Er meint wohl diese Stelle !
§ 39
Verbot schädigender Mittel
(1) Es ist verboten, beim Fischfang künstliches Licht, explodierende, betäubende und giftige Mittel sowie verletzende Geräte, mit Ausnahme von Angelhaken,
anzuwenden.
Er meint wohl diese Stelle !
§ 39
Verbot schädigender Mittel
(1) Es ist verboten, beim Fischfang künstliches Licht, explodierende, betäubende und giftige Mittel sowie verletzende Geräte, mit Ausnahme von Angelhaken,
anzuwenden.
Genau!
Danke für die Info, also "nur" so ein Länderding. Auch ist die Frage ob sowas dann unter künstliche Lichtquellen fällt, denn dann könnte man ein Knicklicht auch als Verboten ansehen, man muss nur unterstellen es lockt zur Pose.
Zitat von GrundelMaxIm neuen Fig. der europäischen Komision steht nichts über Verbote mit leuchtenden Kunstköder, demnach nicht verboten und wenn ja ist das intern der Vereine!
mfg GrundelMax
Blödsinn.
Was geht es uns an was die EU da sagt. Fischerrreirecht ist Ländersache, da kann die EU noch soviel sagen. Und man kann Gesetze ja auch verschärfen, nur nicht aufweichen, von daher ebenfalls Blödsinn zu sagen das etwas nicht so ist weil die EU es anders macht....
Zumal EU Recht auch erst in nationales Recht umgeändert werden muss und erst dann ist es gültig. Die Aussage es sei also nicht verboten weil Du es nicht in irgendeinem Fig. (was ist das, fehlt da noch ur oder agro?) findest ist totaler Schwachsinn. Wie gesagt, was die EU sagt ist erstmal uninteresant, denn sonst hätten z.B. Aale ja auch ein Mindestmas von 45cm, aber nein es ist immer noch 28 cm, und wird es noch eine Zeit bleiben. Und ich glaube nicht das die Bundesländer mit Schonzeiten die auch wieder aufheben, oder die mit übertriebenen Mindestmaßen die wieder senken.
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