Diskussionsrunde zum Thema: Zandergröße zum mitnehmen

  • Da ich das Thema nun schon etwas verfolgt habe möchte ich mich auch kurz dazu Äussern.


    Eigentlich bin ich kein wirklicher FIschesser, sprich bei mir kommt einmal im Monat Fisch auf den Tisch. Hauptsächlich sind das Zander, Hecht, Barsch und Forelle. Da ich aber, soweit es meine Zeit zulässt gerne ans Gewässer gehe um mich beim angeln zu entspannen, stehe ich hier im Widerspruch zum oben erwähnten Tierschutzgesetz §1.
    Nun ist es aber so, dass ich schon mit dem Ziel ans Wasser gehe um einen der schmackhafte Fische zu fangen (die Karpfenesser mögen mir verzeihen das dieser Fisch nicht dabei ist ;) ) aber manchmal fängt man nur andere von mir nicht verwertbare Fischarten. Was macht man also in dieser Zwickmühle?
    Die Argumentation von Tom kann ich mir dann sehr schön zurechtlegen. Fische ich beispielsweise mit nen Matchrute und ner paralell ausgelegte Köderfischrute dann klappt die Auslegung wunderbar. Komisch wird es dann nur zu erklären was ich mit der Matchrute fangen möchte? (Köderfische?)


    Ist es dann aber auch nicht gegen das Tierschutzgesetz wenn ich einen Fisch fange um ihn dann als Köder zu gebrauchen? Ich verwerte ihn ja nicht persönlich, sondern er ist dann "nur das Mittel zum Zweck".


    Anders sieht es aus wenn ich neben der Matchrute noch mit ner Karpfenrute fische, obwohl ich diesen eigentlich nicht entnehmen möchte. Rein rethorisch gefragt: wie sieht es dann hier mit dem Gesetz aus? Hegemaßnahme, ich müsste den Fisch in ein andere GEwässer überführen oder aber der Bestand ist verbuttet.
    Bei strikter Auslegung des § 17 Tierschutzgesetz


    "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1.ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
    2.einem Wirbeltier
    a)aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
    b)länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
    zufügt"


    macht man sich also strafbar, oder?


    Ich hoffe die Ausführungen schweifen nicht arg vomTopic ab.

  • Strafbar machst du dich, wenn man dir nachweisen kann, dass du gezielt, bewusst und absichtlich auf eine Fischart angelst, die du von vorne rein nicht verwerten kannst oder willst. Dieser Nachweiß muss dir allerdings zu 100% erbracht werden. In de Praxis stelle ich mir das aber in so ziemlich jedem Fall schwierig vor.


    Um mal bei deinem Beispiel mit der Karpfenrute zu bleiben:


    Selbst wenn da als Köder ein 30er Boilie dran hängt, kann man noch immer behaupten, dass das Ziel der Angelei ein fetter Brassen für die Räuchertonne ist. Kleinere Köder will man nicht nehmen, um kleinere Brassen zu vermeiden. Wenn nun ständig Karpfen auf den "Großbrassenköder" beißen ist das ärgerlich, aber unvermeidlich.


    Strafbar machst du dich nicht, wenn du nun den (die) "Beifangkarpfen" wieder zurücksetzt. Wenn du natürlich vorher öffentlich und überall erklärst, du angelst gezielt auf Karpfen mit der Absicht diese alle wieder schwimmen zu lassen könntest du wirklich ein Problem bekommen.

  • Dass müsste aber dann bedeuten ,wenn ich auf Karpfen angeln will aber sie nicht mitnehmen will ,dass ich sie mitnehmen muss?
    So muss ich sie also verwerten anstatt Catch&Relese zu betreiben?

  • Das bedeutet, wenn du auf Karpfen angeln willst, gehst du auf Karpfen angeln, nur sagst es nicht jedem.
    Fängst du deinen Karpfen kannst du ihn wieder zurück setzen.
    Macht deswegen einer Alarm, so hattest du es doch auf die dicken Brassen abgesehen. Das hin und wieder mal ein Karpfen beißt, kannst du schließlich nicht ausschließen.
    Oder wenn du einen 20 Pfünder an Land holst, kannst du ihn mit ruhigem Gewissen wieder ins Wasser zurücksetzen. Denn den kannst du "natürlich" nicht verwerten, du hast es ja auf die 4-8 Pfünder abgesehen. Das du deswegen aber mit großen Murmeln angelst, liegt nur daran, dass du dir die Brassen so gut wie möglich vom Hals halten möchtest.


    Wie du siehst, wird es dir sehr schwer nachzuweisen sein, dass du gezielt auf Karpfen fischt, und diese vorsätzlich zurücksetzt.
    Denn du verstößt nicht gegen das Gesetz, wenn du einen maßigen Fisch wieder zurücksetzt, den du nicht verwerten kannst, sondern du verstößt gegen das Gesetz, wenn du einen maßigen Fisch tötest, ohne einen triftigen Grund, sprich dessen Verwertung.

  • Danke jetzt kenne ich mich wieder aus.Ich will ja mich ebenfalls entspannen anstatt pures Abschlachten zu betreiben.Bin froh das ich jetzt endlich wieder ein Gewässer mit Zurücksetzterlaubnis habe.

  • Ich hab da jetzt mal ne Frage auch wenns vlt. ein bisll OT ist.
    Wer will mich denn anzeigen wenn ich nen Fisch zurücksetze? Die sollen mir doch bitte vor Gericht mal beweisen das der Fisch Maß hatte, und mir ausserdem nicht ausversehen aus der Hand geglitten ist.
    Selbst wenn mir einer nachweisen kann, das ich auf die Forelle gefischt habe, die ich da gerade zurückgesetzt habe, dürfte das ziemlich unmöglich sein...
    LG
    Moritz

  • Zitat von Bait

    Moin, moin,
    verwundert die Augen reib...


    @Kai.S
    Ist hier die Sachlichkeit verlorengegangen?


    Bei Dir scheinbar schon, denn Dein einer Satz war eben nicht sachlich sondern so allein für sich als allgemein gültige Aussage einfach falsch.


    Zitat von Bait

    Ist Polemik in Form von "bullshit" hier die neue Umgangsform? :?: :?: :?:


    Ich schrieb auch nicht was ICH mache...


    Das ist keine Polemik das ist einfach Bullshit weil gegen das Gesetz was Du da so geschrieben hast. Tom hat es schon gut erklärt.


    Zitat von Bait

    Mindestmaß = Mitnahme vorgeschrieben


    Also DU sagst damit (weil Du es in keinster Weise eingrenzt sondern nur diesen einen und eindeutig falschen Satz schreibst) wenn ich jetzt einen Hecht oder Zander über dem Mindestmaß fange muss ich ihn mitnehmen. Deine Aussage. Wir haben aber Schonzeit und die verbietet es mir. Allein das zeigt schon die Aussage ist falsch, zumindest so allgemein wie Du sie geschrieben hat (aber so als sei sie allgemeingültig)


    Dann sagt das Tierschutzgesetz eben noch das was in §1 steht und zitiert wurde. Fange ich nun also einen 1m Zander den ich nicht sinnvoll verwerten kann weil ich gar nicht weiß wann ich das alles essen soll, dann verbietet mir genau DAS Gesetz ihn zu töten und es zwingt mich ihn zurück zu setzen. Das selbe wenn er zu klein ist und ich ihn deshalb nicht sinnvoll verwerten kann oder weil es Zander Nr. 2 ist und ich ihn deshalb nicht sinnvoll verwerten kann, ect. ect. ect.


    Tom hat ja noch genug anderes dazu gesagt.


    Du sieht es ist nicht nur falsch sondern auch gegen das Gesetz wenn man sich an Deine Aussage

    Zitat von Bait

    Mindestmaß = Mitnahme vorgeschrieben

    hält!


    Zitat von Bait

    Ich schrieb auch nicht was ICH mache...


    Habe ich auch nicht behauptet, ich sagte nur das Du gegen das Gesetz verstößt wenn Du das machst was Du schreibst. Das gilt für jeden hier.


    Zitat von Bait


    Dann ist der VDSF in seiner Ausführung natürlich auch falsch und illegal...
    http://www.vdsf.de/fischerei/schutz.html


    A ist richtig.


    Zitat

    1.1 Der VDSF ist nach §29 BNatSchG anerkannt und nimmt die Interessen der Angelfischer auf Bundesebene und auf internationaler Ebene wahr


    Das ist nicht ganz wahr, denn die Interessen der Angelfischer nimmt er oft genug nicht wahr.

    Zitat


    2.1 Der gefangene Fisch ist zu bestimmen, zu messen und wenn er maßig ist und keine Artenschonbestimmung besteht, zu betäuben, zu töten und schließlich abzuködern. Untermaßige oder einer Schonbestimmung unterliegende Fische sind vorsichtig zurückzusetzen.
    Ein Zurücksetzen kommt auch in Betracht, wenn es das Hegeziel erfordert.


    Da unterscheiden sie, im Gegensatz zu Dir, z.B. schon indem sie sagen das Maß allein ist noch kein Faktor.


    Zitat

    Fische sind, sofern es die fischereilichen Vorschriften der Länder zulassen, nur aus wissenschaftlichen Gründen oder zur Erhaltung und der Verbesserung der Qualität im Setzkescher zu halten.


    Da liegen sie z.B. falsch. Da sagt unser Landesfischereigesetz auch etwas anderes, denn es kennt noch weitere Gründe die auch zulässig sind. Das nur ist also eindeutig eine Falschaussage.


    Zitat

    Um sicherzustellen, dass bei fischereilichen Veranstaltungen die tierschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, hat der VDSF in Abstimmung mit den Tierschutzreferenten der Länder eine Richtlinie für Gemeinschaftsfischen beschlossen. Nach dieser Richtlinie dürfen nur dann Gemeinschaftsfischen durchgeführt werden, wenn sie der Kontaktpflege innerhalb eines Vereins oder mehrerer Vereine dienen und dem Hegeziel entsprechen.


    Wie der Name Richtlinie schon sagt, man kann sich danach richten aber es ist nicht bindend und ob die sowas schreiben oder in China fällt ein Sack Reis um...
    Abgesehen davon ist auch immer das Gesetz entscheidend und nicht das was irgendein Verband sagt. Leider nehmen einige alte alte Vereinsvorstände das für bare Münze und halten sich an den Schwachsinn und verzichten deshalb auf Setzkescher.


    Zitat von Madgraf


    Nun ist es aber so, dass ich schon mit dem Ziel ans Wasser gehe um einen der schmackhafte Fische zu fangen (die Karpfenesser mögen mir verzeihen das dieser Fisch nicht dabei ist ;) ) aber manchmal fängt man nur andere von mir nicht verwertbare Fischarten. Was macht man also in dieser Zwickmühle?
    Die Argumentation von Tom kann ich mir dann sehr schön zurechtlegen. Fische ich beispielsweise mit nen Matchrute und ner paralell ausgelegte Köderfischrute dann klappt die Auslegung wunderbar. Komisch wird es dann nur zu erklären was ich mit der Matchrute fangen möchte? (Köderfische?)


    Ist es dann aber auch nicht gegen das Tierschutzgesetz wenn ich einen Fisch fange um ihn dann als Köder zu gebrauchen? Ich verwerte ihn ja nicht persönlich, sondern er ist dann "nur das Mittel zum Zweck".


    Keine Zwickmühle, Du willst den nicht fangen und kannst ihn nicht sinnvoll verwerten, also musst Du ihn zurücksetzen gemäß §1.


    Und nein es ist nicht gegen das Tierschutzgesetz Köfis zu fangen, denn sinnvolle Verwertung durch Mensch und Tier sagt ja schon mal das nicht Du ihn essen musst (unsere Katzen freuen sich über Fisch und das ist eindeutig eine sinnvolle Verwertung aus Sicht des Tierschutzgesetzes) und einen Fisch als Köfi zu nutzen um damit sein eigenes Essen zu fangen ist doch definitiv ein sinnvoller Grund.


    Zitat von Zeilkarpfen

    Dass müsste aber dann bedeuten ,wenn ich auf Karpfen angeln will aber sie nicht mitnehmen will ,dass ich sie mitnehmen muss?


    Beides falsch!
    Das bedeutet wenn Du auf Karpfen angelns willst ohne das Du sie mitnehmen willst, dann verstößt Du schon gegen §1. In dem Moment wo Du auf sie fischt ist es ein versuchter Verstoß dagegen, beißt dann einer hast Du dagegen verstoßen. Du willst ja einem Fisch "Leid" zufügen ohne einen triftigen Grund. Wobei das eine einseitige Sicht ist, denn erstens ist nicht belegt das der Fisch leidet und zweitens ist ein sinnvoller Grund ja recht schwammig. Sich zu erholen und die Gesundheit zu verbessern ist aus meiner Sicht auch ein triftiger Grund, aber ok das hat bisher noch kein Gericht so gesehen, nur wenn Du eben einen Grund dafür nennen kannst den das Gericht akzeptiert, (eben aus medizinischer Sicht sinnvoll oder was weiß ich) dann ist es auch ok. Nur wie gesagt bisher sind nur wenige Gründe als triftig anerkannt worden.


    Zitat von Zeilkarpfen

    So muss ich sie also verwerten anstatt Catch&Relese zu betreiben?


    Nimmst Du sie mit obwohl Du sie nicht verwerten kannst ist es wieder ein Verstoß. Und auch hier ist es eben falsch zu sagen ich muss sie verwerten obwohl ich C&R machen will. Der Vorsatz sie ohne triftigen Grund fangen zu wollen ist schon der Vorsatz gegen §1 zu verstoßen. Hakst Du dann einen hast Du dagegen verstoßen denn bis zum Biss hattest Du ja laut eigener Aussage keinen triftigen Grund dem Fisch zu schaden. Er danach suchst Du dir dann einen als nachträgliche Rechtfertigung für den Verstoß. :D


    Wie es hier also schon gesagt wurde, Du darfst nicht mit dem Vorsatz angeln gehen jeden gefangenen Fisch zurück setzen zu wollen. Dann ist alles ok und dann darfst Du dann auch Angeln, und dann musst Du jeden Fisch - den Du nicht sinnvoll verwerten kannst weil er der gewünschten sinnvoll verwertbaren Beute entspricht - zurück setzen. Tom hat mit den Brassen ja einen solchen Fall schon genannt.


    Raubfischer: Da hast Du recht, das nachzuweisen ist immer das Problem und unser Vorteil.

  • Moin,


    ich melde mich ab.
    Juristischer Kurs mit persönlicher Note und Auslegung.
    Und der Tonfall ...
    @Kai.S
    So einen Unsinn einer persönlichen Gesetzesauslegung hab ich ewig nicht gelesen.Biegen und Brechen nennt man das.
    Hab das mal mit unserem Hausjuristen durchgesprochen.
    Der lacht immer noch...
    Alle haben Unrecht und ein einzelner weiß natürlich wie Hege korrekt ist.
    @ Madgraf
    Genau so ist es.


    Abgemeldet


    Bait

  • Zitat von Bait


    Regeln gelten aber für alle.
    Eine Ampel wird auch nicht weniger rot weil ich farbenblind oder sonstetwas bin.


    Jede Regel beinhaltet auch Ausnahmen (auch Deine genannte Ampel!)


    Regel:
    Ampel rot = vor der Haltelinie anhalten
    Ampel grün = fahren


    Ausnahme:
    Wenn jedoch die Verkehrslage es erfordert, dann ist es erlaubt bei Rotlicht die Haltelinie zu überfahren,
    bzw. bei Grünlicht stehen zu bleiben


    Jeder Gesetzestext ist nicht ausschliesslich mit Ja oder Nein zu werten
    Also auch, wie Du aus den Ausführungen der o.g. Beiträge erkennen kannst,
    in diesem Fall



    Nachtrag: Leider zu spät gepostet ... Bait entzog sich eben der Diskussionsrunde
    Solltest Du noch lesen dann befrage mal Deinen Hausjuristen bzgl. Auslegungen und Ausnahmen bei Regeln
    Gäbe es diese nicht zu Hauf, dann bräuchte es nämlich keine Richter und "Hausjuristen"

  • Dieser Thread ist ein wunderbares Beispiel dafür, wie wir Angler unser schönes Hobby selbst zerlabern!!!


    Allen Anglern voran natürlich unser toller Dachverband VDSF!


    Ich für meinen Teil gehe Angeln, fange Fische, verwerte einige Barsche, Zander und Forellen und setze etliche wieder zurück.
    Ich stippe auf Rotaugen und setze die gefangenen Fische wieder zurück und habe Spass dabei!!!
    Ich hältere zu weilen Fische im Setzkescher (mit "Fish-friendly"-Zertifikat).
    Ich beachte Schonzeiten und Schonmaße und dehne diese nach bestem Wissen und Gewissen aus - So ist bei mir die Äsche zur Zeit ganzjährig geschont und für Zander unter 60 cm oder über 80cm mache ich meine Küche auch nicht dreckig!


    Die weitaus meisten Gängelungen haben sich die Angler selbst zu zuschreiben! Mit bestem Dank an den VDSF!


    Also geht Angeln und handelt mit Verstand und Rücksicht auf Natur, Fische und nicht zuletzt auf die kommenden Generationen von Anglern!

    Take your child to the place where no one cries,
    to the place where the eagle learns to fly!
    Pinkcream 69



  • Sehr gutes Statement zur Sache {ß*# {ß*# {ß*# {ß*#

  • hallo,
    ich verfolge die diskussion jetzt schon eine weile und muss sagen:
    bravo stratmann, ich sehe das genauso.
    wir beangeln ( bis auf forelle ) eigentlich die gleichen fische und ich sehe es ähnlich.
    ich angle fische, ich verwerte fische und fische die ich fange und nicht verwerten kann,will oder darf wandern schonend zurrück!
    soll mir doch mal jemand nachweisen das der 10cm barsch der wieder schwimmen dürfte nicht ein untermassiger zander war oder das 10cm rotauge welches ich zurrücksetze nicht eine ukelei war auf die ich es gar nicht abgesehen hatte.
    auch ich hältere fische im setzkescher (dort wo es erlaubt ist ) wenn die aussentemperatur es fast unmöglich macht morgens gefangene fische bis abends frisch zu halten ( obwohl ich dies mit kühltasche(n) und 1,5L pet-flaschen als akkus auch schon erfolgreich praktiziert habe).


    gruss matthias


  • Naja Du hast doch mit der juristischen Sache angefangen. Wie soll man darauf antworten außer mit juristischen Argumenten/Auslegungen um klar zu machen das es so nicht ist? Das ist aber das große Problem, irgendwer (teils sogar diejenigen die unsere Interessen vertreten sollen) interpretiert es halt so falsch und viele glauben das dann. Warum werden denn soviele Fische sinnlos abgeknüppelt, eben wegen diesem Irrglauben.


    Wenn Du Dich jetzt angegriffen fühlst entschuldige ich mich, das wollte ich nicht.
    Ich habe das Bullshit nicht auf Dich bezogen sondern nur auf die Aussage wie Du sie getätigt hast (über dem Mindestmaß = töten müssen). Sorry falls es falsch rüber kam. Ich habe auch verstanden das Du es ebenfalls nicht so streng siehst und wie schon geschrieben ich habe auch nicht behauptet das Du es so handhabst.


    Du hattest angefangen mir vorzuwerfen das ich nicht sachlich bin. Ich habe es nur widerlegt und Dir gezeigt warum Deine Aussage nicht sachlich ist (weil zu allgemein gehalten). Ich habe ja auch immer wieder darauf hingewiesen das es meist eben daran liegt das es zu allgemein gehalten ist (in einzelnen Bereichen stimmt Die Aussage von Dir ja).


    Außerdem ist es keine persönliche Gesetzesauslegung sondern eine die auch andere teilen. In der Anglerpraxis gibt es dazu einen hervorragenden Artikel von einem Juristen http://www.anglerpraxis.de/aus…-anglerischen-praxis.html
    Abgesehen davon ist jeder Gerichtsentscheid meist auch eine persönliche Gesetzesauslegung und sei es beim Strafmaß bei dem es ja eine Spanne gibt. Wie sagte mein Rechtslehrer so schön, vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.


    Dein Hausjurist sollte sich auf jeden Fall mal mit dem Thema befassen. Ich würde z.B. gerne wissen warum er denn keinen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sieht wenn Du einen maßigen Fisch tötest um ihn dann in den Biomüll zu werfen weil Du ihn nicht verwerten kannst. Nur weil es gesetzlich erlaubt ist ihn in der Größe zu töten gibt es doch noch keine Pflicht dazu. Die Pflicht kann es höchstens geben wenn ess aus hegerischer Sicht notwendig ist die Fische zu entnehmen.Dann gibt es aber ja den triftigen Grund durch die Hegepflicht.


    Zu Deinem Satz "Alle haben Unrecht und ein einzelner weiß natürlich wie Hege korrekt ist", den kann ich jetzt nicht ganz nachvollziehen. Ich habe mich ja Tom angeschlossen und einigen der anderen hier ebenfalls. Du bist da im Moment hier ein wenig allein mit Deiner Ja/Nein Auslegung, aber da versuchen wir ja alle Dir zu erklären warum es nicht so einfach geht. Von alle haben Unrecht kann jedenfalls keine Rede sein, dafür gibt es auf beiden Seiten zuviele (allein schon Peta, ect. bei Deiner).


    Ansonsten kann ich nur sagen schönes Beispiel Peter um es allgemein und knapp zusammen zu fassen.


    Das wir der selben Meinung sind Olli haben wir ja schon mehrfach festgestellt. Zum Glück ist Holland von mir aus ja auch nicht so weit entfernt. Frage mal Martin Jager wie es ihm mit Bernd (von den Fängen auf ihrem "Mittelplatz" mal abgesehen) dort gefallen hat bei der Open Kampioenschap van Westerlee. Da war der Setzkescher sogar vorgeschrieben.


    Und ich bin auch der Meinung das man erst einmal belegen soll das ein Fisch sinnvoll zu verwerten war der zurück ging, denn das kann ja immer nur der zweifelsfrei entscheiden der ihn verwerten müsste. Zum Glück gibt es da ja auch einige entsprechende Gerichtsurteile zugunsten der Fänger, eben weil es nicht so einfach ist alles über dem Maß = töten müssen.


    Und ich kann einen 28 cm Aal oder einen 35 cm Zander eher selten sinnvoll verwerten. An einem 45 cm Hecht oder 32 cm Karpfen ist auch wenig dran.

  • Zitat von Onkel Tom

    Ach, fast vergessen. Den VDSF hier anzuführen ist in gewisser Weise bezeichnend. Diese, eure, westdeutsche "Interessenvertretung" (<-- ganz schlechter Scherz) ist ursächlich verantwortlich für die angelfeindlichen Gesetze der letzten Jahrzehnte in den westdeutschen Bundesländern. Das Verbot des lebenden Köderfisches wurde maßgeblich durch das einknicken des VDSF vor vermeidlichen „Tier- und Umweltschützern“ herbei geführt. Das Setzkescherverbot und das Nachtangelverbot wirst du in ostdeutschen, vom DAV geführten Bundesländern nicht finden. Das liegt ganz einfach daran, das der DAV die Interessen seiner Angler vertritt, während der VDSF scheinbar genau das Gegenteil macht. Es kann natürlich auch sein, das die Westdeutschenangler das genau so wollen, dann habe ich nichts gesagt




    :shock: Wie gehst Du denn ab??
    Na, wenn sich die Nord- und Süddeutschen so angehen würden, aber irgendwie herrscht Stille zwischen denen...komisch. Ich würde darauf Tippen, dass es einige gibt, die gerne die Mauer wieder haben wollen.
    Irgendwie bin ich es leid, von irgendwelchen OSTDEUTSCHEN als dümmlich dargestellt zu werden, nur weil die Mitgliedschaft eines Vereins die Mitgliedschaft im VDSF vorschreibt! Ich bin Angler und will angeln, mir scheiss-egal, wen oder was ich dafür bezahlen muss. Aber diese verdammten Ost vs. West Debatten, haben hier mal überhaupt keinen Sinn! Weder hier, noch anderswo! Zumal es auch nicht der Ausgangspunkt dieses Threads gewesen ist.


    Erkläre mir aber mal bitte, wo ich in Westdeutschland nicht Nachtangeln darf. Die Gewässer die ich beangel, darf ich auch Nachts beangeln. Das der lebende Köderfisch verboten worden ist, in fast allen Ländern Europas, ist natürlich auch der VDSF für verantwortlich, oder wie?
    Also auf einige Klamotten komm ich mal garnicht klar, lieber Tom.

    Die Zensur ist das lebendige Geständnis der Großen, dass sie nur verdummte Sklaven, aber keine freien Völker regieren können.

  • Etwas schlecht geschlafen Matthias?!


    Den einzigen den ich hier gerade "abgehen" sehe (lese) bist du!


    Ich habe hier keine Ost vs. West Debatte angefangen, sondern die beiden Dachverbände ins Spiel gebracht. Den einen gibt es nun mal in den ostdeutschen Bundesländern, von mir aus auch neun Bundesländern, wenn du dich dann besser fühlst und den anderen eben in den alten Bundesländern. Natürlich gibt es die auch im Süden und Norden unseres Landes.


    Mit Blick auf eine angedachte Fusion dieser beiden Verbände hat meine Aussage durchaus Bezug zu diesem Thema!


    Deine Mauervergleiche kannst du dir sparen, schon mal auf die Idee gekommen, dass ich davon nicht wirklich viel mitbekommen habe, mein Alter kannst du links lesen.


    Ach so, im gesamten Bundesland Baden Württemberg besteht noch immer ein Nachangelverbot.


    In dem Ton mein lieber, lege ich nicht sonderlich Wert auf weiteren Meinungsaustausch, zu mal von mir zu diesem Thema eigentlich alles gesagt ist.


    Schönen Abend noch.

  • Zitat von MatthiasB.

    Erkläre mir aber mal bitte, wo ich in Westdeutschland nicht Nachtangeln darf.


    Z.B. bei uns in den Naturschutzgebieten. Das war eine der Bedingungen damit wir da überhaupt angeln dürfen. Das hat aber nichts mit dem VDSF zu schaffen sondern damit das die Behörden die die Fischereirechte haben das zur Bedingung gemacht haben wegen dem Naturschutz, damit die Tiere Nachts nicht gestört werden.


    Und wenn ich Googel, dann kommt als erstes unter Nachtangelverbot ein Meckerthread in dem sich 2004 einer darüber ausläßt das BaWü endlich das Nachtangelverbot kippen will und dann ein Verband dagegen ist.


    Btw. ist es in SH gerade so das der Verband, neben vielen sehr sinnvollen Einwänden zugunsten der Angler, aber auch gegen Lockerungen für Angler in einem einzelnen Bereich votiert. Da will das Land einiges einfacher machen damit mehr Leute fischen können.


    Der LV kritisiert dann die Befreiung von der Fischereischeinpflicht an allen geschlossenen Gewässern. Sie weisen sogar darauf hin das andere Länder die Teilnahme am Vorbereitungskurs zur Prüfung als Pflicht haben (klingt als ob sie diesen Blödsinn auch am liebsten hätten).


    Sie beschweren sich auch das die Fischereiabgabe damit weniger wird. Und für Anfänger gibt es ja die Möglichkeit private Kleingewässer zu nutzen.


    Mit am besten ist aber dieser Satz hier den ich so aus dem Anglerboard zitieren möchte.

    Zitat

    Davon abgesehen ist die Freigabe von Urlauberfischereischeinen auch für Einwohner unseres Bundeslandes eine Aufgabe der Fischereischeinpflicht „auf Raten“. Sie bedeutet einen erheblichen Eingriff in die gewachsenen Strukturen der Vereine.


    Auf gut deutsch sagen sie wir haben Angst das wir weniger Mitglieder bekommen. Das sagen sie später noch deutlicher indem sie sagen wenn das nicht geändert wird, dann müssen sie den Mitarbeiter entlassen der für Prüfungen zuständig ist weil es weniger Prüfungsteilnehmer gibt. und sie finden es auch ungerecht gegenüber sozial schwachen das man dann ohne Prüfung Angeln gehen kann wenn man sich die Erlaubnis kauft. Das sind dann natürlich die Leute die sich statt einer Erlaubniskarte viel eher die Prüfungskosten und Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträge leisten können. :lol:


    Auch gut ist die Forderung das Urlauber sich nicht mehr mehrfach im Jahr (z.B. für 1 Woche im Frühling und 1 Woche im Herbst) die Karten kaufen dürfen sondern nur noch 1x und dann sollen die laut Verband gefälligst 28 Tage am Stück gültig sein statt 28 Tage im Jahr.


    So falsch liegt Tom da nicht was da teilweise abgeht.

  • Lieber Tom,
    mal von Deinem Mod-Status abgesehen, den Du sowieso aus dieser Disskussion raushalten wolltest, weil dies Teil Deiner Meinung ist, hast Du Dich glaube ich ein wenig im Ton vergriffen.


    Wenn Du "nur" die beiden Dachverbände ins Spiel bringen wolltest, dann hättest Du dieses Ost-West raus lassen müssen. Weil, mein Wille ist es bestimmt nicht und auch nicht der Wille der meisten WESTdeutschen Angler, dass die Petrijünger nur noch beschnitten werden in Ihren Rechten!
    Genauso wie die Aussage falsch ist, dass der VDSF daran schuld ist, dass man nicht mehr mit lebenden Köderfischen angeln darf! Was ich nicht besonders schlimm finde! Du doch auch nicht, oder? Wenn hier irgendwo ein Nachtangelverbot besteht, ist das an den wenigsten Gewässern und meistens auch nicht der VDSF für verantwortlich!
    Ich finde es nur ein wenig diskriminierend, hier ein Land wieder zu spalten und eine Hälfte besser da zu stellen wie die andere. Ich denke, damit sollte das deutsche Volk abgeschlossen haben. Welcher Dachverband was führt, ist mir Wurst, aber die Angler aus Deutschland sollten sich wenigstens einig sein!


    Lasst bitte dieses Ost-West weg! Ich kann son Mist nicht mehr lesen, oder hören! Ach ja, zu Deiner Frage, ich habe bestens geschlafen und ich habe Wochenende! ;)

    Die Zensur ist das lebendige Geständnis der Großen, dass sie nur verdummte Sklaven, aber keine freien Völker regieren können.

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