Da ich das Thema nun schon etwas verfolgt habe möchte ich mich auch kurz dazu Äussern.
Eigentlich bin ich kein wirklicher FIschesser, sprich bei mir kommt einmal im Monat Fisch auf den Tisch. Hauptsächlich sind das Zander, Hecht, Barsch und Forelle. Da ich aber, soweit es meine Zeit zulässt gerne ans Gewässer gehe um mich beim angeln zu entspannen, stehe ich hier im Widerspruch zum oben erwähnten Tierschutzgesetz §1.
Nun ist es aber so, dass ich schon mit dem Ziel ans Wasser gehe um einen der schmackhafte Fische zu fangen (die Karpfenesser mögen mir verzeihen das dieser Fisch nicht dabei ist ) aber manchmal fängt man nur andere von mir nicht verwertbare Fischarten. Was macht man also in dieser Zwickmühle?
Die Argumentation von Tom kann ich mir dann sehr schön zurechtlegen. Fische ich beispielsweise mit nen Matchrute und ner paralell ausgelegte Köderfischrute dann klappt die Auslegung wunderbar. Komisch wird es dann nur zu erklären was ich mit der Matchrute fangen möchte? (Köderfische?)
Ist es dann aber auch nicht gegen das Tierschutzgesetz wenn ich einen Fisch fange um ihn dann als Köder zu gebrauchen? Ich verwerte ihn ja nicht persönlich, sondern er ist dann "nur das Mittel zum Zweck".
Anders sieht es aus wenn ich neben der Matchrute noch mit ner Karpfenrute fische, obwohl ich diesen eigentlich nicht entnehmen möchte. Rein rethorisch gefragt: wie sieht es dann hier mit dem Gesetz aus? Hegemaßnahme, ich müsste den Fisch in ein andere GEwässer überführen oder aber der Bestand ist verbuttet.
Bei strikter Auslegung des § 17 Tierschutzgesetz
"Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2.einem Wirbeltier
a)aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b)länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt"
macht man sich also strafbar, oder?
Ich hoffe die Ausführungen schweifen nicht arg vomTopic ab.