Problem mit Schonzeiten der Elbe in NDS

  • Hi Leute, bin da ein wenig im Zwiespalt, Es geht um ein etwa 10Km langes Elbstück in Niedersachsen. Dort sind die Fischereirechte seid etwa 1900 in Privatbesitz, und keiner der Verbände hat die Hand drauf.
    Nun ist es so das sich dort ein Verein eingepachtet hat, und man dort seine Angelkarten kaufen kann, und einmal unabhängig vom Verein bei dem Besitzer. Der Verein hat Schonzeiten für Hecht und Zander jeweils vom 1.1 - 1.5, und hat Mindestmaße beim Hecht von 70cm und Zander 60cm was in meinen Augen zuviel ist!
    Wenn ich dann aber trotzdem auf diese Fische angeln möchte, müsste es denn ja reichen wenn ich mir diese andere Angelkarte kaufen würde und müste mich an die regulären Schonzeiten und Mindestmaße halten oder?
    Oder sind die Daten des Vereins dort ebenfals bindend auch wenn ich mein Tages, Wochen oder Jahresticket woanders kaufe und es nicht vom Verein ausgestellt ist und dort keine Vermerkungen über die Zeiten gemacht sind?

    Ich bin nicht doof! Ich weiß nur wenig!


    Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

  • Also ich weiß, dass gesetzliche Schonzeiten und -maße bis auf Ausnahmen binden sind.
    Vereine können jedoch diese verlängern bzw. erhöhen, sodass dann diese Regelungen gelten.


    Wenn es an diesem Elbstück mehrere Pächter gibt, die alle überall an dieser Strecke fischen dürfen, dann musst du dich an die Regeln halten, die auf deinem Erlaubnisschein stehen.
    Wenn du jetzt einen Erlaubnisschein kaufst, der von einem anderen Pächter ausgestellt wurde und dort andere bzw. die gesetzlichen Schonzeiten eingetragen sind, dann hälst du dich an diese.

  • Die eine ist ein Fischereierlaubnisschein, wo nur Datum, Name und Strecke draufsteht, und der andere ist die vom Verein ausgestellte Gastkarte, wo noch zusätzlich Schonzeiten und Maße draufstehen. Hab ich das eine, habe ich für das andere ja nicht unterschrieben, also in meinen Augen ist das dann auch nicht bindend was auf der Vereinskarte steht, wenn ich den Fischereierlaubnisschein habe. Oder sehe ich das falsch.

    Ich bin nicht doof! Ich weiß nur wenig!


    Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

  • Naja, auf dem einem steht garnichts diesbezüglich, daher gehe ich von den Gesetzlichen Zeiten aus. Ich habe auch gerade mit dem Örtlichen Fischer gesprochen, und er sagte mir auch, das die Gesetzlichen Zeiten gelten.
    Also wäre mein Fazit, das ich mir den Erlaubnisschein kaufen werde.

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    Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

  • Also erstmal würde ich es auch so sehen wie Du.
    Wir hatten auch Gewässer wo zwei Vereine fischen dürfen, die einen hatten ab 1 Jan. Schonzeit, die anderen ab 1 Feb. erst. Möglich ist es also problemlos, nur musst Du Dich natürlich an die gesetzlichen Schonzeiten und Maße halten, also z.B. Zander 35cm und Hecht 45 cm.


    Nur warum fragst Du uns? Wir können Dir nur sagen was wir denken, Du musst da schon denjenigen fragend er die Karten ausgibt. Wenn der eine Abmachung mit dem Verein hat das der die Daten, ect. bestimmt, dann wirst Du es dann schon erfahren. Wenn nicht, dann hast Du die Sicherheit das Du Dich darum nicht kümmern musst. Also frage die Leute die Dir eine sichere Antwort geben können.

  • 1. Weil fragen nichts kostet!
    2. Es sein kann das jemand was davon versteht.
    3. Wie die persönliche Meinung anderer dabei ist.
    4. Die Karten werden an 5 verschiedene Stellen ausgegeben und jeder sagt was anderes.

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  • Zitat von niels1984

    3. Wie die persönliche Meinung anderer dabei ist.


    Meine persönlich Meinung dazu möchte ich dir gerne schreiben. 8)


    Ich würde mir ein zweites Loch in den A**** freuen, wenn ich sehen würde, dass es dort einen Verein gibt, der ganz offenbar dabei ist, auf Grund von vernünftigen Schonzeitregelungen und VERNÜNFTIGEREN Mindestmaßen, einen anglerisch attraktiven Fischbestand aufzubauen.


    Ich würde mich sofort an diesen Bemühungen beteiligen und mich selbst diesen Regeln unterwerfen, auch wenn ich dass nicht müsste, weil es die Möglichkeit einer anderen Fischereiberechtigung für dieses Stück gibt. Auf jeden Fall würde ich niemals versuchen, diese vernünftigen Regelungen auf irgendwelchen anderer Wegen zu umgehen.


    Dabei wäre es mir vollkommen egal, ob auf der selben Strecke Fischer und anderer Angler anders handeln, da ich mit den Vorgaben des Vereins absolut auf einer Linie stehe und mich freuen würde, wenn noch viel mehr Vereine solche Regelungen schaffen würden.

  • Ich seh das anders, wenn ich Angeln darf, tue ich es auch. und die Mindestmaße sind wie ich finde sehr überzogen, demnach hätte ich in 2010 nur einen maßigen Hecht gefangen, weil die Durchschnittsgröße bei uns bei ca 60 cm liegt. Wobei der Bestand bei uns hervorragend ist was Waller, Hecht, Aal und Zander angeht.
    Was die Moralische Seite angeht, ist nicht so gut, aber das ist vieles, wie Aalangeln oder ähnliches. Und da ich nicht vorhabe die Natur auszubeuten, kann ich damit ganz gut leben.
    Und wenn man wie du z.b. der Meinung ist, wäre es sicher Sinnvoll die Angeln von Januar bis Mai wegzustellen, unabhängig von Vereinsvorgaben wenn es eh egal ist wie Fischer oder andere Angler handeln sondern für die eigenen Prinzipien.

    Ich bin nicht doof! Ich weiß nur wenig!


    Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

  • Naja, aber du solltest die Fischerei ja auch nachhaltig betreiben, mal losgelöst von dem Gedanke Fisch um jeden Preis zu fangen und dann auch den maßigen Fisch mitzunehmen.
    Klar, man nimmt manche Fische mit, aber warum denn jeden maßigen Fisch?
    Kannst du nur von Erfolg sprechen, wenn du den Fisch mitgenommen hast?

  • Jeder darf das sehen wie er will, deshalb heißt es ja "persönliche Meinung". ;)


    Stelle dir doch mal die Frage, warum du im Jahr 2010 nur einen Hecht über 70 cm gefangen hast. Glaubst du es liegt an dir, oder könnte es vielleicht auch einfach daran liegen, das viele Hechte gar nicht die Chance bekommen, die 70 cm zu erreichen, weil man ihnen schon ab Erreichen des gesetzlichen Mindestmaßes auf den Kopf hauen darf und davon auch reichlich Gebrauch gemacht wird?


    Deinen letzten Satz habe ich nicht ganz verstanden. Was haben, Fischer und andere Angler damit zu tun, wann ich angeln gehe oder nicht?!


    Wenn eine Fischart geschont ist, beangele ich diese in dieser Zeit nicht gezielt. Fange ich sie doch unbeabsichtigt, wird der Fische schonend zurück gesetzt und gut ist. Hier in Brandenburg beginnt die Schonzeit für Hechte am 01.02. und endet am 31.03 (eine Zeit, in der die Gewässer größtenteils eisbedeckt sind). Dies ist auch vollkommen ausreichend, da die Hechte hier Anfang April immer bereits fertig sind mit dem Laichgeschäft. Ich muss also nicht bis Ende Mai warten und das ist auch gar nicht nötig. Wenn ich bereits im März (falls die Gewässer eisfrei sind) auf Barsche angeln gehe und es beißt doch mal ein kleiner Hecht an, setzte ich ihn schnell zurück und gut ist.

  • Zitat von rissfischer

    Naja, aber du solltest die Fischerei ja auch nachhaltig betreiben, mal losgelöst von dem Gedanke Fisch um jeden Preis zu fangen und dann auch den maßigen Fisch mitzunehmen.
    Klar, man nimmt manche Fische mit, aber warum denn jeden maßigen Fisch?
    Kannst du nur von Erfolg sprechen, wenn du den Fisch mitgenommen hast?


    Was du da sagst, steht nirgendwo!
    Ich habe nie gesagt, das ich jeden maßigen Fisch mitnehme. Ich spreche nicht von Erfolg wenn ich einen Fisch mitgenommen habe!
    Was für ein Gedanke Fisch um jeden Preis zu fangen? Tut mir leid, aber das ist alles aus den Haaren gezogen.
    Ich stelle die Mindestgröße in Frage, weil sie kaum erreicht wird bei uns.
    Ich fragte nach der Rechtsgrundlage für die Schonzeit.
    Ich habe keine Ahnung wie du auf diesem Kram kommst.

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  • @ tom
    Das kann ich dir beantworten, weil es bei uns einen leider nötigen Hochwasserschutz gibt, der mit sehr großen Düsen und Pumpen betrieben wird, und soviel Dampf hat, das er eine ganze Stadt schützen kann.
    Fals es jemand mal sehen will:


    http://wendland-net.de/index.p…itzacker-hochwasserschutz


    Dies ist auch nur ein Beispiel, was aber wirklich große Auswirkungen hat jedes Jahr.
    Der Hechtrekord 2010 lag bei uns bei 109cm. Es gibt auch große bei uns, nur fängt man die nicht als Ufernagler bei uns.

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    Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

  • Zitat von rissfischer

    Naja, wenn du so gegen diese Schonzeiten wetterst, habe ich daraus geschlossen, dass es dir darum geht, die Fische mitzunehmen.


    Falls ich das falsch interpretiert habe, sorry.


    Ist ja ok, mir geht es einfach darum die Angel nochmal vor der Gesetzlichen Schonzeit auswerfen zu dürfen. Wenn was beißt, freu ich mich natürlich, mitnehmen würde ich nichts mehr vor dem Ableichen.

    Ich bin nicht doof! Ich weiß nur wenig!


    Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

  • Fakt ist : Gesetzliche Schonmaße und -zeiten sind bindend. Für den Angler und auch für den/die Pächter. Verkürzt werden dürfen diese Werte auf keinen Fall.


    Wenn ein Pächter oder Verein diese Werte verlängert, dann ist es eine Ausgabebedingung, sprich man "soll" sich daran halten. Entnimmst Du jetzt z.B. einen Hecht, der das gesetzliche Maß hat, jedoch noch nicht das Maß des Pächters, dann kann Dich niemand wegen Wilderei belangen. Einzig der Entzug der Gewässererlaubnis ohne anschließende Neuerteilung ist dann nicht mehr möglich. Der Pächter muss in keinster Weise dieses beidseitige Rechtsgeschäft eingehen (mehr ist der Kauf/Verkauf der Angelkarte nicht).

  • Das ist mal ne gute Aussage, danke Gerd!
    Denn kaufe ich mir den Fischereierlaubnisschein mit den gesetzlich gültigen Daten, und kann munter weiterangeln wie jeder andere auch.

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