Schmerzen zu, wie es vorher gehabt haben könnte. Ich weiss wo das Herz eines Rotwildes ist und ich wüsste auch, wo sich die Lungen befinden, aber ich wüsste nicht, welches der schnellste Weg ist das Tier zu töten.
    Begeistert bin ich von diesem Erlebnis nicht, aber ich fand diesen Weg besser, wie mit einem Stück Metall wahrlos auf den Schädel des Bocks einzudreschen!
    Was sagen die Jäger unter uns?


    MFG
    Matthias

    Die Zensur ist das lebendige Geständnis der Großen, dass sie nur verdummte Sklaven, aber keine freien Völker regieren können.

  • Morgen Matthias,


    ich als Jäger kann dir sagen, dass das unter Wilderei fällt und somit strafbar ist.
    Zweitens kann dein Kegelfreund jetzt Probleme mit der Versicherung bekommen, da die meist nicht zahlt, wenn kein Sachkundiger, in dem Fall ein Jäger, hinzugezogen wurde und ganz klar festgestellt hat, dass das Wild den Schaden am Fahrzeug verursacht hat und nicht irgendwie anders zustande gekommen ist.


    Als Geschädigter darf man auf keinen Fall selbst Hand anlegen. --> Wilderei.


    Gruß Simon

  • Sorry, aber das ist vollkommener Unfug! Wilderei wäre es, wenn man sich das Wild aneignen würde, nachdem man es erlegt hat.


    Das Stück zu töten ist in jedem Fall durch das Tierschutzgesetz gedeckt (Verkürzung von Leiden) und der Kehlschnitt ist eine von vielen Möglichkeiten, ein Tier zu töten. Ich hätte da zwar den Herzstich gemacht aber das ist Geschmackssache.


    Selbst die Aktion mit dem Schraubenschlüssel wäre, als letzte Möglichkeit, OK, denn wer hat schon immer ein entsprechendes Messer dabei.


    Auch die Aussage zur Versicherung ist falsch. Die verlangt vom Revierinhaber oder seinem Beauftragten eine Unterschrift, nicht von einem Sachkundigen.


    Polizei ist gut, da kannst Du lange warten und deren Munition ist zum Töten denkbar ungeeignet und Ahnung, wie man das macht, haben die in der Regel auch nicht, es sei denn, man erwischt einen Jäger unter denen.


    Na ja, mit 17 ist man halt nur ein Jungjäger, der noch nicht alleine jagen darf aber, es ist schon erschreckend, mit welchem Halbwissen hier geprahlt wird.


    Ach ja, kleine Anmerkung am Rande, Rehwild und Rotwild sind 2 grundverschiedene Arten.

  • @ rissfischer:
    Mein Kegelbruder hat nur die Unfallstelle mit einem Warndreieck abgesichert, er hatte mit dem Unfall an sich nichts zu tun. Aber trotzdem Dank für Deinen Beitrag.


    @ Ulli3D:
    Danke für Deine Antwort! Und Reh- und Rotwild werde ich mir merken!

    Die Zensur ist das lebendige Geständnis der Großen, dass sie nur verdummte Sklaven, aber keine freien Völker regieren können.


  • Verzeih, aber ich bin davon ausgegangen, dass er das Wild mitgenommen hat und nicht einfach liegen hat lassen.


    Zur Versicherung kann ich nur sagen, was ich bisher selbst erlebt habe und da musste immer der Jäger, der das Revier gepachtet hatte das ganze schreiben.
    Meinte ich oben übrigens auch, hätte ich vielleicht auch weiter ausführen sollen.


    Und dazu, dass man auf sein Alter dezimiert wird, sage ich mal nichts.

  • Also wie der angelne Jäger (oder ist Ulli3D ein jagender Angler? :-S ) bestätigt hat
    ist kein Rechtsverstoß seitens des älteren Herren erfolgt.


    Der einzige, der eventuell einen Verstoß gegend das Waffenschutzgesetz begangen hat, bist Du 8)


    Solltest Du an diesen Abend nicht Deine komplette Angelausrüstung mit Dir geführt haben,
    bzw. solltest Du das Messer nicht in einem verschliessbaren Behältnis im Auto befördert haben,
    dann hast Du Dich des "Führens eines verbotenen Gegenstandes" schuldig gemacht.


    In diesem Fall ist eine Geldstrafe von mehreren hundert Euro ohne weiteres drin :)


  • :shock:


    Gilt dies auch für klappbare Messer? Oder nur für Messer mit feststehenden Klingen?? Ist zwar eine recht lange Klinge und sie rastet auch ein, wenn man es aufgeklappt hat, aber es ist wieder "abklappbar"!


    Aber ich habe immer meine Jerkbaitrute und meine Spinnausrüstung mit im Auto. Zudem noch vom letzten Nachtzangeln meinen "großen Angelkoffer". ;) Durch meine 4-Schicht komme ich manchmal zu unmenschlichen Zeiten nach Hause und da hab ich weniger lust noch meine Ausrüstung zu packen! ;)

    Die Zensur ist das lebendige Geständnis der Großen, dass sie nur verdummte Sklaven, aber keine freien Völker regieren können.

  • Auch klappbare Messer, egal in welcher Länge, fallen unter den Begriff "Gefährlicher Gegenstand"
    sofern sie mit einer Hand zu öffnen sind und die Klinge sich arretiert und nach Gebrauch gelöst werden muss.
    (Auch diese Plastik-Teppichmesser fallen übrigens unter diese Kategorie!)


    In Deinem Fall hast Du ja nachweislich Deine Angelausrüstung mit dabei gehabt
    und somit gilt das Messer als "Werkzeug" zur Ausübung der Angeltätigkeit. 8)


    So ein Taschenmesser von Aldi, mit einer Klingenlänge von 7cm (!),
    hat mich dieses Jahr schlappe 170,- Euronen Strafe gekostet.
    (Das Gericht minderte das Bußgeld nach Verhandlung von 190,- auf 170,- :roll: )

  • Im Tierschutzgesetz steht zum Töten von Tieren zusammengefasst nur das man 1. einen vernünftigen Grund braucht (lag vor), 2. die nötige Sachkunde haben muss (hatte der Typ wohl) und 3. das es den Umständen entsprechend mit möglichst wenig Leid für das Tier vonstatten gehen muss (was willste machen wenn nur ein Messer und ein Schraubenschlüssel zur Verfügung steht?).


    Bzgl. Sachkunde steht im übrigen nirgendwo das man nachweislich eine Prüfung dazu abgelegt haben muss sofern man nicht gewerblich handelt. Weiter dürfte hier der § 4a, Absatz 1, Nr. 1 gelten das eine Notschlachtung auch ohne vorherige Betäubung durchgeführt werden darf wenn es den Umständen entsprechend nicht anders möglich ist.


    Meiner Meinung nach ist die Sache also vom Tierschutzgesetz völlig i.O. sofern der Typ wusste was er tat.

  • Zitat von rissfischer

    wenn kein Sachkundiger, in dem Fall ein Jäger, hinzugezogen wurde und ganz klar festgestellt hat, dass das Wild den Schaden am Fahrzeug verursacht hat und nicht irgendwie anders zustande gekommen ist.


    Interessant ! Dann ruf ich beim nächsten Verkehrsunfall einen Jäger,wenn die Polizei mal wieder länger braucht oder wie ?


    Zu Deiner Info,den Schaden am Fahrzeug stellt immer noch die Polizei und nicht ein Jäger oder Förster fest.
    Denn die Polizeibeamten haben wohl eher die sogenannte "Wildbescheinigung" für die Versicherung bei,als ein aus dem Schlaf geweckter Förster oder Jäger.
    Wie Du ja dann bestimmt weißt,zahlt die Versicherung nur bei "Haarwild" und nicht bei Vöglen.So ein Einschlag von einem Fasan kann schon mal so heftig aussehen,daß manche gerne einen "Haarwild"-Unfall daraus machen.


    Jetzt aber mal zum Thema !


    MatthiasB.:
    Ich hätte auf das eintreffen der Beamten gewartet und im Zweifelsfall hätte ich sie noch mal angerufen.
    Ob es der herbeigerufene Jäger war,hätte man durch erfragen schnell klären können !
    Hat dieser besagte "Jäger" Deinem Kegelbruder denn die Bescheinigung ausgestellt ?


    Ob es jetzt strafbar war oder nicht.Jeder hat doch eigentlich mal gelernt,wie man sich bei einem Wildunfall zu verhalten hat.Von daher dürfte der Meldeweg doch klar sein !

  • Wie gesagt, auf Polizei warten kann mühsam sein, da kann das Stück schon an Altersschwäche gestorben sein (eigene Erfahrung, bin mal zu einem Wildunfall gekommen, da warteten die Beteiligten und das verletzte Stück schon eine Stunde auf die Polizei).


    Hinzu kommt, wo lag das Stück? Im Straßenraum ist der Jäger normalerweise nicht zuständig, da die Straße normalerweise nicht gepachtet ist und er dort also auch kein Wildaneignungsrecht hat.


    Taxler: Einfach die Schraube aus der Klinge schrauben, dann ist es kein Einhandmesser mehr.

  • Zitat von Taxler

    So ein Taschenmesser von Aldi, mit einer Klingenlänge von 7cm (!),
    hat mich dieses Jahr schlappe 170,- Euronen Strafe gekostet.
    (Das Gericht minderte das Bußgeld nach Verhandlung von 190,- auf 170,- :roll: )


    :roll: Oh mann...am besten schliesst man sich zu Hause ein und bewegt sich nur noch, wenn man was zu essen/trinken haben möchte und wenn man auf Locus muss!


    Zitat von prinzbitburg112

    Hat dieser besagte "Jäger" Deinem Kegelbruder denn die Bescheinigung ausgestellt ?


    Mein Kegelbruder hat nichts mit dem Wildunfall zu schaffen gehabt, er hat lediglich die Unfallstelle abgesichert mit einem Warndreieck. Den weiteren Verlauf kann ich nicht schildern, ich habe den Ort des Geschehens verlassen, nachdem das Wild in die ewigen Jagdgründe geschickt wurde. Wollte auch mein Messer wieder sauber haben... und fünf Parkende Autos an einer Stelle, wegen einem Wildunfall, wo in der Regel nur ein Auto beteiligt ist, erschien mir doch ein bisschen viel. Weiss ja nicht, wie die Polizei auf so ein Massenandrang reagiert, ich wollte es auch nicht herausfinden. Denke zwei Autos, nach getaner Arbeit sind dann genug. Meistens hat jedes Auto nur ein Warndreieck, also sollten zwei Autos übrig bleiben. Einmal wegen dem zusätzlichen Warndreieck und notfalls ein Unbeteiligter als Zeuge des Geschehens. Da ich "nur" das Messer gestellt hatte und von dem Vorgang ansonsten nichts mitbekommen habe, war die Sache für mich erledigt und konnte/wollte das Feld räumen.


    Zitat von Ulli3D

    Hinzu kommt, wo lag das Stück? Im Straßenraum ist der Jäger normalerweise nicht zuständig, da die Straße normalerweise nicht gepachtet ist und er dort also auch kein Wildaneignungsrecht hat.


    Der Bock lag direkt auf der Strasse vor dem Auto.



    Aber gut, dass hier Leute eine Antwort geben konnten die mir weitergeholfen haben. Mein Gewissen ist beruhigt! 8) Thanks!


    Taxler hat mich aufgeklärt, dass das Mitführen eines Messers, was eigentlich bei mir noch unter "Spielzeug" fällt, recht teuer werden kann! Und, Danke Schröderin, für den Link zum genauen Nachlesen des Waffengestzes!

    Die Zensur ist das lebendige Geständnis der Großen, dass sie nur verdummte Sklaven, aber keine freien Völker regieren können.

  • Betrachtet doch mal den ethischen Aspekt. Wenn wir an eine Unfallstelle kommen mit Personenschaden, sind wir zur Hilfe verpflichtet, auch wenn wir unkundig sind. Sollten wir bei der Hilfeleistung eine Verschlimmbesserung begehen, können wir weder beansprucht (Schadensersatz) werden noch gerichtlich belangt werden.
    Auf ein Tier bezogen heisst das nach gesundem Menschenverstand das Leiden abzukürzen. Ob es ein Muss ist wage ich zu bezweifeln, weil das bei Tollwut und durch Biss oder Tritt zu erheblichen Verletzungen führen kann. Ein Tier das sich von der Unfallstelle nicht mehr fortbewegen kann, ist auf jeden Fall so schwer verletzt, dass es sicherlich vom Eigentümer nicht mehr zum Tierarzt gebracht werden wird oder sich selbst berappelt. Der Wert eines Rehbocks, einer Wildsau oder eines Hirsches ist relativ gering. Also ist das Beenden des Leidens durchaus ethisch vertretbar. Die Art des Tötens ist zweitrangig. Ein angefahrenes Tier steht unter Schock und wird kaum noch Schmerz verspüren. Das ist bei Menschen genau so. Ob nun mit Keule, Herzstich, Kugel oder Kehlschnitt ist zweitrangig. Jede Art beendet das Leben sehr schnell. Auf jeden Fall deutlich schneller als eine Verletzung durch den PKW. Schächten hat hier einen schlechten Ruf, wird aber von der Mehrheit der Menschen durchgeführt. Ich habe das Schächten von Kamelen, Rindern, Schafen und Kleingetier in Ägypten oft gesehen. Kein Tier zappelte länger als einige wenige Minuten. Ein Fischmesser ist ja in der Regel kein Rambo Gerät. Der Kehlschnitt ist auf jeden Fall sehr schnell durchführbar. Ein Herzstich erfordert anatomische Kenntnisse - wer hat die schon! Und 20 mal zustechen ist ja auch nicht die feine Art.
    Joly

  • Ich habe bei solchen Gelegenheiten schon mehr als einen Rehbock abgenickt. Das juckt mich auch nicht die Bohne. Warum soll man das Tier unnötig lange leiden lassen, bis sich endlich der Herr Waidmann einfindet, der dann auch nichts anderes macht!?


    Und je nach dem, wie der Unfallschaden aussieht, wie das Stück angefahren wurde, brauchts bisweilen gar keinen Offiziellen. Fallwild, richtig versorgt, schmeckt auch nicht schlechter, als das vom Schuss! ;););)

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