Peta & Nabu

  • Zu diesen Behauptungen fordere ich von dir Quellennachweise*!





    *Quellennachweis bedeutet, dass man es belegen kann, was man behauptet. Nachlesbar und nachvollziehbar für jedermann. Zum Beispiel Gesetzestexte, Kommentare zu Gesetzestexten, offizielle Erklärungen und so weiter und so fort.

  • siehe § 17 Nr. 2b TierschG in seiner Auslegung weiter unter Bonner Staatsanwaltschaft Hermann Drosse.
    Die Peta und ihre Auslegung, weiter Horst Stolzenburg Spiegel Ausgabe von 1995.
    Weiter in allen Peta Argumentationen und zum Schluß, hat bestimmt unser Blinker auch noch einige Beiträge die das Thema erläutern?
    mfg GrundelMax

  • Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass die sonderbaren Forderungen und Absichtserklärungen der peta von irgendeiner Relevanz sind?


    Die Angelfischerei ist in Deutschland einwandfrei geregelt. Sowohl das übergeordnete Bundestierschutzgesetz, als auch die auf Ländereben geltenden Fischereigesetze mit ihren Ausführungsbestimmungen lassen ganz bewußt Interpretationslücken, die ein Zurücksetzen eines Fanges durchaus ermöglichen.


    Lediglich mit der vorauseilenden Absichtserklärung, jedweden Fang wieder frei zu lassen, bewegt sich der Angelfischer in einer illegalen Zone. Aber wer einen nicht gewollten Fang umgehend und schonend zurück setzt, der kann das ohne Probleme machen. Entscheidend sind nur die von vorne herein bestehende Absicht, der zeitliche Rahmen und die Unmittelbarkeit aller Abläufe.


    Den dafür allesentscheidenden Satz hierfür findest du im Bundestierschutzgesetz, welches unbedingt fordert, dass zur Tötung eines Wirbeltieres ein vernünftiger Grund vorliegen muss. Ergänzend hierzu fordern auch viele Landesfischereigesetze auch noch eine sinnvolle Verwertung. Zusammen ergibt das für jeden Angler die Möglichkeit, einen für ihn zu großen Fang wieder zu entlassen.


    Die gesetzliche Lage ist absolut ausreichend. Es gebricht vielen Anglern leider an der Fähigkeit, sie auch richtig anzuwenden. Der plakative C&Rler ist von dieser Sorte.

  • Was ärgert denn die Tierschützer und Tierrechtler?
    Die Ziele der Tierrechtler sind, das angln ganz zu verbieten, da es genügent Fische auf den Markt zu kaufen gibt.
    Wenn diese Leute von der PETA schon den Drill bis zur Erschöpfung als kriminell bezeichnen und die Gerichte Angler bestrafen, dann weiß der Angler wo die Reise hingeht:
    Also nochmals: Drill bis zur Erschöpfung, vermessen in der Abhängematte und auch das Fotographieren, weiter das anfüttern mit Boilies, da dies keine geeignete Nahrung für den Karpfen ist.
    Petri

  • Zitat von andal


    Lediglich mit der vorauseilenden Absichtserklärung, jedweden Fang wieder frei zu lassen, bewegt sich der Angelfischer in einer illegalen Zone. Aber wer einen nicht gewollten Fang umgehend und schonend zurück setzt, der kann das ohne Probleme machen.


    Genau so siehts aus.
    Damit gibts z.B. Probleme, bestimmte Gewässer als "C&R only" freizugeben! In Nationalparks in anderen Ländern z.B. ist das oft Standart!


    VG Alex

  • Zitat von outlaw

    Warum streitest du das an wenn du das auch so siehst? DU SAGST DOCH SELBST du musst dem Kind einen anderen Namen geben, Fakt ist nämlich wenn du in Deutschland sagst du gehst angeln und möchtest aber von vornherein alle Fische zurücksetzen (-> reines C&R Angeln), dann kannst du angezeigt und bestraft werden, wie leider bereits geschehen!!!


    Da hätte ich gerne Belege für.
    Wenn ich sage ich will die Bank ausrauben kann ich ja auch nicht für Bankraub bestraft werden bevor ich es gemacht habe. Von daher kann ich das nicht glauben.


    Und das C&R verboten ist ist eben auch falsch. Es gibt kein Gesetz das C&R verbietet, es gibt nur das Tierschutzgesetz das Schmerz und Streß zufügen ohne triftigem Grund verbietet. Demgegenüber stehen dann Forschungsergebnisse das Fische keinen Schmerz empfinden, die Tatsache das man den triftigem Grund auch nicht fest definiert hat, ect. Es ist halt immer eine Sache wie man argumentiert und interpretiert.
    Und die Aussage ich will einen Fisch fangen den es da nicht gibt, das ist doch auch nichts anderes als von vornherein zu sagen ich will alle Fische zurücksetzen. Aber ich kann auch sagen ich gehe Fischen und mache C&R bei (füge beliebige Fische ein) weil ich die nicht sinnvoll verwerten kann. Wie gesagt C&R ist nicht verboten, nur einem Fisch Schmerz und Streß zufügen ohne triftigem Grund ist verboten. Das einige Gerichte evt. in Einzelfällen das zurücksetzen eines maßigen Fisches als das interpretiert haben, ist eben eine Einzelfallentscheidung.


    Zitat


    Dieses reine C&R ist also niemals vorgeschrieben, sondern nur das zurücksetzen von einzelnen nicht verwertbaren Fischen!


    Sieh es wie Du willst, aber wenn er die in seinen Augen sinnvoll verwerten könnte, dann würde er es vermutlich tun und nicht C&R machen. Wer gerne Karpfen isst wird die nicht im Laden kaufen und den gefangenen zurücksetzen. Du kannst also sagen dass das Catch nicht erlaubt ist wenn Du keinen triftigen Grund fürs Fischen hast, das Release ist aber dann automatisch vorgeschrieben. :D



    Zum ersten Teil,das ist Blödsinn. Der Drosse ist schon lange nicht mehr am Leben, der kann nicht widersprechen.
    Und die Staatsanwaltschaft stimmt sicher auch nicht, das sind eher einzelne und wenn Du schon sagst sie argumentieren, dann sagt es auch gleich die Richter sahen es anders. :D
    Und das Hältern über längere Zeit Tierquälerei ist stimmt so auch nicht. Da ändert sich nicht. Es muss eben immer noch der triftige Grund da sein, und dann ist die Dauer meines Wissens nach nirgends begrenzt. Warum auch, je länger um so weniger Streß haben Forschungen ergeben.


    Und die Boile Geschichte, na das glaube ich erst wenn die durch ist. Die EU, das sind Länder in denen das Angeln einen zu hohen Stellenwert hat als das es so einfach passieren wird.

  • Kai S., mit Deiner Aussage: Wenn ich sage ich will die Bank ausrauben kann ich ja auch nicht für Bankraub bestraft werden bevor ich es gemacht habe. Von daher kann ich das nicht glauben.


    Irrtum, auch die Ankündigung einer strafbaren Handlung wird bestraft.

  • Zitat von Kai S.


    Da hätte ich gerne Belege für.


    google doch mal selber, es ist einfach so dass es schon zu Verurteilungen kam.


    Zitat von Kai S.


    Wenn ich sage ich will die Bank ausrauben kann ich ja auch nicht für Bankraub bestraft werden bevor ich es gemacht habe


    Alles klar, erst denken, dann posten.
    Deshalb wartet das SEK auch schön bis Terroristen erst mal einen Anschlag verübt haben, bis sie deren Wohnung stürmen :shock: :D


    Aber so langsam ufert der Thread hier aus, ich poste mal lieber nur in den Praxis - Themen weiter ...


    vg alex

  • Zitat von GrundelMax

    Also nochmals: Drill bis zur Erschöpfung, vermessen in der Abhängematte und auch das Fotographieren, weiter das anfüttern mit Boilies, da dies keine geeignete Nahrung für den Karpfen ist.



    Ist zwar schon a bissel her der Post, aber what the f.ck ist eine Abhängematte???????
    Hängt der Karpfen da lässig ab, oder was? Ein wenig chillen und grillen, oder wie?
    Als Testangler müsstest Du mir da weiterhelfen können.

    Die Zensur ist das lebendige Geständnis der Großen, dass sie nur verdummte Sklaven, aber keine freien Völker regieren können.

  • Zitat von outlaw

    Alles klar, erst denken, dann posten.
    Deshalb wartet das SEK auch schön bis Terroristen erst mal einen Anschlag verübt haben, bis sie deren Wohnung stürmen :shock: :D


    Wenn sie die wegen einem Terroranschlag verhaften wollen ja. Aber das machen sie ja nicht, denn sie geben sich dann mit der Planung eines Anschlages zufrieden und anderen Straftaten. Aber es kann dann eben keine Verurteilung wegen der Verübung eines Terroranschlages geben.


    Graubarsch: Das selbe, Du wirst da nicht für Bankraub bestraft, denn das hast Du ja nicht gemacht.


    Kleiner aber feiner Unterschied, der sicher einen großen Unterschied im Strafmaß ausmacht.


    Genau wie catch und release ja nicht bedeutet ich gehe mit dem Vorsatz ans Wasser sondern ich fange (catch) einen Fisch und setze ihn dann zurück (release). Auch bei einem untermaßigen Fisch ist es ja fangen und zurücksetzen (catch and release).

  • Zitat von MatthiasB.

    Ist zwar schon a bissel her der Post, aber what the f.ck ist eine Abhängematte???????
    Hängt der Karpfen da lässig ab, oder was? Ein wenig chillen und grillen, oder wie?
    Als Testangler müsstest Du mir da weiterhelfen können.


    @ MatthiasB Sorry
    Hängt der der Fisch oder hakt der Fisch?
    Richtige Bezeichnung Abhakmatte!
    Petri


  • @ all
    Catch & Release ist der Voratz einen Fisch zu fangen und diesen dann wieder zurück zu setzen.
    Auslegung der Tierrechtler und der Gerichte, die sich der Lobby Tierschützer und Tierrechtler anschließen.
    Wer mit Boilies über 24 mm fischt hat den Vorsatz einen großen Karpfen zu fangen.
    Wer den Karpfen Fotographiert und diesen auch noch in seiner Länge dokumentiert, weiter ihn unter Stress setzt, in dem er den Fisch drillt bis zur erschöpfung begeht eine Straftat.
    Diese Auslegung ist gängige Praxis der Gerichte und führt zur Verurteilung und Entzug des Fischereischeins.
    Beispiel: Ein kapitaler Fisch wird in den örlichen Zeitungen veröffentlicht, es wird daraufhin eine Anzeige erstattet so wird der Fotograph als Zeuge geladen, bestätigt dieser, der Fisch wurde zurückgesetz, kommt prompt die Verurtelung!
    Petri Heil GrundelMax

  • Zitat von GrundelMax

    Ein kapitaler Fisch wird in den örtlichen Zeitungen veröffentlicht, es wird daraufhin eine Anzeige erstattet so wird der Fotograph als Zeuge geladen, bestätigt dieser, der Fisch wurde zurückgesetz, kommt prompt die Verurtelung!
    Petri Heil GrundelMax


    Merken:
    Immer mit Selbstauslöser Fotos machen,die können nicht petzen...


    Außerdem:
    Woher wollen die wissen wer das Bild gemacht hat???

  • @ karpfengott,
    in der Regel rufen die meisten Angler die Redaktion an und die beauftragt dann, den zuständigen Reporter vor Ort einen Bericht zu machen.
    Ich glaube zu wissen, daß diese Angler mit der Peta zusammenarbeiten und dafür auch Geld bekommen oder bei der Peta Mitglieder sind.
    An manchen Seen wie am Rothsee Mfk, sind die Angler unter ständiger Beobachtung der Naturschützer!
    Petri Heil

  • Und du hast die Beobachter beim beobachten beobachtet oder woher weißt du das?


    Ist zwar Nabu:
    Hier auf der Insel gibt es in Wallnau eine große Nabu Station, glaubst du ich wurde auch nur einmal von einem Vogelschützer blööd angegredet, oder ähnliches? Ich habe schon einige gesehen dort und immer bin ich als Angler in Ruhe gelassen worden.

    Vom 1. bis zum 15. August in Dänemark....



    dem Hecht auf der Spur! ;)


    Eine Woche Nymindegab Süßwasserangeln, eine Woche Hansholm auf Makrele und Wolfsbarsch

  • Ich glaube das die Leute besseres zu tun haben als mir beim angeln zuzusehen...
    Und wenn mal einer beißt und sich einer dieser Nervensägen blicken lassen würde,würde ich den Fisch im Wasser abhaken und gut ist.
    Wer unbedingt in eine Tageszeitung kommen will mit seinem Fang,der soll sich vorher gedanken über die möglichen negativen Reaktion machen...

  • Also im Normalfall sind die Nabu-Leute eher daran interessiert, was wir machen und stellen sich mal daneben und schauen zu.
    Ich hatte bisher nie Probleme mit den normalen Mitgliedern, auch wenn mir die Kormoran-Sache auch ziemlich auf n Sack geht.


    Also bei uns im Süden sind mittlerweile fast jede Woche besondere Fänge in der regionalen Zeitung und da man sich in der Anglerszene kennt, weiß ich, dass da noch keiner Probleme hatte, wenn Fische released wurden.


    Zur PeTa kann ich nur sagen, dass der Laden mir deutlich gegen den Strich geht und durch gewisse Kampagnen wie "Dein Papa tötet Fische" der Kragen platzt, jedoch kann man das militante Pack nur ignorieren, da man die Vampire ja nicht mit Blut versorgen will.

  • Zitat von GrundelMax

    @ karpfengott,
    in der Regel rufen die meisten Angler die Redaktion an und die beauftragt dann, den zuständigen Reporter vor Ort einen Bericht zu machen.


    Und der ist dann natürlich nur 5 Minuten vom Fangplatz entfernt.
    Mal ehrlich, was für ein Blödsinn. Der "Mann vor Ort" ist doch vermutlich bei vielen Plätzen 2-3 Stunden entfernt, selbst wenn er gleich los fährt. So lange halten die dann ihren Fang, den sie zurücksetzen wollen, in den Händen.....
    Du oder Kumpel machen Foto, das wird mit Zeugenunterschrift hin geschickt und fertig. Wäre ein echt großer Aufwand wegen jeden 10 Kg Karpfen jemanden los zu schicken...


    Auch finde ich die Aussage das Du zu wissen glaubst das die Angler, die die Redaktion anrufen, mit der PETA zusammenarbeiten, echt lustig. Du unterstellst also das sie die Fische nur fangen damit sie die gefangen halten können bis die Reporter da sind um sie dann zurückzusetzen, im Geheimauftrag der PETA. Die wird dann einen negativen Bericht drüber machen, der Grund für diese Aktion. Nicht das ich es denen nicht zutrauen würde sowas zu machen, aber ich glaube das ist selbst für die PETA zuviel Aufwand für die Wirkung.


    Da graben sie zur Zeit doch lieber ihre uralte "Studie" aus und machen die Kampagne Angler haben einen kleinen in der Hose. Also liebe angelnde Mädels, nicht wundern, ihr seit Angler, da habt ihr laut PETA also einen kleinen in der Hose. :roll:

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